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Anna fragte in ReisenEuropaTürkei · vor 1 Jahrzehnt

Braucht er ein Visum wenn er zwei Wochen nach Deutschland kommen will?

Hey,

ich kenne einen Kurden in der Türkei, der zwei Wochen nach Deutschland kommen will..braucht er ein Visum dafür und wenn ja was muss er dafür tun um es zu bekommen?

Lg

3 Antworten

Bewertung
  • Simi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja er braucht ein Visum und er braucht jemanden der ihn einläd.

    Der Einladende braucht: (Achtung, je nach Bundesland verschieden, hier die "strengste" Variante)

    *Personalausweis

    * vollständige Anschrift, Geburtsdatum UND Reisepass-Nummer des Eingeladenen

    *Kopie des Mietvertrages (2-fach besser) bzw. Nachweis des Wohneigentums

    *Nachweis der Einkünfte (Kopie der letzten Gehaltsabrechnung, teilweise auch Bestätigung des Arbeitgebers)

    *Nachweis der Verbindlichkeiten (ist ein Formblatt, das bei der Ausl.beh. ausgefüllt wird)

    * Nachweis der Krankenversicherung

    (wird in Deutschland nicht immer verlangt, aber beim Konsulat ist es ein extrem wichtiger Punkt) - entweder Kopie der vorhandenen KV oder eine sog. "Incoming-Krankenversicherung" abschließen. Kann für einen oder drei Monate abgeschlossen werden, kostet ~ 120 - 150 Eur für 3 Monate inklusive Haftpflicht.. Hierfür braucht man ebenfalls die Daten und die Reisepass-Nummer des zu Versichernden. Die Versicherung wird in bar im Voraus bezahlt. Wird das Visum abgelehnt oder der Besuch ist kürzer, wird der Beitrag anteilig bzw. voll erstattet. Es ist NICHT erforderlich, Mitglied zu sein. ACHTUNG: Man braucht dringend zwei Kopien: einmal für die deutsche Behörde, einmal für´s Konsulat. Nicht das Original weggeben, ohne dieses KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ!!!

    Der Eingeladene braucht:

    *Reisepass

    *Einkommens- bzw. Vermögensnachweis (Kontoauszüge, ggf. letzte Kreditkartenrechnungen, aus denen das Limit hervorgeht)

    * falls vorhanden, Nachweis des Krankenversicherungsschutzes sowie eine Krankenversicherung für den Aufenthalt.

    *Bescheinigung des Arbeitgebers

    * Bei Selbständigen: Eintrag bei der Handelskammer

    * notariell bestätigte eigenhändige Unterschrift (Unterschriftszirkular)

    *2 aktuelle Passfotos (Achtung, müssen biometrischen Vorgaben entsprechen!)

    *ferner alles, was das Konsulat vom "Rückkehrwillen" überzeugen kann.

    Der Reisepass sollte nach Ablaufs des Visums noch 3 Monate gültig sein.

    Welches Konsulat für ihn zuständig ist,hängt davon ab wo er gemeldet ist bzw zu welchen Einzugsbereich sein Wohnort gehört.

    Das kann dann Izmir,Ankara oder Istanbul sein.

    Also ganz schön viel Papierkram. Und es kann trotzdem passieren,dass er kein Visum bekommt.

    Die Chancen stehen in etwas 50:50

    Man kann dann allerdings Widerspruch einlegen.

    Hier auch noch ein Merkblatt:

    http://www.izmir.diplo.de/Vertretung/izmir/de/04__...

    Quelle(n): eigene Erfahrung und http://www.tuerkeiteam.de/besuchervisum.html
  • kurt j
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    mit seinem gültigen reisepass zur deutschen botschaft gehen und visa beantragen, kostet aber, und wenn er es hat darf er sich 3 monate in den schengenstaaten aufhalten

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    er braucht nur einen gültigen Reisepass, falls es sich wirklich nur um 2 wochen handelt;-)

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