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? fragte in Haus & GartenWartung & Reparatur · vor 1 Jahrzehnt

Wasserschaden (durch ausgelaufene Waschmaschine)! Wer ist verantwortlich, Mieter oder Vermieter?!?

Ich habe eine neue Wohnung, in der ich immer noch nicht eingezogen bin (sondern noch immer täglich renoviere). An diesem Wochenende hat der Mieter über mir einen schweren Wasserschadn verursacht, in dem er den Waschmaschinenschlauch über die Badewanne hing und dann einkaufen ging (während der Schlauch abrutschte und sich das Wasser fleissig im Bad verteilte).

Nun besteht mein Vermieter darauf, dass ich die Instandsetzung selbst mit dem Mieter kläre (der übrigens keinerlei Versicherung hat)!

Bei meiner recherche im Internet habe ich allerdings folgendes Zitat gefunden: "Läuft in der oberhalb gelegenen Wohnung Wasser aus, und kommt es dadurch bei Mieter der unteren Wohnung zu einem Wasserschaden, so haftet der Vermieter insoweit, als er den Gebäudeschaden instandsetzen muss, und zwar unabhängig davon, ob er seinerseits von dem verursachenden Mieter Ersatz seiner Aufwendungen erlangt. Der Geschädigte kann auch eine Mietminderung verlangen, ihm stehen alle Ansprüche des mietrechtlichen Gewährleistungsrechtes zu. Grundsätzlich ist der Vermieter rechtlich dazu verpflichtet, alle am Mietobjekt auftretenden Mängel umgehend zu beseitigen. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an."

Ist dann also doch der Vermieter verantwortlich die Sache zu klären?! Ich finde es schon ganz schön heftig, dass ich mich um alles kümmern muss (ich habe schliesslich keine Schuld und gerade renoviert)!

Update:

Vielen Dank für die vielen Antworten!!!

Den zitierten Auszug hatte ich übrigens auch aus "Mietrechtslexikon.de", hier der link: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/w1/wass...

10 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Der Vermieter ist für die Instandhaltung der baulichen Substanz (ggf. auch für Fließen und Bodenbeläge) zuständig - die Tapeten und Anstriche sind deine Sache. Also musst du dich um den Ersatz für die neu anstehende Renovierung bei deinem Obermieter - der wenn er keine Versicherung hat nun selbst zahlen muss.

    Ich empfehle dir, den Vermieter vor Beginn einer neuerlichen Renovierung zur Begutachtung in die Wohnung zu bitten, um einschätzen zu können, was neben der rein malerischen Seite zu beheben ist.

    Bevor du nun renovierst, mache auf jeden Fall Fotos zur Dokumentation, wie umfangreich der Schaden ist. Außerdem musst du dafür sorgen z.B. mit zusätzlichen Lüftern, dass die Bausubstanz trocknet - die Kosten dafür sind Sache des Vermieters. Erst wenn die Bausubstanz trocken ist kann ein Isolieranstrich aufgebracht werden. Dieser verhindert, dass danach Wasserflecken sichtbar sind.

    Natürlich kann ich so aus der Entfernung nicht einschätzen, wie umfangreich der Schaden ausgefallen ist. Aber zur Sicherheit empfehle ich dir, ausgestattet mit Fotos der Schadensstellen und dem gültigen Mietvertrag beim örtlichen Mieterbund um Unterstützung und Rat zu ersuchen.

    Nur um sicher zu gehen, dass du nicht Sachen bezahlst, die eigentlich durch den Vermieter zu beheben sind.

    Ich stimme @Sprendlinger zu, dass der Vermieter das ganze über seine Gebäudeversicherung - die in Deutschland Pflicht ist - abwickeln sollte. Denn wenn auch der Wasserschaden "nur oberflächlich " beim Mieter darunter zu sehen ist, ist die Bausubstanz dadurch in Mitleidenschaft gezogen und es ist eine fachgerechte Beseitigung des Schadens in der Decke zwischen den beiden Mietern zu beseitigen. Das ist Sache des Vermieters!! Kann die Versicherung die von ihr erstattete Summe an den Vermieter beim Verursacher eintreiben, dann wird sie dies auch tun. Dabei ist vollkommen uninteressant, dass der Verursacher keine Versicherung hat.

