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Als "Gast-Gassigeher" auch Hundeführerschein nötig?
Wenn ich gelegentlich den Hund meiner Freundin ausführen will ("Kampfhund"), muss ich dann auch einen Sachkundenachweis machen??
5 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Ja unbedingt!Du mußt über 18 sein und einen Sachkundenachweis haben.Laß Dir auch schriftlich von Deiner Freundin bestätigen,das Du den Hund führen darfst.Dir sollte auch klar sein,das Du evtl. (leider) angefeindet wirst.Du mußt auch das Tier gut kennen,also Vorlieben und Abneigungen,kennen.Aber das muß man bei jedem Hund!In dem Moment,wo du mit dem Hund unterwegs bist,ist es wie Dein Tier und Du mußt die Verantwortung übernehmen!
Laß Dir aber durch unwissende Leute den "Gassi-geh-Spaß" nicht verderben.Auf große Hunde reagieren viele komisch..Ich weiß das,habe auch einen.Ist ein Boxer,treudoof,aber das weiß ein Fremder nicht.
Es gibt Vereine,auch für Stefford&Co an dieDu,Dich wenden kannst,wenn Du Fragen hast.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wenn es ein bulli/ stefford ist, musst du so oder so eine sachkundepruefung machen. gehst du ohne mit dem hund los, kann das erhebliche probleme geben, vor allen aber fuer deine freundin. eine geldstrafe waere aber von haus aus drin. je nachdem wo du unterwegs bist, wird man dich gleich nach einer legitimation fragen. sicher mal in koeln und bonn.
@iris,
in niedersachsen gibt es keine rasselisten.
und mir wurde vom ordnungsamt gesagt, das JEDER der einen anlagehund ausfuehrt, und wenn´s nur mal eben gassi -gehen um den block ist, den sachkundenachweis haben muss, unabhaengig davon, ob der hund maulkorb und oder leinenbefreiung hat. ansonsten koennte sich ja jeder einen anlagehund aus dem tierheim holen. die in der regel mit wesenspruefung abgegeben werden. so liesse sich doch dann auch prima die zuverlaessigkeitspruefung umgehen.
die man im uebrigen vor der sachkundepruefung beim ordnungsamt vorzulegen hat.
dr. schon sch..sse wenn man nichts in der birne hat.
Quelle(n): ordnungsamt bonn veterinaeramt bonn - IrisLv 6vor 1 Jahrzehnt
Da ist erst mal wichtig zu wissen, in welchem Bundesland du wohnst. Denn es gibt ein paar, die keine Listenhundeverordnung haben.
Dann kommt es darauf an, ob er zu der Kategorie 1 oder 2 gehört.
Zumindest musst du 18 Jahre alt sein. Wenn der Hund eine Maulkorbbefreiung, aber keine Leinenbefreiung hast, brauchst du keinen Sachkundenachweis. Hat der Hund eine Leinenbefreiung, dann brauchst du ihn. Aber wie gesagt, kommt auf das Bundesland an.
Meine Kenntnisse habe ich nur von Baden Württemberg.
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- BolleLv 7vor 1 Jahrzehnt
Jeder der einen Hund ausführt,muà einen Hundeführerschein besitzen,wenn der Hund von der Leine gelassen wird.Bleibt er angeleint,dann nicht.Für einen Listenhund,muà an nicht extra eine Sachkundeprüfung machen,wenn er einen Wesenstest bestanden hat,aber abgeleint werden,darf er da auch nur,wenn man einen Hundeführerschein besitzt,der auf Deinen Namen läuft.Hat er keinen Wesenstest und ist Maulkorbpflichtig,gilt das Gleiche.