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Muss man beim Abbiegen immer blinken?
Angenommen, die Straße geht nur in eine Richtung (man kann weder nach rechts abbiegen oder geradeaus weiterfahren), hat man logischerweise keine Wahl, als links abzubiegen. Muss man trotzdem blinken, wenn es eigentlich klar ist, dass man links abbiegen wird? (habe bald meine Prüfung)
12 Antworten
- RaikLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
wenn es keine Abzweigung ist und keine Möglichkeit gibt, woanders lang zu fahren, dann muss man auch nicht blinken. Sonst müsste man das ja an jeder Kurve tun.
- Mike MLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du folgst dem Strassenverlauf, also blinkst Du nicht.
Wenn Du demnächst Prüfung hast dann hast Du doch auch Fahrschulunterricht, ich würd sowas den Fahrlehrer fragen, dann kriegst du eine verbindliche Antwort
- FieneLv 7vor 1 Jahrzehnt
Ob sich das inzwischen geändert hat, weiß ich nicht. Aber ich hatte es seinerzeit nur der guten Laune des Prüfers zu verdanken, dass ich nicht durch die Prüfung gefallen bin, weil ich an einer Kreuzung nicht geblinkt habe, obwohl man dort eben nur in eine einzige Richtung abbiegen durfte. Geradeaus war Fußgängerzone, also Einfahrt verboten mit Pollern und so, und von links kam eine Einbahnstraße.
Ich konnte also nur rechts abbiegen, habe nicht geblinkt und dafür Mecker gekriegt ("Normalerweise wäre Ihre Prüfung jetzt beendet....").
Wenn die Straße einfach nur so eine Kurve macht, aber keine andere Straße da ist, ob nun Einbahnstraße oder sonstwas, dann sieht das wohl anders aus.
- NonameLv 6vor 1 Jahrzehnt
Meinst du eine Kurve? Da musst du nicht blinken. Wenn mehrere Straßen aufeinandertreffen, musst du blinken, sofern du nicht geradeaus fährst.
Wenn du einer abknickenden Vorfahrstraße folgst, musst du selbstverständlich auch blinken - die Vorfahrtsregeln haben keine Auswirkungen auf das Blinkersetzen.
Quelle(n): StVO: §9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren (1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig. Wer nach links abbiegen will, darf sich auf längs verlegten Schienen nur einordnen, wenn er kein Schienenfahrzeug behindert. Vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten; vor dem Abbiegen ist es dann nicht nötig, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 1 Jahrzehnt
Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, folgst Du ja nur dem Straßenverlauf
und brauchst demzufolge auch nicht blinken.
bibo
- vor 1 Jahrzehnt
In diesem Fall brauchst Du nicht blinken,denn Du folgst lediglich dem Verlauf der Straße und biegst nicht ab.
- exenterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Der Blinker dient der Anzeige einer beabsichtigten Änderung der Fahrtrichtung. Das ist aber in dem Beispiel nicht der Fall, da es keinerlei Alternativen zu der von Dir benutzten Fahrstrecke gibt. Du würdest also nur eine geographische Information über den weiteren Verlauf der Straße geben. Das ist nicht nötig und wäre sehr lustig wenn Du Serpentinen befahren würdest.
- sparrowLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn die Strasse nur in eine Richtung geht, z.B. nach links, nennt man das Linkskurve und in Kurven braucht man nicht zu blinken.