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Wie bekommt man günstigen Rechtsbeistand als Hartz IV-Empfänger?

Meine Schwiegermutter lebt momentan von Hartz IV. In ihrer Bedarfsgemeinschaft leben auch ihr Sohn und ihre Tochter. Der Sohn hat leider illegal Filme im Internet runtergeldan und ihr jetzt einen Haufen Probleme bereitet. Zwar hat meine Schwiegermutter eine Rechtsschutzversicherung, die greift jedoch nicht bei solchen Sachen. Nun hat sie einen Haufen Kosten für ihren Anwalt und die Strafen zu tragen, da der Internetanschluss auf sie läuft. Mit dem Geld kommt sie sowieso schon nur gerade so zurecht und deshalb war sie schockiert, als die Briefe vom Anwalt eintrudelten. Gibt es da eine alternative Möglichkeit wie z.B. Sozialstunden? Und kann sie die Kosten für ihren Anwalt wiederbekommen? Ihr Sohn ist ja auch einsichtig und weiß, dass er Mist gebaut hat, meine Schwiegermutter hatte sowieso keine Ahnung. Deshalb wäre es schön, wenn es da irgendwelche Möglichkeiten gäbe. Wer weiß Rat oder hat Erfahrung mit solchen Fällen?

5 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen und die Bewilligung beim Anwalt einreichen. Dieser kann eine Rechnung für Eigenbeteiligung in Höhe von 10,- Euro ausstellen. Prozeßkostenhilfe, falls erforderlich, wird der Anwalt dann einreichen. Die Antragsformulare mit Selbstauskunft hat er vorrätig.

    Ob die nachträgliche Abrechnung über Beratungshilfe inzwischen noch möglich ist, weiß ich nicht. Man kann aber durchaus schon anwaltlichen Rat einholen und kurzfristig darauf die Beratungshilfe beantragen. Der Anwalt sollte aber informiert sein, daß über Beratungshilfe abgerechnet wird, da er dann nur die entsprechende Sätze berechnen kann.

    Daß die Rechtschutzversicherung nicht greift, muß im Antragsverfahren mit Belegen nachgewiesen werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Mutter haftet doch nicht für die illegalen downloads des Sohns. Am besten geht sie mal zum Rechtspfleger beim Amtsgericht, der sagt ihr welche Möglichkeiten sie hat und welche nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ist der Sohn volljährig?

    Hat er die AGB's akzeptiert?

    Hat er sich als der User angemeldet?

    Nur weil es ihr Internetanschluss ist, ist sie nicht für alles verantwortlich.

    Rechtsberatung/ Beistand:

    Sämtliche Unterlagen über Einkommen, Mietkosten, etc mit zum Amtsgericht nehmen und dort Beratungshilfe beantragen. Der Rechtspfleger lässt sich kurz umschreiben, um was es geht und stellt den Schein dann aus.

    Termin beim Anwalt machen und den Beratungsschein dort vorlegen. Ohne den Schein zahlst du 20€ Beratungsgebühr.

    Der Anwalt klärt dich über deine Rechten und Pflichten auf und sagt dir, welche Wege du bestreiten kannst und wie die Aussichten stehen.

    Möchtest du den rechtlichen Weg gehen, dann hat der Anwalt das Formular, dass du für Prozesskostenbeihilfe ausfüllst. Zählt er zu den wenigen, die das nicht als Service am Klienten sehen, dann beantragst du das ebenfalls beim Amtsgericht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich kenne mich jetzt leider nicht ganz genau damit aus, allerdings kenne ich einen Hartz IV "Patienten". Dieser hat mich informiert, dass es beim Arbeitsamt bzw vom Arbeitsamt aus einen Rechtsbeistand gibt für ca 10 Euro, der einem beratend zur Seite steht.

    Ansonsten stimme ich mit meinem Vorposter überein.

    Viel Glück dabei.

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  • RHR
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo

    Sozialstunden ist nicht. Die Kohle, die Deine Schwiegermutter abdrücken soll ist ja nicht eine Geldstrafe sondern Schadenersatz bzw. Abmahnkosten und Anwaltskosten.

    Da wird Dir kein Amt helfen. Ein Rechtsbeistand muss nur bei Streitfällen um Hartz IV gestellt werden. Die ARGE zahlt aber keine Anwaltskosten für privatrechtliche Streitigkeiten zwischen Deiner Schwiegermutter und Dritten und schon mal gar keine Geldstrafen oder Abmahngebühren.

    Gruß

    Ronald

    Edit

    doch, der Anschlussinhaber haftet, dazu gibt es zwischenzeitlich diverse Urteile:

    Haftung des Anschlussinhabers:

    Der Anschlussinhaber eines Internetanschlusses haftet auch für illegale Downloads, die von Ehemann und Kindern gemacht werden. Das vom Anschlussinhaber ausgesprochene Verbot von illegalen Downloads genügt dabei nicht zur Vermeidung von Rechtsverletzungen. Vielmehr mufl ein solches Verbot auch überwacht bzw. der Anschluss technisch beschränkt werden ( OLG Köln 6 U 101 / 09 ).

    Anschlussinhaber haften

    Immer mehr Gerichte nehmen bei Internet-Piraterie den Anschlussinhaber in die Verantwortung. Nach ähnlichen Entscheidungen in Köln und Hamburg hat jetzt auch das Oberlandesgericht Düsseldorf die so genannte Störerhaftung bestätigt.

    In einer aktuellen Entscheidung (I-20 W 157/07) betonen die Düsseldorfer Richter: Website des OLG, dass Internet-Nutzer für die über ihren Anschluss begangenen Urheberrechtsverletzungen einzustehen haben. Der Fall tritt häufig ein, wenn in Familien oder Wohngemeinschaften mehrere Personen auf einen Internet-Anschluss zugreifen.

    Im vorliegenden Fall wurde zunächst zweifelsfrei festgestellt, dass geschütztes Musikrepertoire über den Internet-Anschluss des Beklagten illegal verfügbar gemacht wurde. Offen blieb, ob diese Urheberrechtsverletzungen durch seine Kinder, deren Freunde oder unbefugte Dritte über den vorhandenen W-LAN Anschluss begangen wurden.

    Das OLG Düsseldorf entschied, dass der Antragsgegner in jedem Fall für die über seinen Internet-Anschluss begangenen Rechtsverletzungen haftet. So habe er zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen und damit es Dritten ermöglicht, sich hinter seiner Person zu verstecken und im Schutze der von ihm geschaffenen Anonymität Urheberrechtsverletzungen zu begehen.

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