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Mahnung trotz bezahlter Rechnung?

Hallo

Ich habe vor ungefähr 2 Monaten bei einem Onlineshop etwas für 1,50€ gekauft und das Geld wurde per Bankeinzug auch von meinem Konto abgebucht.

Jetzt habe ich eine Mail von dem Onlinehsop bekommen, dass ich nicht bezahlt hätte und nun insgesamt 30€ zahlen muss, sonst bekomme ich Probleme mit der Polizei / Inkassobüro bekommen!

"Wir erwarten den Zahlungseingang bis zum 03.11.2010.

Wichtig: Nach Ablauf der genannten Zahlungsfrist, werden wir Anzeige wegen Warenkreditbetruges bei der zuständigen Polizei stellen. Zusätzlich werden wir Ihre Forderung an ein externes Inkassounternehmen abgeben, wodurch weitere Kosten für Sie entstehen werden. Lassen Sie es nicht dazu kommen und zahlen Sie sofort, um diese Maßnahmen abzuwenden!"

---> WAS SOLL ICH TUN?

Ich habe einen Kontoauszug, der beweist, dass das Geld schon lange abgebucht wurde!!!

12 Antworten

Bewertung
  • cioban
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nichts unternehmen. Wenn der Betrag per Bankeinzug von Deinem Konto abgebucht wurde liegt ja der Fehler beim Lieferanten. Ich würde warten bist der Mahnbescheid vom Gericht kommt, Einspruch einlegen, Kontoauszug mit der Abbuchung beilegen und das wars dann auch. Warum solltest Du Dir die Arbeit machen und denen schreiben dass sie ihre Buchhaltung in Ordnung bringen sollen. Bankeinzug bedeutet doch dass sie den Betrag selbst von Deinem Konto abgebucht haben und damit ist Deine Zahlungspflicht erfüllt. Die Kosten die durch ein Inkassobüro bzw. ungerechtfertigten Mahnbescheid entstehen muss ja der Lieferant tragen. Evt. kannst wenn Du sehr freundlich bist dem Inkassobüro noch eine Kopie der Abbuchung zusenden bzw. denen die Info zukommen lassen dass die Firma am XXX den Betrag per Bankeinzug abgebucht hat. Sollten dann noch weitere Schreiben des Inkassobüros kommen einfach ignorieren und nur auf den gerichtlichen Mahnbescheid reagieren. Deine Zeit ist auch kostbar und die sollen ihren "Saftladen" selber in Ordnung bringen. Evtl. nach dem 2. oder 3. Mahnschreiben des Büros eine Aufwandsentschädigung von 100 Euro einfordern. Irgendwann geben die dann Ruhe. Ist bestimmt nur ein Abzock-Versuch. Und das bei 1,50. Das Porto ist ja schön höher.

  • Odi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Kopiere deinen Kontoauszug, schwärze alles, was die nichts angeht und schick die Kopie hin als Zahlungsnachweis, schick es am besten per Einschreiben/Rückschein und mach dir von deinem Schreiben eine Kopie für dich. Dann sollen sie mal kommen und Geld von dir wollen, du hast nichts zu befürchten. Oft ist das einfach nur ein Abzockversuch.

    Quelle(n): Arbeit in Anwaltskanzlei
  • vor 1 Jahrzehnt

    Schick diesen Typen den Beleg per Mail zurück mit dem Vermerk, das das deine letzte Bestellung war.

    *Mit freundlichen Grüßen*.

  • kabusw
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    schick denen eine mail, daß dir dieser betrag schon abgebucht wurde, und das belegbar ist ... und die sollen dich gef in ruhe lassen. sonst nix.!

    die werden es halt probiert haben, was abzuzocken.!

    wieder ein beispiel mehr (für mich), im net nix zu kaufen... wozu gibts geschäfte, dort kann ich auch kaufen, und hab keine schwierigkeiten.!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich würde auch erstmal per Mail antworten, das die Summe vereinbarungsgemäß vom Konto abgegangen ist und sie ihre Buchhaltung prüfen sollen.

    Die Kopie der Kontobelastung würde ich in keinem Fall zuschicken, die haben Ihre Buchhaltung zuerst zu prüfen und nicht anders herum. Du kannst Ihnen jedoch anbieten, gegen eine "geringe" Gebühr von 10 Euro Ihnen eine Kopie des Kontoauszugs zukommen zu lassen.

    Denke das hat sich dann damit auch getan.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ...an jedem Ende eines PCs sitzt auch ein Mensch. Hast Du Deine Ware überhaupt erhalten ?

    Wenn ja, muß doch auch ein Lieferschein dabei sein, auf dem Anschrift und Tel.-Nr. des Shop´s steht.

    Wenn das keine 0900 Nr. ist, solltest Du mal anrufen und Nachfragen. Oder Du sendest eine Antwort-Mail. Mit solchen Mail´s wollen die einen eh nur einschüchtern. Viele Menschen bezahlen auf Grund solcher Mails auch noch Geld an diese ABZOCKER. Wenn Du bezahlt hast, kann Dir eh keiner was !!!

  • Wenn du bezahlt hast und den Beleg (Kontoauszug) hast, brauchst du dir keinen Kopf machen. Evtl. ist denen ein Fehler unterlaufen, oder die sind unseriös.

  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    ein seriöses geschäft, warenhaus onlineshop oder was auch immer verschickt keine mail`s als mahnung wenn dann per schriftsatz an den kunden, die mail kann ein fake sein denn kleinvieh macht auch mist

  • Pauly
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Besprich dich mit deiner Rechtsschutz, der weiß sicher mehr.

    Gefühlsmäßig würd ich sagen, wenn du nen Kontoauszug hast der Beweist, dass das Geld überwiesen wurde, solltest dir keine Sorgen machen, dann wird das Geld entweder noch nicht (aber bald) aufs Konto von denen eingegangen sein. Oder deren Buchhaltung hat die Buchung übersehen.

    Aber berate dich mal mit deiner Rechtsschutz!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dann mache eine Kopie des Kontoauszugs und schicke es dem Onlieshop zu. Alle anderen Überweisungen auf dem Kontoauszug würde ich mit einem Edding schwärzen.

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