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Zoll bei Internetbestellungen?

Wenn man über das Internet im Ausland, vor allem im aussereuropäischen Ausland, etwas bestellt, fallen da offiziell Zoll oder Steuern an? Wer muss das bezahlen / anmelden? Der Händler oder der Käufer?

Vielen Dank für die Info.

JOE

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Schau am besten beim Zoll direkt nach.

    Ich hab dir die entsprechende Passage schon einmal herausgesucht.

    http://www.zoll.de/faq/postverkehr/internethandel/...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Joe

    Zoll gibt es nur für Artikel außerhalb der EU-Länder. z.B. China

    Immer der Käufer muß den Zoll bezahlen.

    Damit es keine bösen überraschungen gibt, unbedingt mal beim nächsten Zollamt vorher nachfragen.

    (Telefonbuch)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ja, du mußt die zollgebühren tragen.

    es sei denn, der händler hat die ware als verzollt ausgewiesen.

    ich biete den kunden die zwei alternativen an. meinetwegen: frei hafen hamburg, oder frei haus.

    bei der ersten variante muß der käufer sich um alle formalitäten kümmern und den zoll und die einfuhrsteuer bezahlen bevor er die ware in empfang nehmen darf.

    bei der zweiten variante erledigt die spedition mit der ich zusammen arbeite alle formalitäten und bezahlt auch den zoll.

    natürlich muß der kunde im vorfeld diesen service schon bezahlen, er hat nur die rennerei nicht, aber ich denke das du ja nicht so einen papierkram haben wirst wie meine kunden ansonsten. bei mir ist der warenwert immer mehrere tausend euro und meistens ein halber oder ein container voll.

    aber ist schon richtig: www.zoll.de, dann bist du auf der sicheren seite

    Quelle(n): exportunternehmen
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    natürlich fallen da steuern und zölle an!

    zahlen darf der, der bestellt- also DU

    www.zoll.de

    hilft dir gerne weiter, bevor es RICHTIG teuer wird!!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo Joe,

    deine Frage ist hier schon beantwortet, aber du sollst jedenfalls, vor du etwas kaufst, auch nachfragen beim Zollamt ( oder ein Spedition) ob es eingeführt werden kann und ob du einfuhrgenehmigung brauchst.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ab einem Warenwert von über 22 Euro (inklusive Porto) muss die Ware versteuert werden, falls sie von außerhalb der EU kommt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Auch Bestellungen aus dem nahen Ausland z.b Online Apotheken werden vom zoll untersucht.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Der Händler hat mit dem Zoll nichts am Hut - er muss nur angeben, was in der Verpackung steckt; das Zoll-Handling und alle damit verbundenen Kosten trägt der Käufer, in Abhängigkeit von der Warenart und dem Absenderland.

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