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Pw95 fragte in Wirtschaft & FinanzenFirmen · vor 1 Jahrzehnt

Was soll ich unter GmbH verstehen?

GMBH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Handelsgesellschaft mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit. Sie ist eine juristische Person des Privatrechts, an der sich andere juristische oder natürliche Personen (Gesellschafter) mit einer Kapitaleinlage beteiligen. Für die Verbindlichkeiten der GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen.

Was soll das denn heißen? Wann ist eine Gesellschaft eine GmbH und wann eine AG? Was sind die Vor- und Nachteile des jeweiligen?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo,

    wenn du eine GmbH hast, dann brauchst du 25.000 Eigenkapital.

    Dieses Geld muss in der Firma bleiben.

    Wenn du pleite gehst dann sind die 25.000 € weg, aber sie können

    nicht an dein Privatvermögen ran.

    Du selbst musst entscheiden, ob du AG, GmbG oder KG sein möchtest.

    Der Unterschied liegt in den verschieden Bedingungen.

    Bei dem einen haftest du privat bei dem anderen nicht.

    Grüße

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person). Für ihre Verbindlichkeiten haftet nur das Gesellschaftsvermögen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine AG und eine GmbH sind eigentlich das gleiche. Der Unterschied liegt darin, daß die Anteile an einer AG (die Aktien) einfach über die Börse verkauft werden können und jedermann sie kaufen kann. Bei den GmbH-Anteilen ist das nur mit einem Notarvertrag möglich. Natürlich gibt es noch weitere Unterschiede, aber das geht zu sehr ins Detail. Haftungstechnisch sind beide identisch.

    AG und GmbH sind eigene Rechtspersönlichkeiten, das heißt sie können selbst Verbindlichkeiten (=Kredite) aufnehmen. Wenn sich also eine GmbH oder eine AG 100.000 Euro leiht, um damit eine Maschine zu kaufen, hat sie damit 100.000 Euro Verbindlichkeiten. Und dafür haftet nur das Gesellschaftsvermögen, d.h. z.B. die Aktionäre mit ihren Aktien. Darüber hinaus jedoch müssen die Aktionäre nicht haften.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    (G)eh (M)al (B)ier (H)olen

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Guckst du in "Einzelhandelprozesse", da steht alles ganz genau drinnen.

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