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Untermiete und Hartz IV?

Hallo!

Ich habe folgendes Problem. Ich muss, weil ich schwanger bin und meine jetzige Wohnung zu klein ist, umziehen. Ich habe die ideale Wohnung gefunden. Das Problem ist nur, dass sie ca. 45 Euro über dem Hartz IV-Satz liegt. Da ich auf die Übernahme der Kosten durch das Jobcenter angewiesen bin, kann ich also diese Wohnung nicht beziehen.

Wenn jetzt aber meine Mutter die Wohnung anmieten und an mich mit der geringeren Miete untervermieten würde, könnte es vielleicht gehen. Ich hab vom Jobcenter die Auskunft bekommen, dass diese sich an Untermietverträge halten müssen.

Nun habe ich folgende Fragen:

Darf meine Mutter, auch wenn sie in einem Pflegeheim lebt, einfach so eine Wohnung für mich anmieten? Sie lebt NICHT von Transferleistungen und kann über ihr Vermögen frei verfügen.

Gibt es irgend etwas, was seitens des Vermieters gegen einen Untermietvertrag spräche?

Könnte das Jobcenter Probleme machen, weil es ja ein Familienmitglied ist, das die Wohnung für mich anmietet? Möglich wäre, dass sich der von mir an meine Mutter zu zahlende geringere Mietpreis dadurch rechtfertigen lässt, dass ich ihr Raum für die Eigennutzung bei Besuchen und zur Lagerung von Möbeln und Gegenständen zur Verfügung stellen würde.

Falls sich hier ein sachkundiger Ratgeber findet: Vielen Dank!

Gruß Strahlchen

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Die ARGE muss dir bis zu einer bestimmten Höhe die Kosten für die Unterkunft bezahlen. Bei einer geringfügigen erhöhten Nettokaltmiete wird die ARGE dir diese Wohnung nicht ablehnen dürfen. Diese Mehrkosten müssten vom Mieter aus dem Regelsatz zu finanzieren sein.

    Vermutlich geht es auch um die Umzugskosten. Dazu benötigt man die Zustimmung der ARGE. Um auf die sichere Seite zu kommen, würde ich raten einen Anwalt im Bereich Sozialrecht aufzusuchen. Dieser kostet max. 10,-- €, wobei viele Anwälte auf diese Gebühr verzichten.

    Einen PKH-Antrag aus dem Netz ausdrucken, die Einkommensbescheide mitnehmen und beim Anwalt abgeben.

    Das mit dem Untermietervertrag würde ich lassen. Du hast auch so gute die Chancen auf die Wohnung. Wenn die 45,-- € für Bruttowarmmiete sind, sogar ziemlich sicher.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • vor 1 Jahrzehnt

    Warum gibt dir deine Mutter nicht einfach die 45 € pro Monat und gut wäre es ?

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du mehr bezahlen musst dann nimm doch vom Regelsatz etwas Geld wo an Miete fehlt Musst halt sparsam sein

  • vor 1 Jahrzehnt

    die schwangerschaft wird vom amt anerkannt , aber nicht nach 6 wochen der ssw .

    nach anerkennung steht dir eine größere wohnung zu .

    bist du unter 27 jahren alt , so lass mal deine mutter aus dem spiel , es könnte in die hose gehen

    zum nachteil deiner mutter .

    ansonsten gebe ich dem vorposter recht .

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