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Frage zum Mietrecht :)?

Hallo!

Ich habe eine kleine Frage, zum Mietrecht.

Angenommen man mietet eine Wohnung, die in einer Doppelhaushälfte ist(die andere Seite ist auch vermietet, unter der Wohnung war eine Gaststätte; steht aber leer), über der Wohnung befinden sich ein Dachboden, der ca. so groß ist wie die Wohnung selbst, der allerdings überhaupt nicht ausgebaut oder isoliert ist und ein Spitzboden ebenfalls nicht isoliert.

Der Dachboden ist auschließlich von der Wohnung aus zu erreichen, steht aber nicht im Mietvertrag, der Vermieter hat bei der Wohnungsbesichtigung allerdings angegeben, dass er zur Wohnung gehöre.

Jetzt will der Vermieter aber eine neue Regelung mit dem Dachboden, da dieser ja "nicht zur wohnung gehört".

Wie sieht es da rechtlich aus?

Wir müssen ihn nicht in den Dachboden lassen, oder?

Hat er ein recht drauf, den irgendwie zu nutzen?

Lg :)

Update:

Er steht nicht im Mietvertrag, es ist aber meiner Meinung nach auch nicht möglich einen neuen Zugang zu machen, außer von draußen.

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich nehme an, in deinem Mietvertrag steht nichts zu dem Dachboden. Wenn er durch den bisherigen Zugang - also durch deine Wohnung den Dachboden nutzen will hat er schlechte Karten. Das brauchst du nicht zu gestatten. Sollte er allerdings einen anderen Zugang dazu, der nicht durch deine Wohnung führt machen will, kann er den Dachboden nutzen. Allerdings kannst du dann auf die Besetigung des bisherigen Zugangs zum Dachboden - den aus deiner Wohnung - bestehen. Du hast Recht auf eine abgeschlossen Wohnung.

    Sollte die Nutzung des Dachbodens aber Bestandteil deines Mietvertrages sein, kann er diesen nicht einseitig ändern.

    Quelle(n): bin selber Vermieter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast das Haus gemietet. Es sind sicher nicht alle Nebenräume erwähnt Deshalb zählt auch der Dachboden dazu Wenn der Vermieter ihn nutzen will soll er ruhig, aber er darf nicht durch Deine gemieteten Räume

  • vor 1 Jahrzehnt

    das wird grundsätzlich im mietvertrag geregelt. mündliche absprachen sind zwar bindent jedoch vor gericht nicht beweisbar, das ist nur der mietvertrag und da darin nix geregelt ist auch nicht nachträglich schriftliches festgelegt wurde ist der vermieter im recht.

    die frage stellt sich warum habt ihr vorher nicht darauf reagiert und es schriftlich im mietvertrag festgelegt.

    der vermieter kann den dachboden sogar anderweitig vermieten.

    ich denke mal er will aus der sache noch etwas geld rausschlagen und ihn euch zusätzlich vermieten indem er die miete erhöht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Also wie ich das verstanden habe, ist der Zugang in euerer Wohnung. Dann hat der Vermieter schwer Pech. Ihm gehört zwar die Wohnung aber ihr habt Hausrecht und er kann nur die Wohnung betreten wenn er sich vorher angemeldet hat. Da der Boden von der Wohnung aus zu betreten ist gehört er meiner Meinung nach auch dazu.

    Alles was von der Wohnung aus betreten werden kann gehört dazu. Will er ihn nutzen soll er sich doch einen eigenen Zugang erstellen.

    Aber immer freundlich bleiben sonst ist das Verhältniss ganz schnell schlecht

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