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antje fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Sperrmüll Entsorgung?

Eine Frage zum Mietrecht:

Ein Haus, zwei Mietparteien.

Eine Partei ist ausgezogen und hat Müll hinterlassen. Alter Mieter hat den Schlüssel an den neuen Mieter übergeben. Es gab keine Wohnungsabgabe sowie auch keine Wohnungsübergabe durch den Vermieter. Neuer Mieter eingezogen und nun auch wieder Ausgezogen (kein Müll hinterlassen). Wer muss den Müll denn nun entsorgen? Ist die Partei, die noch da wohnt, zuständig den Müll zu entsorgen?

Wenn ihr vll. einen Link oder so habt. Ich wär euch sehr Dankbar.

Vg und vielen Dank im voraus.

Update:

Sorry, hab mich ein wenig verkehrt ausgedrückt. Kein Sperrmüll in dem Sinne. Das ist nur was für einen Container. Den Sperrmüll hatten wir mal gefagt, die Antwort was, dass sie keine Säcke mit nehmen.

Sorry

5 Antworten

Bewertung
  • RHR
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hallo,

    entsorgungspflichtig für Müll nach dem Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (Krw-/AbfG) ist immer der Besitzer des Mülls.

    Besitzer des Mülls ist immer der, der die tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache ausübt (BGB)

    Ergo:

    Wer Mieter ist, ist für den Müll entsorgungspflichtig und zwar so lange, wie er Mieter ist. Er kann die Entsorgungspflicht quasi durch Schlüsselübergabe weiterreichen, weil er mit der Abgabe der Schlüssel auch die Sachherschaft über den Müll aufgibt.

    Der Entsorgungspflichtige kann sich aber zur Erstattung der Kosten an den Abfallerzeuger wenden. Das sind ganz normale zivilrechtliche Ansprüche, die in der Realität aber schwer durchzusetzen sein dürften.

    Gruß

    Ronald

    Quelle(n): Abfallrecht ist eine sehr komplizierte aber im Kern logische Sache.
  • vor 1 Jahrzehnt

    Normalerweise gibt der Vormieter doch seinem Vermieter bei Auszug seine neue Adresse.

    Somit müsste der Vermieter die Leute zur Verantwortung ziehen.

    Wenn der Vermieter keine Übergabe macht, ist er selber Schuld, denn die Entsorgung ist dann seine Sache!

    Guck mal hier, da stehen auch Paragraphen bei:

    http://www.mietrecht.de/vorlagen/forum;modul;9;nrt...

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Leider entzieht sich so mancher Mieter seiner eigentlichen Verpflichtung Sorge dafür zu tragen seinen aufgestauten Müll selbst zu entsorgen.

    Da bleibt dem Vermieter wohl oder übel nix anderes übrig, als selbst den Sperrmüll anzumelden und abholen zu lassen.

  • Wolke7
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, der ganz bestimmt nicht...... Da muss sich der Vermieter drum kümmern.... Schließlich will er die Wohnung ja weiter vermieten....

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  • tom
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    mach doch nicht die Welle , trag es raus beim nächsten Sperrmüll und gut ist

    dann brauchst Du dich auch nicht mehr zu ärgern und du hast es so wie _Du es möchtest

    also SAUBER

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