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Welche Rechte habe ich bei einer Wohnungskündigung?

Mein Vermieter hat ein 3 Familienhaus in dem wir, meine Frau, unsere Tochter 6 J. und ich bewohnen verkauft.

Der neue Vermieter will in Eigenbedarf, das Haus renovieren und selbst einziehen. Ich habe noch keine Kündigung erhalten. Darf er uns auf die Straße setzen wenn wir keine Wohnung nach einer gesetzten Frist finden würden, und darf er die Miete erhöhen?

3 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die Kündigungsfristen sind in § 573c BGB geregelt. Demnach hat der Vermieter eine maximale Frist von 9 Monaten einzuhalten. Die Kündigung muss formelle Bestimmungen beinhalten und schriftlich sein.

    Ist die Frist vorbei und die Mieter nicht ausgezogen, muss der Vermieter auf Räumung klagen. Der Mieter gewinnt etwas Zeit und erhöht seine Kosten.

    Gibt der Mieter auch nach einem Urteilsspruch das Mietobjekt nicht frei, kann der Vermieter mit dem Gerichtsvollzieher oder mit der s.g. "berliner Räumung" den Mieter rausschmeißen. Einzige Ausnahme, wenn durch den Rauswurf eine unzumutbare Härte für den Mieter entstehen würde.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • Sunny
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    erstmal allgemeine Kündigungsfristen:

    • 3 Monate Kündigungsfrist bei einer Mietdauer bis zu 5 Jahren,

    • 6 Monate Kündungsfrist bei einer Mietdauer bis zu 8 Jahren,

    • 9 Monate Kündungsfrist bei einer Mietdauer von mehr als 8 Jahren.

    „Kauf bricht nicht Miete". Der Vertrag gilt mit den neuen Eigentümern als Vermietern fort; der neue Eigentümer darf die Miete nicht einfach neu festsetzen. Ihm steht allein wegen des Kaufs auch kein besonderes Kündigungsrecht zu.

    "Sozialklausel"....der Mieter kann der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Kündigung für ihn, seine Familie oder einen Angehörigen seines Haushalts eine nicht zu rechtfertigende Härte bedeuten würde.

    Kündigung wegen Eigenbedarf....

    Das Gesetz verlangt für die Kündigung die Schriftform. Im Kündigungsschreiben sind die Gründe der Kündigung anzugeben. Diese Gründe müssen ernsthaft, vernünftig und nachvollziehbar sein. Bloße Andeutungen und Behauptungen wie „Ich habe Eigenbedarf" oder „Wir wollen die Wohnung für die Großeltern" reichen nicht aus. Im Räumungsprozess muss der Vermieter beweisen, dass er einen ernsthaften Nutzungsoder Überlassungswillen für die gekündigte Wohnung hat. Der Vermieter muss sich auch auf eine andere ihm gehörende Wohnung verweisen lassen, wenn sein Wohnbedarf in dieser Wohnung ohne erhebliche Abstriche befriedigt werden kann.

    Erst recht ist eine Kündigung unzulässig, wenn sie in Wahrheit dazu dient, eine höhere Miete zu erzielen, einen Mieter an der Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen zu hindern, ihm zu drohen oder ihn einzuschüchtern.

    du siehst so schnell ghet das mal eben nicht....am besten läßt du dich aber mal durch einen Anwalt/Mieterschutzverein o.ä. beraten

  • vor 1 Jahrzehnt

    die eigenbedarfskündigung ist eigentlich für 1 + 2 familienhäuser gedacht. erkundige dicvh bei einem mieterverein oder der verbraucherberatung!

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