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Muss ein Bezieher von Sozialleistungen (Wohngeld, ALG2/Hartz4) alle Einkünfte angeben?

Auch wenn sie illegal sind oder macht er sich dann (doppelt) strafbar ,erstens wegen dieser illegalen Sache und zweitens dann noch wegen unberechtigten Bezugs von Sozialleistungen?

Versteuern braucht man jedenfalls nach meiner Kenntnis illegale Einkünfte nicht.

10 Antworten

Bewertung
  • hulga
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    ja, er muss alles offenlegen, sich sozusagen, ausziehen bis er nackt ist.

    in so einem fall, gibt es keinen datenschutz und wer sich nicht strafbar machen will, sollte danach handeln.

  • vor 1 Jahrzehnt

    ist das eine ernstgemeinte frage?

    natürlich kann er alles was illegal ist verschweigen, auch auto, haus und privatvermögen muss er nicht angeben. solange er auf dem papir bedürftig ist hat er doch anspruch drauf...^^

    so zumindest der tenor hier !

    meine meinung ist:

    wer schon fragt ob er illegales beim hartz4 antrag angeben muss gehört ausgewiesen !!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Natürlich muss man auch illegales Einkommen versteuern - z.B. Al Capone wanderte nur wegen Steuerhinterziehung ins Gefängnis!

    Und wenn du es bei ALG2 nicht angibst, machst du dich zusätzlich strafbar.

  • vor 1 Jahrzehnt

    So ein Quark. Natürlich musst Du alle Einkünfte angeben. Jedem der ALGII bezieht, steht ein Schonvermögen zu, dass muß er aber schon vorher gehabt haben (200 Euro pro Lebensjahr).

    Ausserdem darf auch ein ALGII-Bezieher sein Häusle behalten, sofern es nicht einen bestimmten Wert überschreitet. Na ja, zugegeben, das ist schon paradox, das mancher HartzIV-Bezieher ganz legal Immobilienbesitzer ist.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ....Mann, was ist denn das für eine Frage ? Bist Du wirklich so däml..... oder ist das nur gespielt um hier mal wieder die Sozialschmarotzer vs. "Schuld sind immer die Reichen" Diskussion anzuschieben ?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja, er muss alles angeben, sonst erschleichst du dir Leistungen und das kann dir Teuer zu stehen kommen.

    Illegale Einnahmen sind gesetzlich verboten und Strafbar, wenn du sie angibst muss es immer in voller Höhe sein und solche Einkommen sind nicht Steuerfrei, sondern nur ein Nebenverdienst bis 400, 00 € in Monat, wie hoch der im Jahr sein darf kannst du selbst aus rechnen.

    Quelle(n): Wissen.
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    illegael einkünfte? von sozialleístungsbeziehern??

    was für eine diskussion willst du denn hier "anstossen" ?

    fakt ist: die betrüger die ihr geld in das ausland schaffen schaden dem staat 100mal mehr...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Er muss alles angeben, auch "Erbe" lol

    Denn bevor man Sozialleistungen beziehen kann, muss man sein Vermögen bis zu einer bestimmten Summe aufbrauchen.

    Wenn du illegal gearbeitet hast, machst du dich strafbar, ja. Genau deshalb heisst es ja "illegal" .... -.-

    haha lustig

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wegen genau solchen Subjekten wie du ist dieses Land heruntergekommen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    nein Erbe muss er nicht angeben

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