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Rika fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Erbrecht Pflichtteil?

Vielleicht kann mir jemand sagen wie es juristisch gegeben ist, wenn man wegen Krankheit es versäumt hat, sich rechtzeitig darum zu kümmern seinen Elterlichen Pflicht Teil Erbe in Anspruch zu nehmen.

In diesem Fall ist es so, das beide Elternteile, das Erbe demjenigen vermachten welcher zuletzt stirbt.

Es blieb die Mutter über und diese ist nun vor 11 Jahren verstorben, das Testament der Frau viel so aus, dass Zwei von Vier Kinder von einem Gesamt erbe (Haus mit 700qm Grundstück)der Tochter zugesprochen wurde, welche bis zu ihrem Tode bei ihr bleibt, was eh kein Problem war, da diese Tochter in dem gleichen Ort lebte. Da diese Tochter keine Kinder hatte sollte nach ihrem Tod, das Erbe zu dem Sohn ihres einzigen Sohnes gehen und die restlichen 2 Geschwister sollten jeweils 5000DM ausgezahlt bekommen. ZUSATZ: (Es handelte sich um drei Töchter und einen Sohn.)

So geschah Alles nach dem Ab leben der Mutter von 4 Kindern, welche Zwei ihrer Kinder völlig bevorzugte und Zwei ihrer Kinder mit 5000,-DM abspeise. Eine der Töchter war schwer Drogenabhängig zu der Zeit wo das Erbe aufgeteilt wurde, sie war nicht in der Verfassung Widerspruch einzulegen und ihren Pflichtteil einzufordern und da man nur 1 Jahr Zeit hat seinen Pflichtteil einzufordern, war somit diese Zeit nun verstrichen.

Die Tochter ging 1/2 Jahr nach dem Tod ihrer Mutter in eine Langzeit Therapie, wo sie die Möglichkeit nicht hatte Parallel einen Erbschaft Rechtsstreit zu machen, da sie erstens sehr mit sich selbst beschäftigt war und da es auch nicht möglich ist in einer Drogen Entzugs Therapie solche Probleme zu bearbeiten, wie ein Gerichtsverfahren anzustreben.

Wer weiß was man da heute nach 10-11 Jahren noch tun könnte, um diesen Pflichtteil einzufordern?

Nachweise für den sehr verspäteten Widerspruch wäre gegeben, da sie ihre Drogenabhängige und Therapie, innerhalb der Zeit wo sie den Widerspruch hätte leisten müssen, beweisen ließen.

Eine Drogenabhängigkeit ist als Krankheit anerkannt und dass man während einer Entzugs Therapie nicht ganz geschäftsfähig und somit sich damit nicht auseinandersetzen konnte, weiß eigentlich jeder.

Gibt es vielleicht einen Präzedenzfall in einer ähnlich gelegenen Sache?

Wie könnte man diese Sache nachholen, es fehlen die Juristischen Kenntnisse und das Geld für einen Rechtsanwalt.

Danke für jede hilfreiche Antwort. Rika

6 Antworten

Bewertung
  • frseh
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Eine verbindliche (kostenlose) Rechtsberartung wirst du im Internet nicht bekommen.

    1. Weil es verboten ist

    2. Weil es ein sehr schweres Thema ist

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich habe nach dem Tod meines Vater einen Brief von diesen Hinterlassenschaftsamt/gericht bekommen, das ich 30 Jahre Zeit habe mein Erbe einzufordern.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Erbschaft kann unter bestimmten Umständen bis 30 Jahre nach dem tod noch beantragt werden. Suche eínen Fachanwalt auf.

  • Lene
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Es ist jetzt reichlich spät. Der Pflichtteilsanspruch ist nach 3 Jahren verjährt. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob die Tochter drogensüchtig war oder nicht.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    dafür ist es zu spät - siehe Verjährungsfristen...

  • vor 1 Jahrzehnt

    dein fall liegt derart kompliziert, daß man dir pauschal überhaupt nicht helfen kann.

    wenn ein vollstreckbares testament vorlag und die unzufriedenen erben auch noch die einspruchsfristen versäumt haben, dann kommst du ohne einschalten eines anwalts für familienrecht nicht aus.

    aber am besten ist es, wenn man sich zuerst mal mit dem nachlaßgericht in verbindung setzt, das kann unentgeltlich hilfe leisten und auskunft geben.

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