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muß man für eine nicht geleistete Arbeit bezahlen ?
...ich habe meine Ölheizung auf Gas umstellen lassen. tel Rückfrage beim Gaslieferer was kostet das Umstellen...230,00 Euro, aber wenn Sie von Öl auf Gas umstellen bekommen Sie 200,00 Euro vergütet. Ich habe den Gasrohr-Kanal ausheben lassen. Die Arbeiter vom Gas-lieferer haben die Leitungen verlegt. Es wurde ein Abzweigstück eingesetzt ca 3 Meter Gasrohr verlegt. Dann kam die Rechnung...230 Euro Anschlußgebühr,195 Euro Abzweigstück, 120 Euro Gasleitung und 295 Euro Erdarbeiten.
Ich habe dann bei der Bezahlung die 295 Euro Erdarbeiten und 200 Euro Umstellungskosten abgezogen. Die Arbeiter des Gasanbieters haben keine Schaufel oder sonst irgendein Wekzeug in der Hand gehabt. nur eine Pucksäge zum durchschneiden der Gasleitungen. Darf ich diese 295 Euro für Erdarbeiten abziehen ???
4 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
deine eigeninitiative in ehren und ich hätte es sicher auch so gemacht. du hättest dich mit deinem anbieter absprechen müssen und vertraglich regeln sollen. der anbieter holt doch alles geld von dir was er bekommen kann, auch wenn sie mit rabatten und bonus winken. an eine klage oder so brauchst du gar nicht erst zu denken, da laut vertrag alles rechtens gelaufen ist.
kannst es nur auf die schleimertour versuchen.
tut mir leid!
- contra-wtgLv 6vor 1 Jahrzehnt
ein vorheriger verbindlicher kostenvoranschlag hilft.
aber nebenbei bemerkt: bei uns (im osten) kostet ein neu angelegter gasanschluà mal locker 1200 euro, also worüber regst du dich bitteschön auf?
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich denke "erstatten" heiÃt "erstatten" Man muss also die gesamten Kosten bezahlen und kann dann irgendwo die Erstattung beantragen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Wenn das Rohr unter der Erde ist, wurden Erdarbeiten gemacht. Das Werkzeug ist egal. Die 295 sind also rechtens.