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Feuerlöscher im Treppenhaus pflicht?
Folgende Situation
Wir wohnen hier in einem Drei-Parteienhaus. Das Haus ist alt und hat eine abgetretene Holztreppe und z.T. eine Holztäfelung im Treppenhaus!
Die Hausverwaltung hatte mir gesagt, dass der Feuerlöscher nur da sei, weil die Holztäfelung vorhanden sei (von der Holztreppe keine Rede).
Davon mal abgesehen wurde der Feuerlöscher seit ACHTUNG!! 1997 nicht mehr gewartet! Trotz mehrmaliger Aufforderung sich mal darum zu kümmern, tut sich bei der Hausverwaltung gar nichts.
Meine grundsätzliche Frage ist aber: Ist ein Feuerlöscher nur pflicht, wenn eine Holzvertäfelung vorhanden ist? Oder gehört nicht in jedes Treppenhaus mit mehreren Parteien ein Feuerlöscher?
Schonmal Danke für eure Antworten
7 Antworten
- WilkenLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ja, bei brandgefährlichen Treppenhäusern ist es Vorschrift. Der Hauseigentümer macht sich strafbar wenn der die Löscher nicht alle 2 Jahre warten (prüfen) lässt. Du kannst ihn anonym anzeigen.
- BernhardLv 6vor 1 Jahrzehnt
Feuerlöscher deren Wartung abgelaufen sind dürfen nicht zugänglich sein,weil man sich sonst im Brandfall auf sie verlässt.Bitte die Feuerwehr benachrichtigen.
- vor 1 Jahrzehnt
In Mehrfamilienhäusen sind Feuerlöscher generell im Treppenhaus Pflicht. Ist der Prüfsiegel abgelaufen, kommt der Vermieter um eine Inspektion der Feuerlöscher nicht herum!!! Einfach mal unter der Telefonnummer vom Firmenetikett (auf dem Feuerlöscher) der Prüfungsstelle mal ganz unverbindlich, nachfragen. Alles Andere findet sich dann.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja muss sein falls es mal brennt ist sogar vorschrift in jedem Haus es geht um die Sicherheit um die Hausbewohner
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- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Feuerlöscher sind keine Pflicht. Nur wenn eine Ãlheizung im Hause ist, muss in der Heizungsnähe ein Feuerlöscher angebracht werden. Holztreppe und Vertäfelung spielen keine Rolle. Nur sollte ein Feuerlöscher wenn er vorhanden ist, regelmäÃig gewartet werden. Sind spiegelt er falsche Tatsachen vor und ist im Ernstfall nicht zu gebrauchen.Die Wartungskosten können auf die Mieter umgelegt werden (Nebenkosten)
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
feuerlöscher sind keine pflicht aber wenn sie vorhanden sind müssen sie gewartet werden.
bei dem löscher kann der druck schon weg sein
Aufladefeuerlöscher sind längstens alle 2 Jahre einer äusseren und inneren Prüfung zu unterziehen
pulverlöscher gehören schon garnicht in wohnhäuser damit wird mehr kaputt gemacht wenns brennt
da gehören löscher mit wasser hin
Tragbare Feuerlöscher
Brandfälle führen immer wieder zu Katastrophen mit erheblichem AusmaÃ. Der Entstehungsbrand ist der auslösende Faktor für die Brandfälle. Gelingt es den Entstehungsbrand zu löschen, so können umfangreichere Schäden und der Verlust von Menschenleben wirksam verhindert werden.
Der tragbare Feuerlöscher dient zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Wird dieses Feuerlöschgerät richtig eingesetzt, ist es ein ideales Mittel zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.
Im privaten Haushalt sind tragbare Feuerlöscher im Zusammenhang mit der Brennstofflagerung in einigen Bundesländern vorgeschrieben. Darüber hinaus wird empfohlen, auch in privaten Haushalten tragbare Feuerlöscher vorzuhalten.
In Betrieben schreibt die Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 ,,Allgemeine Vorschriften" die Vorhaltung und Gewährleistung der Einsatzbereitschaft zu jeder Zeit vor:
Zum Löschen von Bränden sind Feuerlöscheinrichtungen der Art und GröÃe des Betriebes entsprechend bereitzustellen und gebrauchsfertig zu erhalten. Sie dürfen durch Witterungseinflüsse, Vibrationen oder andere äuÃere Einwirkungen in ihrer Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. Von Hand zu betätigende Feuerlöscheinrichtungen müssen jederzeit schnell und leicht erreichbar sein.
Feuerlöscher müssen regelmäÃig gewartet werden und mindestens alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Es ist zu beachten, daà in vielen Fällen aufgrund von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften, Verordnungen etc. kürzere Fristen für die Wartung und Ãberprüfung der Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern einzuhalten sind.
Normen und Vorschriften
Arbeitsstättenverordnung ASR 13/1,2
DIN EN 3 Tragbare Feuerlöscher
DIN 14406 TeiI4 Tragbare Feuerlöscher: Instandhaltung
TRB 502 Sachkundiger nach § 32 DruckbehV
TRB 802 Druckbehälter, Druckbehälter nach Anhang II zu § 12 DruckbehV
VBG 1 UVV Allgemeine Vorschriften
Quelle(n): http://www.gloria-feuerschutz.de/html/auflade.html http://www.gloria-feuerschutz.de/html/dauerdr.html http://www.gloria-feuerschutz.de/html/richtlinie.h... - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Latsch zu deiner örtlichen Feuerwehr und frag da offiziell an.