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mieterrechte, wann kündigen?
hallo,
ich mache in diesem jahr mein abitur und werde deshalb nach meinem abi in eine andere stadt und somit auch allein in eine wohnung ziehen. wenn ich einen mietvertrag z.b. im januar unterschreibe und im mai feststeht, dass ich mein abitur nicht bestehe, wie sieht es denn dann aus mit dem kündigen der wohnung, die ich ab juli beziehen würde?
es wird leider nicht reichen sich eine wohnung erst im mai zu suchen. in hamburg sind wohnungen zur zeit sowieso sehr knapp... kam letzten sogar bei spiegel tv.
3 Antworten
- UweLv 4vor 1 JahrzehntBeste Antwort
das steht alles in dem Vertrag, den du unterschreibst ...
daran musst du dich halten
schau dir an, was das unter "Kündigungsfrist" steht
wenn dir die Frist zu lange erscheint, hilft es vielleicht, mit dem Vermieter zu reden und ggf. ein Sonderkündigungsrecht zu vereinbaren, falls du dein Abi wider erwarten nicht bestehen solltest
aber grundsätzlich gilt immer: Vertrag ist Vertrag
- GänseblümchenLv 7vor 1 Jahrzehnt
man unterschreibt einen Mietvertrag nicht schon ein halbes Jahr im Voraus.Wenn du dir eine Wohnung suchst und dann im Mai den Mietvertrag für den Monat Juli unterschreibst reicht doch völlig.
Was ist dann mit der Wohnung von Januar - Juli steht die dann leer wenn du sie jetzt schon mietest. Bezahlst du jetzt schon Miete oder wie soll das gehen. wenn Wohnungen so schwer zu bekommen sind . Kein Vermieter reserviert für jemanden seine Wohnung ein halbes Jahr. Und ob eine Wohnung im Juli frei wird weiss man im Januar ja auch noch nicht. Ich verstehe nicht ganz wie das alles gehen soll.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Kündigungsfristen in Wohnraummietverträgen gelten grundsätzlich unabhängig davon, ob der Mieter die Wohnung bereits bezogen hat und ob der Vermietungszeitraum bereits begonnen hat.
Der Umstand, dass (bezahlbarer) Wohnraum in Hamburg knapp ist, ist alles andere als neu. Und umso mehr wird man dort keinesfalls schon viele Monate im Voraus Wohnraum anmieten können, das ist total abwegig.