    Quelle(n): bin selber Vermieter
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ...der vermietr ist für den gebäudeschaden (nasse wände etc.) zuständig...die tapeten und farben musst du dir vom verursacher ersetzen lassen...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Person,die dem Wasserschaden verursacht hat, muss für den Schaden aufkommen. Er hat fahrlässig gehandelt, indem er das Haus verlassen hat, und unbeaufsichtig den Schlauch an der Wanne hängen ließ.

    Es war ja vor dem Einzug alles okay. Also der Vermieter ist schon mal raus, weil es kein Gebäudeschaden war. Es lag nicht an kaputte Röhre oder so, sondern war fahrlässig vom Bewohner über dir. Das er keine Haftpflichtversicherung hat, sollte eigentlich bestraft werden! Leute- Haftpflicht ist so wichtig!

    Wo hast du denn den Auszug gelesen??? Im Internet stehen viele Widersprüche.

    "beim Betrieb einer Haushaltswaschmaschine ist besondere Sorgfalt geboten,damit nicht durch auslaufendes Wasser Schäden an der Wohnung oder darunter liegenden Räumen eintreten, Kommt es zu einem Wasserschaden...........haftet der Mieter wegen Pflichtverletzung"

    Auszug aus DMB - das Mieterlexikon

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da es sich hier offensichtlich um keinen Schaden am Gebäude handelt, sondern um eine erneute Renovierung ist Dein Partner der Verursacher, egal ob er eine Versicherung hat oder nicht. Hole ihn ran und wenn es geht einigt Euch auf eine Summe, die sofort (vor der Renovierung) beglichen wird. Geht das nicht dann solltest Du von einem Fachbetrieb einen Kostenvoranschlag einholen, um einen Beweis für einen möglichen Streit zu haben bzw. es von dieser Firma erledigen zu lassen um dann die Kosten einzufordern oder einzuklagen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein Vermieter hat recht, du mußt das selbst mit dem Mieter der über dir wohnt klären.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dein Ansprechpartner ist der Vermieter.Er hat die Verantwortung gegenüber seinem Eigentum.Wenns nicht hilft gibts noch den Mieterverein.

  • Anonym
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Frag doch erstmal Deine Hausratversicherung, die kann Dir mindestens einen Rat geben.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dein Vermieter muss dir eine Mangelfreie Wohnung zur Verfügung stellen. Der Schaden wurde nicht von dir verursacht sondern von Dritten. Das ist Sache des Vermieters, den Schaden zu beseitigen. Sind Gegenstände von dir verdorben hast du Anspruch auf Entschädigung durch den Vermieter. Setz ihm eine Frist und drohe mit Vertrauensverlust und fristloser Kündigung und Schadensersatz wegen Nichtbeziehbarkeit bei Einzugstermin. Der wird ganz schnell Minibrötchen backen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Das einfachste ist, wenn der Vermieter die Gebäude Leitungswasserversicherung informiert. Hier kannst Du, als auch der Vermieter, alle Kosten geltend machen Die Versicherung holt sich das Geld dann beim Verursacher. Nebenbei haftet der Verursacher nur für den Zeitwert, die Versicherung für den Neuwert, was in Deinem Fall fast gleich ist, da Du frisch gestrichen hast

  • vor 1 Jahrzehnt

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    Du musst Dich überhaupt nicht mit dem Mitmieter auseinander setzten. Du zahlst mit allen anderen Mietern an den Hauswirt in den Betriebskosten ~ einen Anteil der Hausratversicherung, über die der Vermieter den Gebäude-Schaden beheben lassen kann. Sollte diese Versicherung der Meinung sein, dass der Mieter über Dir ~ das zu zahlen hat, weil der keine Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen hat, so ist das ein Streitfall zwischen den beiden. Setzte Deinen Vermieter ~ eine Frist oder wende Dich danach an eine Rechtsberatung.

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