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ich bin geschieden,habe den namen meines Ex-mannes behalten..möchte nun erneut heiraten,habe eine tochter mit?

dem zukünftigen Ehemann...das kind trägt meinen namen...kann mein zukünftiger mann,meinen jetzigen namen annehmen? obwohl es nicht mein geburtsname ist?

8 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja das geht egal warum Du diesen Namen hast neuer Mann kann annehmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja kann er. Das ist ja jetzt dein Name und den kannst du genauso weitergeben wie deinen Geburtsnamen.

    Falls du dir noch unsicher bist ruf doch einfach beim Standesamt an, die werden das auf jeden Fall wissen.

    Quelle(n): Meine Antwort!
  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja das geht, Ihr müsst das nur wie alle anderen Namenswünsche im Vorgespräch mitteilen dem Standesbeamten!

  • vor 1 Jahrzehnt

    ja, bei geschiedenen frauen geht das, daß der mann ihren namen annehmen kann. wenn ihr aber geschieden werdet, was ja nicht eintreten muß, muß dein ehemann senen alten namen wieder annehmen. kannst du dich aber beim standesamt noch mal erkundigen

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Was ist denn mit Dir los? Willst Du das Deiner Tochter und Deinem Zukünftigen wirklich antun?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn sie gescgieden sind und neu heiraten möchten weshalb den namen des anderen,hängt da noch etwas dran?Ist der name des neuen nicht gut genug weshalb soll die tochter dann den namen des vorgängers bekommen,vielleicht.Ich würde diese ehe nicht eingehen,entweder sie beginnen neu oder es gibt eine lange unterheltung mit allen warum,weshalb,wie wo

    Quelle(n): fange neu an schluss mit dem alten geschieden und hängst an den namenßNa?
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Na toll!

    Findest du/ihr das wirklich gut? Deine Tochter ist irgendwann aus dem Haus und heiratet selbst.

    Ich kann deine Einstellung wegen deiner Tochter gerade so noch nachvollziehen aber warum soll denn dein zukünftiger den Namen *deines Exmannes* annehmen?

    Will er das selbst oder fügt er sich deinem Willen?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Warum so umständlich?

    Glaube nicht das Dein Schatz sich mit den Namen von Deinem EX woglfühlt

    Nehme sein Namen an und nach der Hochzeit gehst Du mit Geburtsurkunde Deiner Tochter und Deinem Trauschein zum Amt und läßt den Namen Deiner Tochter auf Deinen Jetzigen Namen umschreiben

    Es ist dann nur eine Namens änderung und keine adoption von Deinen Zukünftigen

    Dein Ex muss weiter sein Unterhalt bezahlen und hat seine Rechte- alle 14 Tagen sein Kind haben - in anspruch nrhmrn. Auch wenn ihr nicht das gemeinsame Sorgerecht haben solltet

    Also so habe ich es gemacht - ich weiß aber nicht ob heute die Väter auch noch ihre zustimmung geben müssen- frag im Amt

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