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Was ist die Definition von "Öffentlichkeit"?

Wie ist das Wort Öffentlichkeit im Jugendschutzgesetz gemeint, also wo zieht man die Grenze zwischen privat und öffentlich und ist demnach ein Tennisheim privat oder öffentlich?

Auszug:

"§ 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen[...]"

Update:

EDIT:

Ich zähle das schon als Privatbesitz, da das Tennisheim unbewirtschaftet und der Verein nur sehr klein ist.

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    man darf NICHT verwechseln was privat geführt wird und was wirklich eigentum ist und dementsprechend NICHT öffentlich zugängig ist..

    bei deinem bsp. ist dies öffentlich-jeder hat zutritt----ja-meinetwegen nur die mitglieder-aber eben auch JEDER interessent kann dort hingehen-also auch du und ich und alle anderen.

    in deine wohnung darf z.b. NIEMAND rein-wenn du es nicht möchtest-du kannst jeden vor der tür stehenlassen.

    im tennisheim kann der betreiber dich ggf. dees platzes verweisen(wenn du dich nicht dementsprechend verhältst)-aber du konntest trotzdem vorher ohne probleme diesen platz aufsuchen...

    ein anderes bsp. sind firmen, jeder der dort arbeitet , darf hinein, aber auch bewerber,besucher,geschäftspartner--und das obwohl diese firma NUR einer person gehört(ich nehm mal einfach n kiosk,ladengeschäfte,oder ne handwerksfirma,etc.. ..

    öffentlichkeit ist in dem sinne ein ort der von jeder person begehbar wäre,erreichbar ist...

    ein wc in nem zug z.b. ist eigentum der bahn-dies wc wird aber zur verfügung gestellt für die kunden, ist ein kunde auf diesem wc und sperrt die tür ab dann ist dieser raum privat für den benutzer-und es hat keiner die möglichkeit hineinzukommen-solang es die bahn nicht möchte-die bahn hat aber das recht jederzeit diesen privaten raum zu öffnen und die person des raumes zu verweisen...

    wohnung:egal ob du sie mietest oder gekauft hast-da kannst alles machen was du willst- du kannst nackt vor den fenstern rumspringen,vorm fenster vögeln-auch wenn alles von draussen einsehbar wäre so dürfte es dir NIEMAND verbieten-weil du eben dies in NICHT öffentlichen räumlichkeiten machst...

    in deinem garten kannst du machen was du willst(wenn es nicht gegen das gesetz verstößt oder satzungen widerspricht)-in dem sinne kannst du orgien feiern,du kannst gemüse pflanzen welches du willst--in nem park z.b. kannst du es nicht-obwohl viele von diesen privat geführt werden-aber eben auch für jedermann einsehbar UND begehbar sind...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Schlicht der Bereich, wo die gesamte Öffentlichkeit Zugang hat.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Mit öffentlichkeit (auch öffentlichem Bereich) wird der ebenerdige Teil einer Gemeindefläche, der der Öffentlichkeit frei zugänglich ist und von der Gemeinde bewirtschaftet und unterhalten wird, verstanden. Im Allgemeinen fallen hierunter öffentliche Verkehrsflächen für Fußgänger, Fahrrad- und Kraftfahrzeugverkehr, aber auch Parkanlagen und PLATZANLAGEN. Der Begriff findet überwiegend Anwendung in der Stadtplanung und Verkehrsplanung.

    Kurz: Öffentlich ist das wo jeder frei zugang hat ohne jemand um erlaubnis zu fragen...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Tennisheim ist ja eine Art Gaststätte. Also auch Öffentlichkeit.

    Kannst das gleichsetzten, mit allem, was nicht zu deinem Grundstück gehört...

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wo ziehst du ihn denn?

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