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Sonja B fragte in Haus & GartenWartung & Reparatur · vor 1 Jahrzehnt

Feuerlöscher im Treppenhaus pflicht?

Folgende Situation

Wir wohnen hier in einem Drei-Parteienhaus. Das Haus ist alt und hat eine abgetretene Holztreppe und z.T. eine Holztäfelung im Treppenhaus!

Die Hausverwaltung hatte mir gesagt, dass der Feuerlöscher nur da sei, weil die Holztäfelung vorhanden sei (von der Holztreppe keine Rede).

Davon mal abgesehen wurde der Feuerlöscher seit ACHTUNG!! 1997 nicht mehr gewartet! Trotz mehrmaliger Aufforderung sich mal darum zu kümmern, tut sich bei der Hausverwaltung gar nichts.

Meine grundsätzliche Frage ist aber: Ist ein Feuerlöscher nur pflicht, wenn eine Holzvertäfelung vorhanden ist? Oder gehört nicht in jedes Treppenhaus mit mehreren Parteien ein Feuerlöscher?

Schonmal Danke für eure Antworten

7 Antworten

Bewertung
  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, bei brandgefährlichen Treppenhäusern ist es Vorschrift. Der Hauseigentümer macht sich strafbar wenn der die Löscher nicht alle 2 Jahre warten (prüfen) lässt. Du kannst ihn anonym anzeigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Feuerlöscher deren Wartung abgelaufen sind dürfen nicht zugänglich sein,weil man sich sonst im Brandfall auf sie verlässt.Bitte die Feuerwehr benachrichtigen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In Mehrfamilienhäusen sind Feuerlöscher generell im Treppenhaus Pflicht. Ist der Prüfsiegel abgelaufen, kommt der Vermieter um eine Inspektion der Feuerlöscher nicht herum!!! Einfach mal unter der Telefonnummer vom Firmenetikett (auf dem Feuerlöscher) der Prüfungsstelle mal ganz unverbindlich, nachfragen. Alles Andere findet sich dann.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja muss sein falls es mal brennt ist sogar vorschrift in jedem Haus es geht um die Sicherheit um die Hausbewohner

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Feuerlöscher sind keine Pflicht. Nur wenn eine Ölheizung im Hause ist, muss in der Heizungsnähe ein Feuerlöscher angebracht werden. Holztreppe und Vertäfelung spielen keine Rolle. Nur sollte ein Feuerlöscher wenn er vorhanden ist, regelmäßig gewartet werden. Sind spiegelt er falsche Tatsachen vor und ist im Ernstfall nicht zu gebrauchen.Die Wartungskosten können auf die Mieter umgelegt werden (Nebenkosten)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    feuerlöscher sind keine pflicht aber wenn sie vorhanden sind müssen sie gewartet werden.

    bei dem löscher kann der druck schon weg sein

    Aufladefeuerlöscher sind längstens alle 2 Jahre einer äusseren und inneren Prüfung zu unterziehen

    pulverlöscher gehören schon garnicht in wohnhäuser damit wird mehr kaputt gemacht wenns brennt

    da gehören löscher mit wasser hin

    Tragbare Feuerlöscher

    Brandfälle führen immer wieder zu Katastrophen mit erheblichem Ausmaß. Der Entstehungsbrand ist der auslösende Faktor für die Brandfälle. Gelingt es den Entstehungsbrand zu löschen, so können umfangreichere Schäden und der Verlust von Menschenleben wirksam verhindert werden.

    Der tragbare Feuerlöscher dient zur Bekämpfung von Entstehungsbränden. Wird dieses Feuerlöschgerät richtig eingesetzt, ist es ein ideales Mittel zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.

    Im privaten Haushalt sind tragbare Feuerlöscher im Zusammenhang mit der Brennstofflagerung in einigen Bundesländern vorgeschrieben. Darüber hinaus wird empfohlen, auch in privaten Haushalten tragbare Feuerlöscher vorzuhalten.

    In Betrieben schreibt die Unfallverhütungsvorschrift VBG 1 ,,Allgemeine Vorschriften" die Vorhaltung und Gewährleistung der Einsatzbereitschaft zu jeder Zeit vor:

    Zum Löschen von Bränden sind Feuerlöscheinrichtungen der Art und Größe des Betriebes entsprechend bereitzustellen und gebrauchsfertig zu erhalten. Sie dürfen durch Witterungseinflüsse, Vibrationen oder andere äußere Einwirkungen in ihrer Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt werden. Von Hand zu betätigende Feuerlöscheinrichtungen müssen jederzeit schnell und leicht erreichbar sein.

    Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet werden und mindestens alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Es ist zu beachten, daß in vielen Fällen aufgrund von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften, Verordnungen etc. kürzere Fristen für die Wartung und Überprüfung der Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern einzuhalten sind.

    Normen und Vorschriften

    Arbeitsstättenverordnung ASR 13/1,2

    DIN EN 3 Tragbare Feuerlöscher

    DIN 14406 TeiI4 Tragbare Feuerlöscher: Instandhaltung

    TRB 502 Sachkundiger nach § 32 DruckbehV

    TRB 802 Druckbehälter, Druckbehälter nach Anhang II zu § 12 DruckbehV

    VBG 1 UVV Allgemeine Vorschriften

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Latsch zu deiner örtlichen Feuerwehr und frag da offiziell an.

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