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DeSPOTar fragte in Schule & BildungUnterricht · vor 1 Jahrzehnt

Arbeit mit Bleistift verboten? (Entschuldigung vorzeigen bei einem anderen Lehrer?)?

Hallo!

Ich habe eine Mathearbeit mit einem Bleistift geschrieben, nachdem die Arbeit geschrieben war und unsere Lehrerin meine eingesammelt hat, meinte sie, sie würde mir 2 Punkte abziehen, wegen dem Bleistift, daraufhin fragte ich, wieso es kam nur die Antwort "Bleifstift kann man korrigieren". Nun das mag sein, aber Füller kann ich ebenfalls Korrigieren. Ich killer es einfach weg und schreib es nach der Arbeit neu hin. NIEMAND kann mir sagen, ob ich das IN der Arbeit korrigiert habe, oder danach, gekillert ist gekillert. Und zudem, wenn sie glaubt, ich würde Betrügen, kann sie ein Foto von der Arbeit machen, sie einscannen oder sonst was.

Gibt es ein Gesetz, was es mir wirklich VERBIETET mit Bleistift zu schreiben? In unserer Schulordnung steht nur, dass man nicht mit rot schreiben darf, ansonsten sind alle erlaubt. Also darf ich soviel ich will mit Bleistift schreiben oder nicht?

Nun, zu der 2. Frage:

Wenn man zu spät zur Schule kommt, (zur 3. oder so) und der Lehrer, der in dieser Stunde unterrichtet, möchte die Entschuldigung sehen, so bin ich nicht verpflichtet sie vorzuzeigen, oder ? Meine Klassenlehrerin behauptet, ein anderer Lehrer hat ein Recht darauf, sie zu sehen, aber mein Recht ist es, dass ich sie nicht vorzeigen muss, es ist immerhin mein gutes Recht, ich muss keine Rechenschaft ablegen. Es ist also nur eine Höflichkeit, wenn sie einem anderen Lehrer die Entschuldigung vorlege, oder irre ich mich da ?

MfG

Danke für die Antworten (:

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ich hoffe, du bist genauso pingelig, wenn es um deine Pflichten und ihre Einhaltung geht...

    1. Das Bleistift kein anerkanntes Schreibmittel ist, ist dir aber garantiert schon mal gesagt worden. Es ist zum einen deutlich schwerer zu lesen, auch weil es leicht verwischt, und es kann ziemlich spurlos korrigiert werden, während man das beim Füller schon sieht. Das Füller trotzdem zugelassen ist, hat vermutlich historische Gründe - früher konnte man Tinte nicht "wegkillern". Es gibt auch heute noch dokumentenechte Tinte, die nicht entfernt werden kann und auch nicht ausbleicht im Laufe der Zeit (sog. Eisengallustinte).

    Mal ganz davon abgesehen, dass du dich auch an die Anweisungen deines Lehrers zu halten hast. Natürlich kannst du stur auf deinem angeblichen Recht beharren - aber dann musst du dich nicht wundern, wenn der Lehrer festlegt, dass er eine mit Bleistift geschriebene Arbeit gar nicht annimmt (nichterbrachte Leistung = Note 6) oder eben Punkte abzieht wegen Formmangels.

    "Und zudem, wenn sie glaubt, ich würde Betrügen, kann sie ein Foto von der Arbeit machen, sie einscannen oder sonst was."

    Warum sollte sie sich zusätzlich unnütze Arbeit machen? DU hast doch ein Interesse daran, dass man dir keinen Betrug vorwerfen kann - ihr kann das doch völlig schnuppe sein.

    2. "aber mein Recht ist es, dass ich sie nicht vorzeigen muss, es ist immerhin mein gutes Recht, ich muss keine Rechenschaft ablegen."

    Wie kommst du denn darauf? In erster Linie hast du mal eine SchulPFLICHT, d. h. du musst im Unterricht anwesend sein. (Das steht so im Schulgesetz, google halt mal Schulgesetz + dein Bundesland.) Wenn du dieser Pflicht nicht nachkommst, musst du dafür eine Entschuldigung liefern.

    Wenn du in der Pause kommst, gehst du zu dem Lehrer (bzw. zu den Lehrern) dessen/deren Unterricht du verpasst hast und bittest sie, dein Fehlen zu entschuldigen. Die schriftliche Entschuldigung bekommt in der Regel dein Klassenlehrer, oder sie wird vom entsprechenden Fachlehrer ins Klassenbuch gelegt.

    Tauchst du dagegen mitten in einer Stunde auf (was man vermeiden sollte, weil es den Unterrichtsablauf stört), kannst du die Entschuldigung ebensogut bei dem Lehrer abgeben, der gerade unterrichtet - entweder gleich, falls er danach fragt, oder dann nach der Stunde.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hallo,

    darf ich fragen wie alt du bist ? Kleiner Rebell ...

