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Mietrecht wer weis antwort?
Also darf ich als Mieter auch mal lauter als Zimmerlautstärke muik höhren wenn ich mich an die ruhezeiten halte. Bitte nur Fundierte antworten habe zimlichen ärger weil ich mal ne halbe stunde lau Musik gehört habe
kennt jemand Urteile hierzu?Denn andere im Haus hören auch mal laute Musik nur da beschwehrt sich niemand und niemand willst gehört oder gewesen sein wie kann ich mich währen
8 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es gibt keine Ruhezeiten um Lärm ( Bundesimmissionsschutzgesetz ) zu betreiben.
In dem Moment wo sich ein anderer Bewohner ( Bürger ) durch deine laute Musik gestört fühlt, ist die Ordnungsbehörde angehalten, dagegen vorzugehen.
Es gibt nirgends im deutschen Recht, den Passus dass man zu bestimmten Zeiten Ruhestörung betreiben darf.
Für mehr Infos, gib mal den §§ 117 OWiG ein. Dort kannst du lesen, wie sich Lärm definiert und warum dieser Rund um die Uhr zu Unterlassen ist.
"TM"
- kwieenmumLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nein, das darfst du nicht, wenn es deine Nachbarn stört.
P.S.: Deine Rechtschreibung ist (gelinde gesagt) mangelhaft.
- CatanLv 6vor 1 Jahrzehnt
Auch ausserhalb der gesetzlichen Ruhezeiten gilt das allgemeine Rücksichsnahmegebot, so dass auch hier keine Lärmbelästigung stattfinden darf, die über den vertragsmäÃigen Gebrauch hinausgeht. Gewisse Lärmquellen sind dabei ausserhalb der Ruhezeiten erlaubt... zB Waschmaschine, Staubsuger, Rasenmäher, Bohrmaschine, Kinderlärm etc.
Bei Musik solltest du drauf achten, dass du nicht zu laut und zu lange hörst... die Grenze ist jedenfalls erreicht, wenn es auÃerhalb deiner Wohnung deutlich hörbar ist... nimm Kopfhörer ;-)
- SprendlingerLv 7vor 1 Jahrzehnt
Richtig laut sollte es niemals sein, solange es vermeidbar ist Aber Du darfst 2 Stunden am Tage musizieren.
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- Ilse 2Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Das steht normalerweise in der Hausordnung, die rechtlich gesehen ein Bestandteil des Mietvertrags ist.
Wenn ihr keine habt, gelten lediglich die gesetzlichen Vorschriften.
Die sind von Stadt zu Stadt etwas anders. Es gibt z.B. verschiedene Zeiten der Mittagsruhe, in denen Ruhe einzuhalten ist. Allen gemeinsam dürfte sein, daà zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr früh absolut kein Lärm stattzufinden hat.
Was dazwischen passiert, ist normalerweise Vereinbarungssache.
Jeder kann natürlich Musik machen oder hören, auch laut. Aber wenn z.B. jemand aufgrund starker "Beschallung" in seiner Wohnung tagsüber nicht telefonieren, Radio hören oder sich unterhalten kann, ist das ein Grund, weniger Miete zu zahlen oder sofort auszuziehen.
Allgemein gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme. Niemand darf einfach aus Spaà andere belästigen.
Ich würde dir folgendes raten:
Wenn sich jemand beschwert, frag denjenigen ganz freundlich, zu welchen Zeiten es ihm denn angenehmer wäre. Oder wie laut du sie machen kannst, ohne ihn zu stören. Biete an, in seiner Wohnung einen Soundcheck zu machen.
Vielleicht hilft es ja, die Boxen anders zu drehen oder die Bässe zu drosseln.
Halt dich anschlieÃend auch daran.
Oder kauf dir einen Funk-Kopfhörer.
Ich kenne das Problem von beiden Seiten. Glaub mir, es macht keinen SpaÃ, zu Hause mit wummernder Musik bedröhnt zu werden, die du nicht magst und der du nicht entrinnen kannst. Stell dir vor, dein Nachbar über dir hätte Sch...musik auf höchster Lautstärke laufen, während du ein wichtiges Telefonat führen willst... da wärst du auch nicht begeistert.
Ansonsten solltest du dich beim Mieterverein erkundigen.
Und mal ein wenig Rechtschreibung üben.
- vor 1 Jahrzehnt
hi
ja darfst du wir haben auÃerhalb er ruhe zeiten die musik manchmal auch lauter. ich würde es halt nicht den ganzen tag machen. wenn im haus babys oder alte leute wohnen würde ich schon früher leise sein. wünsche dir bald frieden im haus.
Quelle(n): eigene erfahrung - vor 1 Jahrzehnt
Von 22Uhr bis 7 Uhr Morgens ist Rechtliche Ruhezeit danach darfste deine Mukke schön Laut machen!!
Mfg
- vor 1 Jahrzehnt
Ausserhalb der Ruhezeiten darfst du mit dem Presslufthammer arbeiten wenn du magst, ich glaube nicht dass deine Musik lauter war!
Also rechtlich darfst du das, so lange es nicht die Gesundheit anderen beeindrächtigt!