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Eingetragene Lebensgemeinschaft auch für Mann-Frau-Paare?
Hallo,
ich hab da ein kleines Problem. Mein Partner möchte mich nicht heiraten. Er hält nix davon, aber verantwortungsvoll wie wir sind, planen wir unser erstes Kind.
Ich möchte aber eigentlich vor dem ersten Kind abgesichert werden. Sprich ich möchte irgendwann anspruch auf Witwenrente haben, wenn ihn was passieren sollte -hoffe aber inständig das wir alt und grau werden- Ich möchte auch, wenn es zwischen uns irgendwann nicht mehr klappen sollte, anspruch auf Unterhalt haben, denn ich werde meinen Job für die kinder -bin optimistisch- vorübergehend nicht ausüben können und was ist wenn er mich in dieser zeit verlässt? ich will ja niemanden ausnehmen, ausserdem sollte er die selben rechte haben und vergünstigungen bekommen, zb bin ich begeisterte motorradfahrerin, lebensversicherung incl., aber was ist wenn mir mal was passiert und ich ins koma fall oder so -angenommen ich habe bis dahin noch keine patientenverfügung- dann hat er ja keinerlei rechte, wenn es um steckerziehen geht und so....
was mich aber am meisten stört, ist das wir dann nicht "offiziell" eine familie sind, die kinder, er und ich werden teilweise unterschiedliche nachnamen haben, ist das nicht verwirrend für kinder? mich hätte das früher bestimmt verwirrt :)
Danke schonmal für eure Antworten und Ratschläge :)
4 Antworten
- KometLv 7vor 1 Jahrzehnt
§ 1 Form und Voraussetzungen
(1) Zwei Personen gleichen Geschlechts, die gegenüber dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner), begründen eine Lebenspartnerschaft. Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden.
§1 des LPartG (Gesetz zur eingetragenen Lebenspartnerschaft) sagt deutlich, dass das Paar das gleiche Geschlecht haben soll. Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist nichts anderes als eine Ehe. Wenn dein Partner damit leben könnte, kann er auch mit einer Ehe leben. Denn die Pflichten sind die gleichen. Die Rechte einer heterosexuellen Ehe sind jedoch ein wenig umfangreicher. Deshalb würde er nur gewinnen, wenn er die Ehe einginge statt der Lebenspartnerschaft.
Wenn er sich eine gesetzlich "legalisierte" Form der Verbindung nicht vorstellen kann, weil...ja warum eigentlich? Dann wird es jedenfalls kein Zusammenkommen geben.
- vor 1 Jahrzehnt
Schau doch hier mal rein:
Quelle(n): Yahoo.de - LeneLv 6vor 1 Jahrzehnt
Die so genannte Verpartnerung gibt es nur für gleichgeschlechtliche Paare - als Ersatz für die Ehe.