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Gilt mein Widerrufsrecht noch?

Ich habe mir vor gut 7 Monaten einen Rechner im Internet gekauft.

Leider musste ich feststellen, dass das netzteil defekt ist, wodurch wohl auch

das Mainboard in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Nachdem ich mich mit dem Onlinehändler in Verbindung gesetzt habe, verwies mich dieser nur an den Hersteller meines Rechners und bei dem werde ich quasi vollständig ignoriert.

Da ich nun meinen Rechner dringend wieder benötige , brauche ich einen Neuen und will wenns möglich ist mein Geld zurück haben.

Hier mal die AGBs des Händlers.

http://www.notebooksbilliger.de/infocenter.php/sec...

Wie muss ich vorgehen und hat einer Tipps?

Danke euch!

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Egal, was in den AGB´s steht, gültig ist das:

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

    Du hast 1 halbes Jahr Garantie, und weitere 1,5 Jahre ein Recht auf Gewährleistung.

    Ist jedoch ein bissel kompliziert, weil im 1. halben Jahr kannst du uneingeschränkt reklamieren, ab dem halben Jahr tritt eine Umkehr der Beweispflicht ein...naja, steht alles im Link.

    Wende dich an den Händler, aber ein Widerrufsrecht hast du nicht mehr.

    Es könnte allerdings im schlechtesten Falle sein, dass er sich quer stellt und du beweisen musst, dass der Fehler, der jetzt an deinem PC besteht, zum Zeitpunkt des Kaufes schon vorhanden war.

    Normalerweise sind Händler eher kulant- aber eben nicht alle!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der Händler muss für die Reparatur sorgen, egal was in den AGBs steht. Einen Anspruch auf einen neuen Rechner hast Du nicht. Auch das Geld kannst Du erst nach der 3 Reparatur verlangen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Du hast, wenn ich mich recht erinnere, ein oder zwei Jahre Gewährleistung durch deinen Händler. Außerdem hat der Dir versichert, dass du ein funktionstüchtiges Gerät bekommst (außer, es war anders ausgewiesen). Wende dich also nachweislich schriftlich (Einschreiben Einwurfschein, Fax, keine eMail!) an den Händler und gibt ihm dreimalig die Möglichkeit zur Nachbesserung. Danach kannst du das Teil zurück gehen lassen. Wichtig: immer alles schriftlich machen.

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