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? fragte in Wirtschaft & FinanzenMiete & Wohneigentum · vor 1 Jahrzehnt

Haus verkaufen durch Immo-Händler?

Hallo,ich möchte mein zu großes Haus verkaufen und möchte/muss ein behindertengerechtes Bungalow haben.Wie gehe ich am Besten an die Sache ran?Mein großes Haus wäre ungefähr doppelt so wertvoll wie das Bungalow.Verkauft mein Immo-Händler mein Haus,überweist mir das Geld und ich kaufe dann von ihm das Bungalow oder wie läuft sowas ab?

Sorry,ich habe so etwas noch nie gemacht,deswegen die Frage.

Oder macht man so etwas auf eigene Faust???

Danke

Update:

Hallo Lord Wapping.Da ich das alte Haus und das neue über den Immo-Händler verkaufe,bzw. kaufe,fällt dann eine Provision oder Courtage an?

Update 2:

Nochmal "Hallo" Lord Wapping,es fällt aber nur für das Bungalow die Provision an,oder für An- und Verkauf?Oder bezieht sich dann die Provision auf beides,also Bungalowpreis und Althauspreis zusammen?

4 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo Frank,

    das sind zwei komplett getrennte Geschäfte. Wenn Du dafür die Dienste eines Immobilienmaklers in Anspruch nimmst, werden 2 getrennte Makleraufträge erstellt. Für das zu verkaufende Haus einen Maklerverkaufsauftrag, welcher außer dem zu erzielenden Mindestpreis auch die bei Erfolg von Dir zu zahlende Courtage(Provision) für den Makler enthält. Das sollten maximal 6% zuzüglich MwSt. sein

    Es gibt 3 unterschiedliche Maklerverkaufsaufträge:

    1.) den Maklerauftrag, hier kannst Du auch weitere Makler mit dem gleichen Objekt beauftragen.

    2.) Den Makleralleinauftrag und den qualifizierten Makleralleinauftrag. Hier darf nur dieser Makler in Deinem Auftrag das Haus verkaufen.

    Im Maklerauftrag soll auch stehen, ob der Makler gleichzeitig für den Käufer tätig sein darf. Das umschreibt das Recht des Maklers auch vom Käufer eine Provision zu nehmen.

    Achte bitte besonders darauf, dass der Makler seine Provision erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung durch den Käufer erhält, und keine weiteren Aufwandsentschädigungen von Dir zu zahlen sind. Außerdem sollte ein Makleralleinauftrag für maximal 6 Monate abgeschlossen werden. Hat der Makler bis dahin nicht verkauft, muss neu verhandelt oder ein anderer Makler gesucht werden. Ich rate zusätzlich im Vorfeld Erkundigungen über die Qualität des Makler einzuholen.

    Nun zum Kauf: Du kannst einen Makler beauftragen für Dich ein Haus zu suchen. Darauf nimmt Dich der Makler in seine Liste der Kaufinteressenten auf. Das muss nicht der gleiche sein, welcher Dein Haus verkauft. Im Gegenteil, Du kannst hier bei mehreren Maklern vorstelligig werden. Wer Dir dann zuerst das für Dich passende Objekt anbietet bekommt den Zuschlag. Ob Du hier eine Provision zahlen musst, hängt stark von der Gegend ab, wo Du kaufen willst. Es gibt mehrere Gegenden in Deutschland, wo das Angebot an Häusern erheblich höher, ist als die Nachfrage. Dann würde ich keinen Vertrag unterschreiben, welcher eine Käuferprovision beinhaltet. Der Makler erhält ja schon Geld vom Verkäufer.

    Zum Schluß: Kaufe das neue Haus erst, wenn das alte verkauft ist und Du das Geld hast. Alles andere ist Risiko. Die Übergangszeit kann im Notarvertrag beim Verkauf Deines Hauses entsprechend festgelegt werden. Und keinen Notarvertrag ohne schriftliche Finanzierungszusage der Bank des Käufers unterschreiben.

    Ich hoffe ich konnte Dir helfen. Musterverkaufverträge für Makler kannst Du über meine e-mail Adresse kostenlos anfordern.

    Quelle(n): Eigene Fachkompetenz
  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Kaeufer ueberweist das Geld auf ein notarielles Treuhandkonto. Ist der Verkauf beurkundet, gibt der Notar das Geld frei und es wird auf Dein Konto ueberweisen.

    Danach bezahlst Du den Makler.

    Ja klar faellt die an, der Makler arbeitet ja nicht umsonst.

  • Ilse
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn du verkaufst ist dass kostenlos wenn du kaufst geht dass nur über einen Notar, ich habe eine Wohnung gekauft und habe für den ganzen klumpatsch 5000 euro bezahlt

    grundbucheintragungen Steuern USW.

    ich würde mier einfach noch eine zweite meihnung einholen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du musst das neue Haus laut Vertrag bezahlen. Das Geld was Du für das alte Haus bekommst musst Du Zwischenfinanzieren. Für das neue HAus musst Du Courtage bezahlen. Es sind 2 getrennte Geschäfte

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