Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Ulme fragte in TiereKatzen · vor 1 Jahrzehnt

Darf der Vermieter die Katze verbieten , wenn im gleichen Haus Hunde sind?

Eine Freundin hat eine Kleine Katze vor dem erschlagen werden gerettet,der Vermiter will das die Katze aus dem Haus kommt . Obwohl sie diese wenn sie nicht da ist zu ihrer Schwester bringt . und im gleichen Haus hunde leben.bitte antworten mit paragrafen und sonstigem Hinweis.

Vielen lieben Dank für eure Hilfe.

19 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn anderen Leuten das Halten von Haustieren erlaubt wurde, dann darf der Vermieter es euch nicht verbieten.

    Um die richtigen Argumente auch schriftlich zu bekommen, geht zum Mietersdchutzbund. (In manchen Städten ....verein)

    Das ist nicht teuer und die unterstützen euch auch.

    Wenn der Mieterschutz sich einmischt, werden auch bissige Vermieter ganz zahm.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, Kleintiere (darunter fallen gerade noch Katzen!) die niemanden stören, darf Dir dein Vermieter nicht verbieten. Das ist gesetzlich festgelegt, auch wenn gerne etwas anderes im Mietvertrag steht.

    Klar muss das halt ne pure Wohnungskatze werden, denn sonst ist der tagtägliche Stress mit den Nachbarshunden vorprogrammiert und da kann der Vermieter dann wieder rechtlich reagieren.

    Beschädigungen, die die Katze in der Wohnung angerichtet hat, musst Du nach Auszug logischerweise reparieren lassen oder zahlen. Sprich doch einfach 'mal offen' mit Deinem Vermieter. Das sind auch nur Menschen. Und wenn Du die 2 Punkte offenlegst, sagt er bestimmt nicht mehr 'Nein', wenn Du sonst ein leiser, unproblematischer, pünktlicher Mietzahler bist. ;)

  • vor 1 Jahrzehnt

    Grundsätzlich gilt, daß Käfigtiere und Tiere, die das Katzenklo benutzen können nicht verboten werden dürfen.

    Geht die Katze nun aber ständig durch das Treppenhaus ein und aus, kann von einer Abnutzung gesprochen werden. Dann kann der Vermieter es verbieten.

    Die Faustregel ist ein Hund erlaubt, sind Andere auch erlaubt ist so nicht richtig!

    Ist der Vermieter fair, so macht er aber einen Generellen Abstrich...

    Hast du also eine Wohnungskatze kann der Vermieter sie nicht verbieten, solange sie niemanden stört und von ihr auch sonst keine Gefahr ausgeht.

    In die Klausel fällt übrigens auch z.B. ein chihuahua, der ebenso aufs Katzenklo gehen kann.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Siehe in Deinen Mietvertrag! Jeder Vermieter hat eine andere Auslegung.

    Normalerweise gilt: Solange ein Kleintier in der Wohnung gehalten wird ist dem nichts entgegen zu setzen.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn Hund erlaubt sind,kann er Katzen nicht verbieten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es sollte kein Problem sein, weil in dem Haus auch Hunde gehalten werden dürfen. Das auch, weil die Emissionen von Katzen, keine Tretminen und kein Bellen, in der Regel geinger sind.

    Die Katze sollte man sterilisieren/kastrieren lassen. Entsprechendes kann man dann auch als Argument anführen, denn kastrierte Katzen neigen weniger zum Territorialverhalten und weibliche jaulen weniger bzw. gar nicht, wenn diese Paarungswillig sind.

    Soweit es eine reine Wohnungskatze ist, ist das natürlich auch vorteilhafter.

    Der Vermieter ist in seinem Ermessen, ob er die Erlaubnis erteilt oder nicht, grundsätzlich frei. Ausnahmen: Bei erheblichen Belangen des Mieters oder unter Umständen auch wenn der Vermieter anderen Mietern des Hauses die Tierhaltung bereits erlaubt hat.

    Die Erlaubnis des Vermieters gilt im Zweifel nur für das betreffende Tier erteilt, AG Kassel, WuM 1987, S. 144.

    Geben die Umstände dazu Anlaß, kann der Vermieter vom Mieter als Vorbedingung zur Erlaubniserteilung den Abschluß oder den Nachweis einer einschlägigen Versicherung verlangen, z.B. einer Wasserschadenversicherung bei Auqarienhaltung.

    Grundsätzlich sind hier die Interessen des Vermieters aber höher gewichtet als die des Mieters.

    Klauseln, die die Haltung von Tieren generell verbieten, sind unwirksam. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Mieter sich dann sorglos jedes Tier anschaffen kann. Der oben genannte Erlaubnisvorbehalt des Vermieters für Tiere, die keine Kleintiere sind, bleibt erhalten.

    Klauseln, die Haustierhaltung verbieten, aber Kleintiere von diesem Verbot ausnehmen, können grundsätzlich zulässig sein, siehe BGH in WuM 1993, S. 109 und andere. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14.11.2007 zur Tierhaltung in der Mietwohnung sind an solche Klauseln mittlerweile erhöhte Anforderungen zu stellen. Lesen Sie dazu die vorstehend verlinkte Seite.

    Siehe: http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/tierhaltung.htm...

    http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/tier...

    Entsprechend sollte man sich auch eine Privathaftpflichtversicherung zulegen (ca. 3-10 EUR/Monat). In der sind Katzen grundsätzlich mitversichert. Muß man halt die Bedingungen durchlesen.

    Katzen dürfen, wenn im Mietvertrag nichts geregelt ist, gehalten werden, erst recht Kleintiere.

    http://www.pfalzonline.de/mietrecht/tierhaltung.ht...

    Ausserdem empfiehlt es sich sehr bei solchen Problemen evtl. Mitglied im örtlichen Mieterverein zu werden. Evtl. ist eine Mietrechtsschutz auch mit drin (Evtl. Selbstbeteiligung und Karenzzeit).

    http://www.mieterbund.de/

  • Thrud
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Mit den Paragraphen und hinweisen wäre es einfacher zu wissen welche Klauseln im Mietvertrag stehen.

    Aber im allgemeinen kann ich sagen, wenn man hunde halten darf , darf man erst recht Katzen halten.

  • vor 1 Jahrzehnt

    so viel ich weiss aus erfahrung und informiert bin als katzenbesitzerin, muss dieses im mietverhältnis oder vertrag genaustens festgelegt sein, dass keine haustiere gehalten werden dürfen, aber das gilt dann für ALLE!!!

    hoffe, dir etwas geholfen zu haben! lg sabi

  • Anonym
    vor 7 Jahren

    Es gibt mehrere Hundetraining Kurse online, aber nur wenige sind gut ... ich habe ein bisschen gesucht und am Ende habe ich befolgt dies schien mir die beste http://zug-hunde.info/

    Ich war sehr zufrieden und ich würde es jedem empfehlen!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn im Mietvertrag die Tierhaltung nicht ausdrücklich untersagt ist,hat der Vermieter Pech.

    Das kann ja auch nicht sein,schließlich haben andere einen Hund.Evtl hat der Vermieter einfach eine Abneigung gegen Katzen.Also einfach mal im Mietvertrag nachsehen.

    Notfalls sich an den Mieterschutzbund wenden.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.