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Anonym
Anonym fragte in Schule & BildungSonstiges - Schule & Bildung · vor 1 Jahrzehnt

Kann die Agentur für Arbeit einen zum EQJ zwingen?

Hallo , ihr lieben , ich bin 22 Jahre alt und ausbildungssuchend gemeldet, ich habe Post von der IHK bekommen und die wollen mich zu einem Einstiegsqualifizierungsjahr EQJ beraten.

Nun steht auch in dem Brief, das wenn man ohne jeglichen Grund nicht erscheint , nicht mehr als ausbildungssuchend gemeldet ist und damit bekommt man ja auch kein Kindergeld mehr.

Nun lautet meine Frage ob die Agentur für Arbeit mich dazu quasi zwingen an ,wenn ich das nicht mit mache ,bekomme ich kein Kindergeld mehr so...??!

Danke ihr Lieben , ich möchte das auch keinen Fall machen , da ja nun fast jeder weiss wie man dort ausgenutzt wird.

Liebe Grüße

6 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Du wirst wohl nicht drum herum kommen. Es sei denn, du bastelst `ne linke Nummer: Lasse dir mal was an Krankheiten einfallen und dir diese vom Doc bescheinigen. Das gibst du dann in Kopie bei der IHK ab!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja bitte der Forderung der IHK nachkommen, zwingen können sie dich nicht aber das Geld streichen das dürfen sie.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bleib mal ganz locker, das ist doch erstmal nur eine Beratung!

    Wo ist dein Problem da hinzugehen?

    Ist doch besser, als zu Hause rumzuhocken, und, vielleicht bringts dir ja doch was.

    Von nichts kommt nichts!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke schon, dass es besser wäre, das Angebot anzunehmen, weil sonst bestimmt dein Geld gekürzt bzw. gestoppt wird. Es sei denn, du findest einen richtigen Job bzw. Ausbildungsplatz.

    Also dass man dort nur ausgenutzt wird stimmt nicht in allen Fällen. Bei der Telekom z.B. ist das EQ super. man gehört ganz normal zur Ausbildungsklasse und wenn man sich gut anstellt, kann man nach einem Jahr direkt wie alle anderen ins 2. Ausbildungsjahr einsteigen und erhält das komplette Gehalt. Oder man fängt dann nach einem Jahr die Ausbildung quasi normal an. Wollen die dich denn für dieses Jahr noch irgendwo hinschicken oder für nächstes. Weil eigentlich, zumindest bei uns, hat das Jahr ja schon angefangen und das Projekt läuft.

    Gruß,

    Mareike

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  • vor 1 Jahrzehnt

    leider ist das tatsächlich so.

    Wenn Du eine Massnahme nicht annimmst, werden Leistungen gestrichen.

    Du sollst ja nun erstmal bei der IHK beraten werden- vielleicht kann man Dir da die Angst nehmen.

    Möglicherweise findest Du durch dieses EQJ ja auch wirklich einen angenehmen Ausbildungsplatz.

    Es ist nicht immer alles schlecht- leider hört man meist nur von den negativen Erfahrungen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Dir bleibt wohl leider nichts anderes übrig, bei diesen Maßnahmen sind die rigoros mit den kürzungen. Was dir allerdings bleibt ist die möglichkeit, die Maßnahme zu beginnen, und dann wegen jeder kleinigkeit die dir missfällt beschwerde einzulegen. Nur so kannst du im gewissen Rahmen das system für dich nutzen. Sollten deine beschwerden auf ignoranz, wie es meist der fall ist, stossen, suche dir einen psychologen und sage dem, dass du mit der situation nicht zurecht kommst, dann haben die ämter auch keinen grund dir das KG zu kürzen.

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