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ich habe meine wohnung zum 31.10.2010 gekündigt da ich eine neue hab und diese liegt 400km von meinem jetzigen?

wohnsitz entfernt und da ich nicht immer zeit hab hin und her zu fahren gab ich meinem vermieter den wohnungsschlüssel zwecks besichtigung. dieser aber obwohl der mietvertrag noch besteht ohne mein wissen in der wohnung umbaumaßnahmen machen ließ,und ich aber noch sachen drin hatte die ich abholen wollte .nun habe ich ihm gesagt das ich für den monat keine miete zahle da die wohnung ja nicht mehr bewohnbar ist .ja damit war er nicht einverstanden,da habe ich ihm halt kurzerhand meiner wohnung verwiesen und ebenso ein neues schloß eingebaut.nun droht er mir mit nem anwalt und die entstehenden unkosten solle ich ihm auch zahlen .

was meint ihr dazu ist doch nur abzocke und auf meine kosten

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn man selbst nicht vor Ort sein kann, sollte man ohne eine Vertrauensperson keine Wohnungsübergabe vornehmen.

    Der Vermieter hat nicht das Recht, ohne Zustimmung in das Mietobjekt einzudringen. Der Vermieter hat nicht das Recht Umbau- bzw. Sanierunsmaßnahmen durchzuführen, ohne dem Mieter eine angemessen Frist dafür zu setzen. Auf diesen Kosten bleibt der Vermieter sitzen. Vermutlich wird er die Kosten mit der Kaution "verrechnen". Dann müsste der Mieter seinen Anspruch einklagen.

    Ist die Wohnung unbewohnbar, muss der Mieter auch keine Miete bezahlen. Dieser Mangel darf mit 100% von der Miete abgezogen werden. Ob dies hier der Fall ist, müsste geklärt werden.

    Der Mieter sollte sich nicht zuviel Sorgen machen, denn der Vermieter hat versäumt dem Mieter eine angemessen Frist zu setzen, somit bleibt er auf seinem "Schaden" sitzen.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Du hast Recht. Solange der Mietvertrag noch läuft hat der Vermieter ohne deine Zustimmung nichts in der Wohnung verloren. Mit den begonnen Umbaumaßnahmen will er lediglich seine eigenen Interessen wahrnehmen. Am besten du erkundigst dich bei einer Mietervereinigung, oder aber, wenn es pressiert, bei einem Rechtsanwalt. Erkundige dich aber vorher ob die Beratungskosten für den Anwalt nicht höher sind als deine Miete. Der Anwalt wird dir dann sagen können wie die Verhältnismäßigkeit, zwischen Anwaltskosten und Miete, liegt. Bei der Gelegenheit kannst du direkt nachfragen ob in diesem Fall nicht ein Hausfriedensbruch vorliegt.

  • Flinke
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Am besten wird es sein wenn Du beim Mieterbund vorbei gehst und dich dort erkundigst dann bist Du auf der sicheren Seite für Deine nächsten Schritte.

  • vor 1 Jahrzehnt

    So lange du Miete zahlst, egal, ob du die Wohnung nutzt, oder nicht, hat dein Vermieter in deiner Wohnung nichts zu suchen! Den Schlüssel hattest du ihm nur für den Fall einer Besichtigung überlassen (die Möglichkeit einer Besichtigung durch Nachmieter ist meines Wissen nach das Recht eines Vermieters in angemessenem Maß), das berechtigt ihn nicht, Umbauten vorzunehmen, ob die Wohnung nun durch Mobiliar belegt ist, oder leer steht.

    Dies ist ein Fall von Vertrauensbruch. Mit dem Streichen der kompletten Miete bist du dagegen auch nicht im Recht, weil du die Wohnung ja noch für das Lagern deiner Möbel nutzt. Vielleicht könnt ihr euch (notfalls über eine kostenlose Schiedsstelle) über die Teilung der Miete außergerichtlich einigen. In Streitfall hilft dir ein Mieterbund, frag aber vor Vertragsabschluss nach, ob sie in diesem schon bestehende Streitfall noch aktiv werden.

    Mit dem Eindringen in deine Wohnung hat dein Vermieter im Übrigen Hausfriedensbruch begangen. Die Option einer Anzeige diesbezüglich bleibt dir noch immer offen.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du bist an Deinem Mietvertrag gebunden u. hast freiwillig dem Vermieter die Wohnungsschlüssel gegeben. Vielleicht wäre eine schriftliche Vereinbarung über den Schlüssel und die Nutzung besser gewesen. Ein klärendes und offenes Gespräch mit dem Vermieter hilft evtl. nachträglich zur Einsicht auf beiden Seiten. Kosten und ��„rger kann man sich so ersparen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    es ist seine wohnung, die er dir nur vermietete. dass du ihm den schlüssel gegeben hattest war allein deine schuld- du musstest das ja nicht machen. da dein auszug egtl im gange ist, aber NOCH sachen von dir drin sind, berechtigt ihn ohne weiteres umbaumassnahmen durchzuführen, solange deine sachen nicht in mitleidenschaft gezogen werden. deine nutzung der wohnung als solche ist ja de facto ja beendet.

    ist das für dich nur willkommener anlass wenigstens eine miete zu sparen, wenn du zeitgleich für einen monat 2 wohnungen miete zahlen musst? das neue schloss ist dein privatvergnügen. es hätte egtl gelangt, den wohnungsschlüssel vom vermieter zurückzufordern für die paar tage, die du noch mieter bist.

    und mal unter uns gebetsbrüdern: das würde doch an stelle des vermieters jeder machen!

  • Wolke7
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Also da hast du doch selber Schuld.....Warum gibst du ihm denn schon die Schlüssel???? Und das du ein neues Schloss einbaust kurz bevor du ausziehst ist doch total daneben...Was für eine Geldverschwendung....

    Meiner Ansicht nach ist der Vermieter im Recht.....

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