    Ich persönlich bin sicherlich im Vergleich zu dir schon sehr alt. Und ich stimme deinen Lehrern zu. Die genauen Gesetze müsst ich raus suchen. Aber eine Klausur ist ein Dokument, und Dokumente sind mit Dokumenten-echten Schreibgeräten zu erstellen. Der Anstand fordert dies ebenfalls. Beides sollte in einer Schule, die ja nicht nur der Wissensvermittlung sondern auch der Wertevermittlung verpflichtet ist, angemessen bewertet werden. Und eine mit Bleistift erstellte Klausur ist deswegen nicht nur in ihrem Wert als Dokument zweifelhaft, sondern auch echt schwer zu lesen. Denn eine schöne, lesbare Schrift erzielt man doch eher mit einem Füllfederhalter. Und ein Füllfederhalter, ist meines Wissens, trotz deines erwähnten Nachteiles allgemein Anerkannt um damit Dokumente auszufüllen. Vielleicht ein Entgegenkommen ?

    Was das die Entschuldigung betrifft ... Ich weiß nicht wie alt du bist, ich erwähnte es Anfangs. Aber wenn du z.B. noch jung genug bist ( was ich vermute ) Schulpflichtig zu sein, dann ist deine Anwesenheit in der Schule gesetzlich vorgeschrieben. Und das Nachweisen eines entschuldbaren Grundes Pflicht ... und keine Kür.

    Btw ... etwas mehr Kür schadet normal auch nicht. Auch wenn du älter bist und deswegen nicht mehr wirklich unter die Schulpflicht fällst ... so haben fast alle Schulen / Ausbildungen Hausordnungen, Ausbildungsverordnungen, Berufsbildungsgesetzt ... und solche Verordnungen regeln auch die Anwesenheit in der theoretischen Ausbildung.

    Mal abgesehen davon, wie macht es sich denn in einer Bewerbung wenn unentschuldigte Tage auf dem Notenspiegel vermerkt sind. Zumindest ist es bei uns so.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Akzeptiere was dein Lehrer sagt. Man muss noch nicht für jeden Quatsch Gesetze erfinden. In der Zeit, wo du dieses hier aufgeschrieben hast, hättest du auch mal Mathe üben können.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Zu der 1.sten Frage:

    Bleistit ist nicht Dokumenten echt (da ausradierbar) und da deine Klassenarbeit eine Art Urkunde darstellt in gewisser Weise verboten. Lustigerweise gilt ein Füller als Dokumenten echt (keine ahnung warum?).

    Zur 2 Frage:

    Ist je nach Schule anders geregelt. Aber warum sagst du nicht einfach, dass du verschlafen oder den Bus verpasst hast? Dann kannst du dir auch das mit der Entschuldigung sparen ;)

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Diesen Rechtswahnsinn wirst Du dir im Leben noch abgewöhnen müssen und einfach nur tun was man von Dir verlangt. man kann alles zerquatschen oder einfach das Verlangte erledigen. Sonst wirst Du es immer schwer haben.

  • PiKe
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Erstmal entschuldigst du dich nicht für dein zuspät kommen, sondern du bittest um Entschuldigung. Und zwar bei dem Lehrer, bei dem du zu diesem Zeitpunkt Unterricht gehabt hättest. Immerhin hast du seinen Unterricht verpasst. Sowas hat mit Anstand zu tun. Dafür braucht man keine Gesetze.

    Und Klassenarbeiten werden nciht mit Bleistift geschrieben. Das war so, ist so und wird auch immer so bleiben. Ganz einfach zu verstehen, oder? Immerhin lernst du in der Schule nicht nur, wie man bestimmte Sachen ausrechnet, sondern auch, wie man sie vorzeigt. Und das macht man nicht mit Bleistift. Auch dafür braucht man kein Gesetz.

    Und wenn du so auf Gesetze pochst, dann können die Lehrer ja mal alle Gesetze anwenden die es so gibt. Mal sehen ob du dann immernoch solch ein Fan davon bist.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da kannst du noch froh sein, dass du nur 2 Punkte Abzug bekommst! Ich kenne auch Lehrer, die dir eiskalt 0 Punkte verpasst hätten - kein dokumentenechtes Schreibmittel > kein Dokument >> kein Dokument > keine Punkte. Fertig. Wieder ne Stunde Arbeit gespart. Mindestens, wenn man bedenkt, dass Bleistift schwerer zu entziffern ist, und du wahrscheinlich nicht 100% fehlerfrei gearbeitet hast...

    Und die Entschuldigung? Nja, dein Problem, wenn du sie dem Fachlehrer nicht vorlegst. Dann hast du eben eine unentschuldigte Stunde da stehen. Jeder Lehrer führt seine eigene Anwesenheitsliste und teilt Fehlstunden nach entschuldigt oder unentschuldigt ein - und unentschuldigte Fehlstunden können einen Kopf und Kragen kosten! Ich wäre mal beinahe von der Schule geflogen deswegen...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Bleistifte gelten nun mal nicht als dokumentecht und deine Arbeit ist ein Dokument. Benutze einen Füller oder einen Kugelschreiber.

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