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Streichung bei Hartz IV wegen Elterngeld.....?
Was meint Ihr ?
Es soll ja der Hartz 4 Satz gekürzt werden, wer Elterngeld bekommt. Man kann ja entweder monatlich 300€ für ein Jahr oder 150€ für 2 Jahre beantragen. Nun meine Überlegung: Wenn es als "Einkommen" angerechnet wird, müsste doch eigentlich der Selbstbehalt bei 150€ im Monat genau 110€ betragen ,oder ? Also der H4 Satz wird um 40€ nur gekürzt. Anmerkung : 110€=100€+ 20% von 50€. Hat jemand diese Erfahrung ?
@Dirk: Danke....
Nett gemeint, aber ich stelle die Frage aus logischer Sicht in den Raum. Es betrifft mich persönlich nicht, nur das man vielleicht andere auf diesem Wege erreichen kann.
Sollten hier Unterschiede gemacht werden bzgl Hinzuverdienst, würde die Regierung Ihre eigenen Gesetze wieder einmal für sich auslegen, und es handhaben , wie es eben passt.
3 Antworten
- herr_nixnutzLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
In 2 Monaten wird eh das Elterngeld gestrichen...
Das Elterngeld wird nicht als Einkommen angesehen sondern als eine Sozialleistung so wie Kindergeld, das wird ja auch voll angerechnet.
- vor 1 Jahrzehnt
Ich habe da zwar keine Erfahrung in dem Bereich, aber vielleicht solltest Du einmal ganz unverbindlich in einer ARGE anrufen. Die können Dir bestimmt am kompetentesten weiterhelfen.