Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
einzugsermächtigung widerrufen, trotzdem wird abgebucht. folgen nach rückbuchung?
Habe einer Telefongesellschaft die Einzugsermächtigung widerrufen, schriftlich. Stand im gleichen Brief wie die Kündigung, so wie man es üblicherweise macht. Die Kündigung wurde bearbeitet, von der widerrufenen Einzugsermächtigung wussten sie nichts. Angerufen, die Bankverbindung sollte gelöscht werden.
Und trotzdem wurde jetzt wieder abgebucht.
Die Summe stimmt. Es geht mir hier lediglich ums Prinzip.
Wenn ich das Geld wieder auf mein Konto zurückbuchen lasse, und später zu denen überweisen würde, könnten die mir dann die Gebühren für die Rückbuchung in Rechnung stellen?
Ich habe ja keine Beweise, dass ich da angerufen habe. Ich habe auch keine Beweise, dass ich den Brief so abgeschickt habe (habe eine Kopie, aber ich könnte ja auch was anderes hingeschickt haben)
3 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
wie kann man eine solche frage überhaupt stellen?
wessen geld ist auf der bank? also handele dementsprechend und lass dich nicht einschüchtern. sollten dir gebühren für rückbuchungen bei deiner hausbank entstehen, ziehe sie bei der nächsten überweisung an die telefongesellschaft ab! NUR so lernen die wer kunde und wer dienstleister ist, vor allem wem das geld gehört das sie da einfach, ohne berechtigung, abbuchen.
wenn ich so beobachte wie sich unsere gesellschaft verändert, frage ich mich wie es wohl in 20-30 jahren ist, wenn man einem solchen menschen bewusst auf den fuß, oder in den Ars... tritt. wird er sich bedanken und fragen wann du es das nächste mal tust?
wie kann an sich ein solches verhalten gefallen lassen? wenn du eine einzugsermächtigung zurückgezogen hast, "LESE DAS WORT", besteht keine ermächtigung mehr zum einzug!!!
nachtrag: ebenso versuchen einige telefongesellschaften, o. ä. auch eine "EXTRA" gebühr zu erheben, wenn man "manuell" überweist! das ist ungesetzlich und darüber hinaus unverschämt. oder seit wann muss der ausgleich einer rechnung bezahlt werden. bezahlt man bei aldi auch nach dem einkauf seinen kassenbon extra? bei jedem kunden, der wie die meisten schafe, betzahlt, 1,22 € extra, cooles "NEBEN"- einkommen, wenn man mal nur von 500.000 kunden ausgehen würde die wie die idioten zahlen, weil es ja nicht so viel ist, oder es nichteinmal wahrnehmen. und das sind leider sehr viele, die meisten eigentlich, die manuell überweisen, bezahlen das begleichen ihrer rechnung extra, das muss man sich mal vorstellen... Verdummt unsere gesellschaft bis zur gänze?! oder haben sie immer weniger rückrad und werden zum spielball für alles und jeden?! oder beides?!
Nachtrag 2: du sagst doch das die telefongesellschaft dir gegenüber behauptet hat, nichts von dem entzug der ermächtigung gewusst zu haben, dann wissen sie es ja spätestens nachdem sie abgestritten haben. und wenn du weisst was du gemacht hast, reicht es doch allemal aus, auch dem entsprechend zu handeln. we kann man so unsicher in seinen entscheidungen sein??? nenne einfach ein anderes konto zur abbuchung,auf de kein geld ist, oder räume deines für 1-2 monate leer, damit nicht abgebucht werden kann, aber überweise fristgerecht und weise auf den entzug der ermächtigung (erneut) hin, ziehe gebühren ab, die dir entstanden sind (wegen rücklastschrift) und kündige dies auch an, dann werden die nie wieder abbuchen / einziehen!!!
oder lass sie einfach weiter abbuchen, ist einfacher.... dann rege dich aber auch nicht auf, über leute die mit dir machen was sie wollen und stelle nicht solche fragen!
- MutaflorLv 6vor 1 Jahrzehnt
Warum hast du keine Kopie gemacht? Aber wenn die Kündigung des Vertrages und die Widerrufung der Einzugsermächtigung im gleichen Brief standen und die Kündigung bearbeitet wurde, "müssen" die ja beides haben. Das Schreiben müsste dort noch vorliegen. Frag einfach nochmal nach und bitte sie, deine Kündigung nochmals zur Hand zu nehmen falls sie die Sache mit der Einzigsermächtigung wirklich überlesen haben. Die müssen das ja haben wenn sie es bearbeitet haben.
Ansonsten melde dich mal bei deiner Bank. Eine Einzugsermächtigung bedeutet nämlich auch, dass die Bank berechtigt ist, ohne dich zu fragen, einer weiteren Partei Geld von deinem Konto zu übertragen. Wenn du deiner Bank mitteilst, dass du das nicht mehr wünschst, dürften die kein Geld mehr an diese Firma überweisen (es gibt so ein paar dubiöse Firmen, die sich deine Kontodaten erschleichen und dann einfach was abbuchen. Banken prüfen nicht jedes Mal Einzugsernmächtigungen. Nur wenn du die Bank darauf aufmerksam machst kommst du dagegen an)
Da du erwähnst, dass du das zurückbuchen und dann überweisen willst, denke ich mal, dass der Vertrag noch weiter läuft und du bis zum Kündigungstermin zahlen musst. Möglicherweise haben die den Widerruf der Einzugsermächtigung absichtlich übersehen, weil viele Leute dazu neigen dann einfach nicht mehr zu zahlen. So kommt das nämlich rüber. Die sehen schon zu, wie sie ihr Geld bekommen und das ist der einfachste Weg.
Wenn du das Geld zurückbuchst und dann die Rückbuchungskosten erstattet haben willst, wärst du in der Beweispflicht wenn die sich quer stellen. Ich würde jatzt also auf den Terz mit dem Rückbuchen und anschlieÃend überweisen verzichten. Wenn du Pech hast, musst du denen noch entstandene Kosten erstatten. Du sagst ja, dass du keine Kopie hast und nichts beweisen kannst. Lass die Abbuchungen also über deine Bank sperren (lass dir das schriftlich geben) und überweise die nächste Rate. Die Telefongesellschaft wird sich nicht beschweren, wenn sie trotzdem ihr Geld bekommt. Wird trotzdem weiter abgebucht (bzw. doppelt, wenn du auch "von Hand" überweist) liegt der Fehler bei der Bank und sie müsste das ohne weitere Kosten wieder zurückbuchen.