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Einige Fragen zu Hartz IV?
Hallo, ich hab da mal ein paar Fragen.
Ich bin 17 Jahre alt, werde nächsten Monat 18, und momentan auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz (oder einem Minijob zur Überbrückung bis nächstes Jahr) und wohne bei meiner Mutter, die Hartz IV bezieht.
Was passiert mit meinem Lohn? Wird das ganze Geld meiner Mutter angerechnet? Wieviel bleibt mir selbst am Ende? Versteh ich da was falsch, oder wird mein Geld meiner Mutter angerechnet, welches ich ihr am Ende eh wieder geben muss, damit sie das Geld wieder drin hat, um über die Runden zu kommen?
Und wie ist das denn, wenn ich von zuhause ausziehen möchte? Hab das was von dem "Gesetz" gehört, dass die Kinder bis 25 bei den Eltern bleiben müssen, falls diese Hartz IV beziehen. Ist das wirklich ein absolutes Muss, oder besteht trotzdem die Möglichkeit, von zuhause auszuziehen? Dürfte ich denn mit meinem Freund zusammen ziehn, oder mir demnächst eine eigene Wohnung suchen?
Sorry für die vielen Fragen, aber ich hab von dem Ganzen leider keine Ahnung. ^_^
Vielen Dank im Vorraus. :)
6 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das ganze Geld wird nicht angerechnet. Es gibt einen Freibetrag in Höhe von 100 € zzgl. 20 % vom Rest bis 800 € zzgl. 10 % vom Rest ab 800 € bis 1200 bzw. 1500 € auf Erwerbseinkommen.
Den Grundfreibetrag von 100 € gibt es nur einmal, wenn zu z. B. zwei Jobs hat.
Der Freibetrag wird vom Bruttogehalt berechnet und vom Nettogehalt abgezogen. Nur das was übrig bleibt wird angerechnet.
Wenn du zum Beispiel einen Mini-Job hättest, bei dem du Brutto wie Netto 400 € raus hättest, dann läge dein Freibetrag bei 160 €. 240 € würden angerechnet werden.
Bekommt deine Mutter für dich Arbeitslosengeld 2, dann wird das auf deinen Anteil angerechnet.
Sobald du allerdings eine durch BAföG oder BAB förderungsfähige Ausbildung machst, fällst du sowieso aus dem Arbeitslosengeld 2 heraus. Deine Mutter bekommt dann kein Arbeitslosengeld 2 mehr für dich. Auch dann nicht, wenn du kein BAföG oder BAB bekommen würdest. Es sei denn du gehörst zu den Ausnahmen.
Aber natürlich hast du weiterhin einen fiktiven Bedarf, der sich aus dem Regelsatz zzgl. Kosten der Unterkunft zusammensetzt. Den du allerdings selber verdienen musst. Dein Einkommen abzgl. Freibetrag wird ausgerechnet und nur der Teil der über deinem fiktiven Bedarf liegt, wird dann bei deiner Mutter angerechnet.
Wenn du dich selber finanzieren kannst oder jemanden hast der dich finanziert, kannst du natürlich jederzeit von zu Hause ausziehen.
Wenn du das nicht kannst, dann geht es nicht bzw. nur unter bestimmten Umständen. Z. B. wenn du ein Kind hast, kannst du auch unter 25 ausziehen oder wenn du zu Hause geschlagen wirst und es unzumutbar ist.
Quelle(n): § 7 SGB II Abs. 5 http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html Ausnahmen § 7 SGB II Abs. 6 http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html - Sonja BLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn du bei deiner Mutter wohnst und Geld verdienst, dann habt ihr eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Deshalb wird ein Teil deines Lohns/Gehalts angerechnet, also deiner Mutter wieder abgezogen.
Wieviel es genau ist, solltest du mal direkt beim Sachbearbeiter erfragen.
Und es ist tatsächlich so, dass Kinder, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben bei den Eltern wohnen bleiben müssen.
Wenn du mit deinem Freund zusammen ziehen willst, und er selber aber Vollverdiener ist (also einen Beruf ausübt und NICHT mehr in der Ausbildung ist), dann könntest du bei ihm einziehen. Er muss dann für dich mitsorgen. Wenn du dann einen kleinen Job hast, müsstet ihr ja auch evtl ohne Harzt-Zuschuss über die Runden kommen.
Ihr solltet euch dann erkundigen, ob euch evtl Wohngeld zustehen könnte...
