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2011 Fahren mit 17 ohne Begleitperson?
Hallo,
besitze jetzt seit gut 3 Monaten mein Führerschein jetzt habe ich von einigen Personen gehört das ab 2011 dass fahren mit 17 ohne Begleitperson möglich ist beim googeln bin ich auf zustimmung aber auch auf ablehnung gestoßen.
Nun frage ich mal hier nach könnt ihr mir vielleicht was dazu sagen?
Nun ist es also soweit, der Führerschein mit 17, auch ohne Begleitperson wird ab dem 1.1. 2011 in das deutsche Gesetz fest eingebunden werden. Bislang war dies lediglich eine Art Modellversuch, jedoch hat dieser Versuch wohl so gut geklappt, dass unsere Kinder demnächst Autofahren dürfen.
Quelle : http://www.fahrschulefinden.de/news/ab-2011-fuhrer...
7 Antworten
- NostradamusLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ich könnte dir viel dazu sagen. Vor allem das keiner weiß was kommt, keiner weiß wann was kommt, nur das man weiß das was kommt, und das wahrscheinlich das Jahr 2013 ins Land zieht wenn was kommt.
Dann ist nämlich die dritte Führerscheinrichlinie fällig die das Fahrerlaubnisrecht in Europa vereinheitlichen soll.
Im Moment geistern viele Gedanken, Wunschvorstellungen durch die Medien. Fahrerlaubnis mit 17, Fahrerlaubnis M mit 15, mal Europweit gültig, mal wieder nicht. Fahrerlaubnis Klasse A1 mit 16 oder 17 oder 18, mal mit mal ohne Beschränkung. Änderung der Klasse B in etwas BE ähnliches.
Beschränkung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis, mit mit mal ohne Gesundheitsprüfung.
So könnte ich noch eine ganze Weile fortfahren. Es wird viel über ungelegte Eier gegackert. Doch ich glaube die Verkehrsminister können keine Eier legen, jedenfalls gibt es nichts Faßbares wo gesagt werden kann, ab dem Datum ändert sich Folgendes.
Von daher wirst Du in jedem Punkt was die Zukunft der Fahrerlaubnis betrifft mehrere Ansichten finden. Nur Ansichten aber keine faßbaren Fakten.
Quelle(n): Nachtrag auf den Link: Lese mal genau die letzten zwei Absätze. Da steht drin das die Begleitperson immer noch dabei sein muss. Also ein Widerspruch zum Eingangstext. Es ändert sich nur das BF17 vom Modellversuch zum festen Bestandteil wird. - margojosLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wer noch keine 18 Jahre alt ist, und mit Ausnahmgenehmigung, aber ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro BuÃgeld und kassiert vier Punkte in Flensburg. AuÃerdem wird sogleich die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet. Das Nicht-Mitführen ("Vergessen") der Prüfbescheinigung ist mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro belegt.
Welche besonderen Auflagen gelten mit 17?
Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Sie muss aber auf der Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein! Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren.
Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens drei Punkte in Flensburg besitzen.
Der Fahrer darf keinen Alkohol getrunken haben (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger!)
Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze.
Für Fahrer und Beifahrer gelten die einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel: drogenfrei fahren!
Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf keinesfalls aktiv in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen, sondern fährt nur als Berater mit.
Wo die Begleitperson im Fahrzeug sitzen muss, ist deshalb auch nirgends vorgeschrieben. Sie darf also durchaus auch auf der Rückbank Platz nehmen. Nur schlafen sollte sie nicht.
Weil die Prüfungsbescheinigung kein Lichtbild enthält, muss der Fahrer ein gültiges Ausweisdokument mitführen (typischerweise den Personalausweis).
Ãbrigens: Wie beim normalen Führerschein mit 18 erwirbt man mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung zugleich die Fahrerlaubnisse der Klassen M, S und L. Bei Fahrten mit diesen Klassen benötigt man aber folgerichtig keinen Beifahrer, weil man das Mindestalter (16) ja schon erreicht hat.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
sollte genau geprüft werden wer charakter faes genug ist.Ausserdem sollten die fahrstunden erhöht werden denn sehr viele vergessen dass das abbiegen angezeigt werden muss.allerdings nicht nur juge.es gibr aber auch genug grund anzunehmen dass die autoindustrie absatz braucht der arbeit wegen was auch sein kann.Ansonsten haben viele junge das auto als waffe,fahren drauflos und immer volle pulle
Quelle(n): viel zu jung - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Bloà nicht!!!!!!!!
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- vor 1 Jahrzehnt
Es gibt die Möglichkeit mit 17 ohne Begleitperson zu fahren, wenn du das Auto nur für eine bestimmte Strecke nutzt. Das heiÃt, es muss entweder dein Arbeitsplatz sein oder die Schule, etc. wo du hinfährst. Jedoch gibt es hier auch wieder verschiedene Bedingungen, z.B. dass es nur schlechte öffentliche Verkehrsanbindungen gibt. Informationen dazu findest du bestimmt im Landratsamt.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
" ... jetzt habe ich von einigen Personen gehört ..."
Dann bitte diese Personen, dir dies mit dem entsprechenden Gesetzentwurf zu belegen. Sie werden ihn jedoch nicht finden, da es keinerlei Absicht gibt, so etwas einzuführen.
- vor 1 Jahrzehnt
stimmt nicht, ich habe nur gehört, dass begleitetes fahren bald bundesweit eingeführt wird. aufgrund guter erfahrungen