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Habe gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt,?
Kann ich gegen den Vollstreckungsbescheid auch noch was unternehmen?
Hat das dann die gleiche Wirkung als wenn ich schon gegen den Mahnbescheid vorgegangen wäre?
Also gegen Mahnbescheid ----> Widerspruch
gegen Vollstreckungsbescheid ----> Einspruch
Beides hat die gleiche Wirkung?
Es hat keinerlei Nachteile, wenn man erst gegen den Vollstreckungsbescheid vorgeht, und nicht gegen den Mahnbescheid?
8 Antworten
- Charlies TanteLv 5vor 1 JahrzehntBeste Antwort
zu spät reagiert...aber du könntest noch etwas versuchen:
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Gegen den Vollstreckungsbescheid kannst du innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, § 700 ZPO.
/Was soll diese bescheuerte Bedaumung? Die Antwort "nein" mag populär sein, aber sie ist falsch. Gegen den Vollstreckungsbescheid ist der Rechtsbehelf des Einspruchs statthaft, das steht so ausdrücklich im Gesetz -> http://dejure.org/gesetze/ZPO/700.html
/Der Vollstreckungsbescheid ist, wie der Name schon sagt, ein vollstreckbarer Titel. Gegen dich kann daraus also jederzeit die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden, Einspruch hin oder her. Das sollte Nachteil genug sein. Hättest du bereits gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, wäre es (vorerst) gar nicht erst zu einem vollstreckbaren Titel gekommen.
- Stefan RLv 5vor 1 Jahrzehnt
Ist nicht das gleiche!
Widerspruch gegen Mahnbescheid --> der Gläubiger muss beweisen (notfalls im Prozess), dass seine Forderung berechtigt ist
Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid --> DU musst beweisen, dass die Forderung nicht vollstreckt werden darf wei sie unberechtigt ist
Es geht also nicht mehr um die Forderung an sich (da hättest Du eher reagieren müssen), sondern nur noch um die Vollstreckung. Wenn anschlieÃend nicht vollstreckt werden darf, ist natürlich auch die Froderung an sich Unsinn. Das wird aber anschl. ein fürchterliches Gelaufe, bis Du aus der Schufa wieder drauÃen bist. AuÃerdem kommt es IMMER zum Zivilprozeô(mit ungewissem Ausgang).
- schnuppeLv 6vor 1 Jahrzehnt
gegen einen Mahnbescheid solltest Du nur Widerspruch einlegen wenn die Forderungen gegen dich nicht gerechtfertigt sind.Das heiÃt Du hast keine Rechnung bekommen und auch nichts bestellt oder in Auftrag gegeben.Wenn es schon einen Vollstreckungsbescheid gibt dann kann der Gerichtsvollzieher auch Pfänden.Ich würde dir empfehlen, sich sofort mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen und Ratenzahlung vereinbaren.
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- CiceroLv 6vor 1 Jahrzehnt
Du kannst auch gegen den Vollstreckungsbescheid noch Einspruch einlegen. Aber anders als beim Einspruch gegen den Mahnbescheid kommt es dann zwangsläufig zu einem Zivilprozess. Wenn du bereits gegen den Mahnbescheid Einspruch eingelegt hättest, dann hätte derjenige, dem du Geld schuldest, selbst entscheiden können, ob sich das für ihn lohnt. Im Zweifelsfall hätte er dann die Forderung fallen gelassen.
Da du das aber nicht gemacht hast, musst du jetzt entscheiden, ob es für dich finanziell besser ist, einfach die Pfändung durchführen zu lassen, oder einen Zivilprozess einzuleiten, die du natürlich auch verlieren könntest, wenn der Gläubiger Recht bekommt. Und dann wird es richtig teuer. Für den Einspruch hast du 14 Tage Zeit ab dem Tag, an dem du den Vollstreckungsbescheid bekommen hast.
Es darf übrigens nichts gepfändet werden, was du für die Ausübung deines Berufes oder die Haushaltsführung unbedingt benötigst. AuÃerdem darf nichts gepfändet werden, was dem durchschnittlichen Lebensstandard entspricht. Zum Beispiel darfst du deinen Fernseher behalten, da der dem normalen Lebensstandard entspricht. Allerdings auch nur, wenn es kein supermoderner Fernseher ist, als jetzt 3D-tauglich und HD-fähig. Wenn du so einen hast, kann er gegen einen anderen ausgetauscht werden. Gleiches gilt für andere Gegenstände, Luxusausführungen werden gegen solche ausgetauscht, die dem Durchschnitt entsprechen.
Nachtrag: Achte nicht auf die vielen Daumen runter bei allen Antworten hier. Diejenigen, die die vergeben haben, haben offensichtlich von dem Thema keine Ahnung.
Quelle(n): Ausbildung zum Bürokaufmann - Robert SLv 7vor 1 Jahrzehnt
Legst du einen Einspruch wird es eine Gerichts Sache, aber wie es so ist man lernt immer da zu im Leben und so muss man die Suppe auslöffeln welche man sich selbst auf den Teller getan hat.
Würde an deiner Stelle sofort bezahlen denn sonst steigen die Kosten ständig.
Man kauft übrigens nichts wenn man es nicht sofort bezahlen kann.
Quelle(n): Mahnbescheid ua. - Anonymvor 1 Jahrzehnt
es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid
nach dem Widerspruch gegen MB muss der Antagsteller entscheiden, wie er weiter macht. Er kann nicht vollstrecken, sondern müsste ins Klageverfahren wechseln, weitere Gerichtskosten einzahlen etc.
nach dem Einspruch gegen den VB kann der Antragsteller bereits vollstrecken (daher auch der Name). Das heiÃt er kann Gerichtsvollzieher schicken, Konto pfänden und all die schönen Sachen.
Der Betroffene muss also bei Gericht sofort beantragen, dass die Zwangsvollstreckung aus dem VB einstweilen (mit oder ohne Sicherheitsleistung) eingestellt wird
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ich weià zwar nicht genau um was es geht aber ich kann nur sagen.
ruf dort an, schreibe einen brief (per einschreiben)
wenn du nichts machst kommen sie..
also immer gleich melden und zb. eine ratenzahlung anbieten.