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Nachbar nimmt Paket an, kann ich trotzdem verweigern?

Hallo,

ich habe ein Paket über Hermes bekommen, wo ich unbedingt die Annahme verweigern musste, denn es handelte sich um Handykarten, an denen Verträge hingen. Es war das Paket meiner Mutter, denn ich würde so etwas nie machen,d ass ich mich zu Verträgen überreden lasse. Das sei mal dahin gestellt.

Wie gesagt, der Nachbar hat das Paket angenommen, man kann ja nicht alle Leute informieren, es NICHT anzunehmen. Es war vor 2 Tagen. Da diese Person am entsprechenden Tag nicht mehr anzutreffen war, war es nicht möglich, es sofort zurückzusenden. Hermes stellt sich jetzt quer und lässt keine Annahmeverweigerung mehr zu, es muss als RETOUR zurück. Das entspricht aber nicht der rechtlichen Sache einer Verweigerung. Lt. teurer Hermes-Hotline wäre es möglich gewesen.

Meine Frage:

Wenn der Zusteller einfach ein Paket wo anders abgibt und ich keine Chance habe, die Annahme zu verweigern, wie ist meine rechtliche Situation? Der Zusteller weiß ja auch nciht, ob der Nachbar es annehmen darf. Mir geht es drum, dass nicht Retour, sondern verweigert auf dem Paket steht.

Danke für die Hilfe

Update:

uich frage für meine mutter. angenommen hat es ein nachbar und zurück musste sie es schicken. ich mache es, weil sie keine ahnung vom internet hat.

Update 2:

Almkicker:

das wusste er, aber unten wohnt halt ein altes ohnsken, was es vergessen hatte und wider willen angenommen hat.

Update 3:

Heidi:

es war ein anruf von o2, dass wie ein geschenk bekommt. eine genauere nachfrage hat aber ergeben,d ass es sich um 2 verträge handelt. es wurde keine unterschrift geleistet.

7 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    nein,es bleibt eine retoure.ich kann eh nicht verstehen,dass die zusteller fremde ware bei nachbarn abgeben,dass sollte grundsätzlich verboten werden,ausser man erlaubt es.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Retoursendung eines "UNGEÖFFNETEN" Paketes, entspricht rechtlich einer verweigerten Annahme! Stelle dies auch in einem gesonderten Brief fest, den du auf das Paket mittels einer Versandtasche klebst und sende das Paket nicht mit Hermes, sondern mit der Post (DHL) per Einschreiben/Rückschein an den Absender zurück. Auf den Versandkosten wirst du aber evtl sitzen bleiben, denn es könnte sich eine endlose Streiterei darum entwickeln, die sich letzlich nicht lohnt.

  • Najima
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Solange die Handykarten nicht aktiviert wurden, ist auch keine Leistung in Anspruch genommen worden und solange kann ein Kaufvertrag per Fernabsatz (falls Ihr per Internet bestellt habt) innerhalb Rückgabefrist problemlos wieder zurück gesendet werden. Auch, wenn das Paket angenommen und geöffnet wurde (könnte ja ein Retouraufkleber drin sein).

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich verstehe jetzt nicht das Problem. Wenn Deine Mutter einen Vertrag abgeschlossen hat, dann hatte sie ihn schon unterschrieben oder sie muss ihn noch unterschreiben. Das kann ja schließlich nicht der Nachbar machen.

    Im übrigen kann jedes Paket zurückgeschickt werden. Allerdings entbindet eine Rücksendung nicht von einem gültigen Vertrag.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Da hättest du der Nachbarin Bescheid sagen müssen. Eine Verweigerung im rechtlichen Sinne ist nur dann gegeben wenn der Zusteller das Paket sofort wieder mit nimmt.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ob deine Mutter keine Ahnung vom Internet hat, ist hier unbedeutend.

    Dir gehört einfach das Paket nicht. Es ist Angelegenheit deiner Mutter, ob sie das Paket annimmt oder nicht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn es ein Paket für deine Mutter war, dann muß sie ja das Paket verweigern und nicht du.

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