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Darf das ALG II direkt um 100% gekürzt werden obwohl es zuvor keine Kürzung gab?
Hallo Leute,
Kürzlich bin ich aus einer Maßnahme ausgeschlossen worden und heute kam ein Brief von meinem SB das mein ALG II um 100% gekürzt werden soll für 3 Monate. An der Maßnahme habe ich nicht mehr teilgenommen weil diese mich nur in Dinge stecken wollten die kaum meinen Interessen glichen, sie mir zweimal gedroht haben wenn ich nicht plump auf ihre Anweisungen höre. (Vorschläge oder Alternativen wurden von mir gestellt) und weil ihr Programm in fast keinem Punkt dem der EGV glich.
Nun habe ich für Montag einen Termin bei meinem SB, möchte aber vorher wissen ob es Rechtens ist das das ALG II sofort um 100% gemindert werden kann ohne vorher jemals um 10%,30% oder 60% gekürzt wurde. Zu meiner Verteidigung hab ich nur zu sagen das ich mich bei meinem SB melden wollte um die Maßnahme zu wechseln weil mich diese Maßnahme nicht weiter gebracht hätte, doch mein SB war im Urlaub und das recht lange. Erst vor kurzem ist er wieder da aber die von der Maßnahme waren schneller...
Schriftlich wurde ich nur einmal von der Leiterin der Maßnahme verwarnt, aber noch keinmal von dem Jobcenter. Mündlich hab ich öfter mal was zu hören gekriegt, aber auch nur von denen der Maßnahme und nie vom Jobcenter.
Außerdem mein ich gelesen zu haben das die EGV nur für 6 Monate ausgeschrieben werden darf und danach muss eine Neue unterschrieben werden. Laut den Daten meiner EGV ging sie aber 9 Monate. Ist diese dann Rechtswidrig und nichtig?
5 Antworten
- Night WolfeLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Gehe zum Anwalt, dann wissen die gleich, daß Du keinen Bock mehr hast, Dich rumzuschubsen.
- AngelofluziLv 4vor 1 Jahrzehnt
Kommt drauf an, wie alt du bist... Wenn du noch keine 25 Jahre alt sein solltest, ist es rechtens... da Schreibt es sogar das Gesetz vor... Da steht es im §31 Abs. 5 SGB II
Quelle(n): Meine Arbeit im ALG II Bereich - RHRLv 7vor 1 Jahrzehnt
Hallo
Du hast Dich in der Maßnahme schlicht mehrfach "quergestellt" und es ist völlig unerheblich, wie blumig Du das hier begründest.
Daher: Es darf nicht, es muss in Deinem Fall um 100 % gekürzt wreden.
Ich darf einmal den § 31 Abs. 5 auszugsweise zitieren:
"Bei wiederholter Pflichtverletzung nach Absatz 1 oder 4 wird das Arbeitslosengeld II um 100 vom Hundert gemindert"
Da steht nicht "kann" oder "soll" oder "darf" da steht "wird". Punkt.
Dein Sachbearbeiter hat keinerlei Ermessensspielraum.
Gruß
Ronald
- goettleLv 4vor 4 Jahren
Das ist Schwachsinn, denn die Schwarzarbeit erzielt dann noch größere Ausmaße. Arbeitsplätze werden dadurch nicht geschaffen. Viel wichtiger wäre die Einführung von Mindestlöhnen, von denen ein Mensch auch leben kann. Denn es wird immer vergessen, dass die Menschen, die sehr wenig verdienen, auch im regulate auf soziale Leistungen angewiesen sind, sprich Grundsicherung. Da aber die jetztige politische Spitze bis dahin nichts mehr zu sagen hat, ist das denen auch schnurzegal. Sie denken nur im hier und heute und sichern sich ihr dickes finanzielles Fell.
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- BernhardLv 6vor 1 Jahrzehnt
Du bist verpflichtet jede zumutbaren Tätigkeit an zu nehmen,verweigerst du das bekommst du keine Leistungen.Und dies finde ich gerecht,denn der Staat soll den Arbeitslosen bei der Eingliederung unterstützen und nicht das Faulenzen finanzieren.