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Darf eine für das Bewohnen konzipierte Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ohne weiteres gewerblich genutzt werd?

Ich lebe in einem Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungseinheiten. Darf die an meiner Wohnung angrenzende Wohnung ohne weiteres gewerblich genutzt werden, wobei diese Wohneinheit an meinem direkt angrenzenden Schlafzimmer ständig (24 Stunden, 7 Tage) eine Funktelefon Anlage für den internen Gebrauch betreibt und ich ständige Schlafstörungen und Kopfschmerzen habe?

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Nein. Eine Nutzung von Wohnraum als Gewerberaum ist behördlich genehmigungspflichtig, da eine Änderung des Raumzwecks erfolgt. Zuständig ist das zuständige Bauamt. Die Nutzung als Wohnung unterliegt anderen gesetzlichen Vorschriften als die gewerbliche Nutzung.

    Ausnahmen bilden Arbeitszimmer (z.B. bei Freiberuflern), sofern der überwiegende Wohnzweck der Wohnung und Dritte (sprich Nachbarn) nicht beeinträchtigt werden.

    Wird eine Wohnung widerrechtlich als Geschäftsraum genutzt, ist der Vermieter erster Ansprechpartner. Dieser hat den Mangel abzustellen. Aus diesem Mangel können Mietminderungsansprüche entstehen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    da spielt die Art des Gewerbes ein Rolle. Aber zB selbständige Anwälte, Steuerberater und noch viele andere können auch Wohnraum nutzen. Man hat da halt nur mal klar die Nachtruhezeiten einzuhalten. Ein störendes Funktelefon, wenn das ein handelsübliches ist, ist kein Grund was dagegen zu sagen. Das ist keine Nachtruhestörung, auch nicht die Strahlen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Rechtlich wirst du da nichts machen können. Du kannst den Nachbarn ansprechen, ihm die Situation Schildern und ihn Bitten anders zu Platzieren bzw. Abzuschirmen und wenn es nur mit Alufolie ist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, wenn das gewerbe leise ist darf es in Wohnungen betrieben werden. Lass den Funkmessdienst prüfen ob die Strahlen in Deinem Abstand noch zulässig sind

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Eine Wohnung ist eine Wohnung - und nur dafür diese verwendet werden. Eine Gewerbeausübung ist jedenfalls nicht grundsätzlich zulässig. Das ist zunächst mal in erster Linie eine Sache zwischen Mieter und Vermieter - wenn der Vermieter nichts gegen die "Zweckentfremdung" einer Wohnung hat und dies mietvertraglich so vereinbart ist, darf auch ein Gewerbe ausgeübt werden (vorbehaltlich irgendwelcher behördlicher oder berufs-rechtlichen Regelungen). Für die anderen Mieter dürfen jedoch keinerlei Störungen in deren "Wohnumfeld" dadurch entstehen. Um dein Problem zu lösen, muß zuerst mal der Vermieter angesprochen und auf die Situation werden. Findet nicht unverzüglich eine angemessene und zumutbare Abhilfe statt, könnte der Vermieter durch Inaussichtstellung einer Mietkürzung ja vielleicht doch zum Handeln bewegt werden. Daneben kann man sich natürlich auch schlau machen, ob das Gewerbe denn angemeldet ist und ob ggfls. irgendwelche Auflagen oder sonstige Bedingungen bestehen. Also: Nachfrage beim Gewerbeamt oder Gemeindeverwaltung.

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, darf sie nicht. Die Zweckentfremdung von Wohnraum muß durch das örtliche Bauamt im Rahmen einer sog. Nutzungsänderung genehmigt werden.

  • RHR
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    nein, das darf sie nicht.

    Wenn die Wohnung wirklich gewerblich genutzt wird und der Mieter kein Freiberufler ist, dann ist ein Antrag auf Nutzungsänderung (Baurecht) erforderlich.

    Ausserdem dürfte die Wohnung zu Wohnzwecken vermietet sein.

    Gruß

    Ronald

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