Aber ich finde es besser, du erkundigst dich direkt beim Sachbearbeiter. Dort bekommst du eine korrekte Auskunft!
Ãbrigens:
Wenn du keine Ausbildungsstelle hast und somit keine Schule besuchst, müsste sich deine Mutter erkundigen, wie es mit dem Kindergeld aussieht. Könnte sein, dass es ihr dann nicht mehr zusteht. Nicht dass sie es versäumt zu melden und dann alles zuvielgezahlten Beträge zurück zahlen muss. Also auch da mal nachfragen.
@ hogano
da ich ja nicht alles wissen kann, wollte ich das wirklich mal nachlesen... aber in welchem Gesetzbuch??
Grundgesetz ist es nicht....
und wenn Sozialgesetzbuch.. dann welches??
Und du hast das Gesetz studiert?? Laut einer deiner letzten Fragen, willst du erst studieren....
http://de.answers.yahoo.com/question/index;_ylt=As...
was denn nu?
Quelle(n): SGB I § 13 Aufklärung SGB II § 13 Verordnungsermächtigung SGB III § 13 Verordnungsermächtigung SGB IV § 13 Reeder, Seeleute und deutsche Seeschiffe SGB V § 13 Kostenerstattung usw. usw.... Und beim BSHG § 13 Ãbernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, alles was du verdienst, wird angerechnet, da ihr als Bedarfsgemeinschaft zählt, was heiÃt, das alles Geld was reinkommt (Kindergeld, Rente, Ausbildungsvergütung, Gehalt usw. usw.) angerechnet wird.
Wenn du unter 25 bist und Hartz IV beziehst, darfst du keine Wohnung beziehen. Genau das gleiche gilt, wenn du mit deinem Freund zusammenziehst. Etwas anderes ist, wenn dein Freund schon arbeiten geht und sein eigenes Geld hat. Dann kann er sich eine eigene Wohnung nehmen. Und du darfst zu ihm ziehen. Allerdings wird dann wieder sein Gehalt zu deinem Hartz IV angerechnet, weil du ja jetzt mit ihm eine Bedarfsgemeinschaft hast.
- ?Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Das was du behalten darfst sind 100 Euro Freibetrag und von dem Rest 20%. Bei einem Minijob macht es dann 160 Euro. Davon muÃt du dann die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle selbst zahlen.
Du darfst mit deinem Freund zusammenziehen. Aber nur wenn ihr auf eigenen FüÃen stehen könnt. Bei einem Minijob muÃt du auch an deine Krankenversicherung denken.
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- SatoshiLv 4vor 1 Jahrzehnt
Es wird bei deiner Mutter angerechnet. Das musste ich auch. Du musst Miete dazugeben und vielleicht musst du Essensgeld abgeben :) Je nach dem, wie du deine Mutter vereinbart hast^^
@ Hogano Shelnof: Bist du dir ganz sicher? Ich habe Erfahrung. Die haben es bei uns angerechnet, selbst Miete. Also, schreibe ich kein ScheiÃ. Essengeld ist nur mit der Mutter vereinbaren.
- vor 1 Jahrzehnt
hallo anni.....falls du den deutschen staatsangehörigkeit hast dann hast du erlaubnis für das arbeiten im deutschland..am sonsten kannst du nur schwarz oder ferienjobs machen....da du 17 jahre bist bekommst du das ganze geld für dich alleine...deine mutter bekommt keinen cent von dein lohn nur wenn du sie geld geben willst (ist auch andres thema dann)...du kannst auch ab 18 jahren ohne deine mutter zu fragen umziehen und kriegst von dem rathaus eine jugend wohnung kostenlos falls du keine miete (500 eur. /monat) zahlen kannst.......und falls du irgendwie hilfe brauchst..gib bescheid oder sende mir ne email an die hadi1992@msn.com
hoffe hab dir geholfen.. lg anni
viel erfolg und immerhin hab deine mutter lieb^^
@alle die vormir geantwortet haben.das stimmt überhaupt nicht schaut euch dn gesetz §13: a §genau an und danach überlegt euch gut was ihr da fürn scheiss geschrieben hatt!! :Q das gibts doch nicht..so ein scheiss im yahoo..am besten ihr bleibt still satoshi und die andre!! ich habe das gesetz studiert !..also anni hau rein und denk nicht an die dummköpfe!
Quelle(n): ausbildung als ... regierungspräsidium stuttgart kaufmann....