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Schufa eintrag löschen?

hallo freunde habe da ein paar probleme mit der schufa habe einen eintrag den ich löschen will weis jemand wie das geht habe bereits 2008 bezahlt. danke für eure infos

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    gebe meinen vorednern recht

    Schriftlicher Antrag zur Löschung Beantragen definitiv

    hier alle infos

    http://www.meineschufa.de/

    http://www.schufa.de/

    schufa link anklicken durchlesen Pdf Dokument ausdrucken ausfüllen den Antrag und absenden

    allright

    gruss

    General

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die SCHUFA ist eine Abkassiererorganisation. Seit Monaten will ich einen Eintrag löschen lassen (mobilcom Communikationstechnik GmbH), mit denen ich nie einen Vertrag abgeschlossen hatte. Meine Schreiben und e-mails werden von beiden Seiten nichtmal beantwortet.

    Es war schon schlimm, das die SCHUFA die Anfrage mit einem beiliegenden Überweisungsformular, obwohl die Auskunft 1mal im Jahr gratis ist, "garnierte".

    Ich habe beide Unternehmen per Einschreiben aufgefordert, 16.8. die Dinge klarzustellen.

    Ich bin Rechtsschutzversichert, ich verklage diese Verbrecher, wenn sie (mit Hilfe der Verbraucherschutzzentrale) sollte ich bis zum 16.10. keine Antwort bekommen!

    (Mein Ranking: 34%, wegen einer Sache, die nicht existiert... Lächerlich!)

    Es ist eine Verarsche der Bevölkerung! Wehren!

    Quelle(n): Schreiben der SCHUFA an mich aus Juli-August 2010! Kein Schreiben der mobilcom zur Erklärung seit August!
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Dein Ex Gläubiger ist laut Geschäftsregeln der Schufa verpflichtet, diesen sofort nach Begleichung löschen zu lassen! Weise diesen darauf hin! Falls kein Erfolg, suche dir im Netz die Adresse deiner für dich zuständigen Schufa, reiche dort Kopien der Einzahlungsbelege ein und stelle Antrag auf Löschung. Nach einer Überprüfung durch die Schufa wird der Eintrag gelöscht. Dein Ex Gläubiger bekommt dann aber von der Schufa Bescheid über sein Versäumnis und die jetzige Löschung!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Bei der Schufa persönlich anrufen die geben dann Auskunft

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Alles Schwachsinn, wenn der Eintrag drin ist bleibt er auch drin!! 2008 bezahlt, steht noch drei volle Jahre drin. 2011 wird es als "bezahlt" markiert, Januar 2012 ist es komplett gelöscht. Und das Definitiv. Nix mit Antrag stellen- wenn das so einfach wäre...

  • vor 1 Jahrzehnt

    das musst du schriftlich machen mit dem nachweis das alles bezahlt ist, das kannst du dir vom eheml. gläubiger bestätigen lassen od. bankauszüge die die kompletten zahlungen bestätigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Der sollte nach drei Jahren automatisch gelöscht werden. Nach Aufforderung durch den Schuldner ist der Gläubiger aber auch verpflichtet, die Löschung der Einträge nach Begleichung der Forderung zu varanlassen. Fordere Deinen ehemaligen Gläubiger also schriftlich dazu auf und verlange eine Stellungnahme, daß die Löschung veranlaßt wurde.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Gläubiger kann nach Aufforderung durch den ExSchuldner einen Erledigungsvermerk an die Schufa senden.

    Der Schufa-Eintrag selber bleibt 3 Jahre lang bestehen, allerdings mit dem entsprechenden Vermerk.

    Ansprüche auf vorzeitige Löschung bestehen nur bei fehlerhaften Daten der Schufa.

    Auch hier passiert nichts von allein.

    Auch wenn die 3-Jahresfrist verstrichen ist, können noch Einträge bestehen.

    Deshalb immer jährlich bei der Schufa die mittlerweile kostenlose Selbsauskunft beantragen und auf fehlerhafte und abgelaufene Einträge prüfen.

    Ob diesem Vermerk bei weiteren Schufa-Abfragen durch dritte Personen eine besondere Bedeutung gegeben wird, steht im Ermessen der Abfragenden.

    Sinn der Schufa ist es ja bekanntlich, für den potentiellen Gläubiger eine rückwirkende Auskunft über das bisherige Zahlungsverhalten des potentiellen Schuldners zu erstellen.

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