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k.o. fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Gerichtlicher Vergleich - immer und ewig daran gebunden ?

Hab mal die Frage: Wenn man als Mieter (eines Hauses/Gebäudes) einen gerichtlichen Vergleich mit dem Nachbarn schließt und es dann Jahre später kauft, ist der Vergleich dann noch gültig ?

Zusatzinfo: Der damalige Eigentümer war überhaupt nicht damit befasst.

Und es ging unter anderem darum , daß man Räumlichkeiten nicht an Dritte weitervermietet !

Kann man mir jetzt als Eigentümer eine Weitervermietung verbieten ?

Update:

Zusatzinfos: Es dreht sich um eine gewerbliche Immobilie (Lagerhalle u. Abstellplatz), damals um einen langfristigen Pachtvertrag fürs kompl. Gelände, und eine bauliche Umnutzung und dabei auch um den an- und abfahrenden Verkehr über einen angrenzenden nicht öffentlichen Weg, der aber genutzt werden darf !

Wenn ich nun einen Teil davon , den ich nicht benötige weiterverpachten möchte und kein zusätzlicher Verkehr, eher weniger entsteht seit damals, ist es dann möglich ?

Im damaligen Vergleich steht, daß eine Weitervermietung an "Dritte" ausgeschlossen wurde (also eine Untervermietung)!

Bin jetzt aber der Besitzer und das wäre meiner Meinung nach ja nicht an Dritte !

5 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Geh zum Anwalt.

    Das kann man hier nicht unverbindlich und kostenlos klären.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Als Eigentümer bist Du frei zu vermieten an wen Du willst.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    1. ein gerichtlicher Vergleich ist bindend

    2. wenn man sich schon als Mieter - was kaum Sinn macht, da ja kaum Rechte zur Vermietung bestehen können - verpflichtet eine bestimmte Weitervermietung nicht zu machen, dann gilt das für die gleiche Person (=Prozesspartei) wenn sie durch den Eigentumserwerb nun wirklich zur Vermietung berechtigt ist, erst recht.

  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das kommt darauf an, was überhaupt Gegenstand des Vergleichs war und welchen Inhalt der Vergleich hatte. Aufgrund Deiner spärlichen Informationen kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, wieso ein Mieter mit einem Nachbarn einen Vergleich schließen sollte, der es dem Mieter verbietet, Räumlichkeiten weiterzumieten. Da wäre normalerweise der VERmieter der Ansprechpartner für die Nachbarn, und dieser würde sich mit seinem Mieter auseinandersetzen.

    Wenn die Grundlage des Vergleichs Lärm- oder sonstige Belästigungen sind, die der Nachbar durch Weitervermietung an Dritte hinnehmen muß, gilt der Vergleich auch noch, wenn Du das Haus inzwischen gekauft hast.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Du als Person hast den Vergleich geschlossen und nicht ein Mieter.

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