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Gleisüberschreitung...Strafverfahren, was kommt da auf mich zu?
Bin vorhin an der Zughaltestelle Essen-Kettwig Stausee mal kurz übers Gleis ins Gebüsch zum pinkeln. Als ich zurück kam...wieder übers Gleis, kamen da 3 Typen an, wobei der eine meinen Ausweis sehen wollte. Es waren 3 Bahnsherrifs. Er meinte, das es ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr gewesen sei. Der Zug, und es fährt dort nur einer, wäre erst in 10 Minuten gekommen. Ich hab gefragt, was mich das jetzt kosten würde und er meinte, das ich mit Geld nicht weit komme sondern mit nem Strafverfahren rechnen müsste. Es wurde niemand verletzt, es kam weit und breit kein Zug und ich wurde für sowas vorher noch nie belangt. Was kommt da jetzt genau auf mich zu?
Naja, hoffe ich mal. Er hat sich schon meine Daten notiert. Ich sagte auch, das der Zug erst in 10 Minuten kommt. Daraufhin meinte er, ich wüsste ja nicht welche Züge umgeleitet werden.
10 Antworten
- NostradamusLv 6vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Da war wohl bei einigen Antworten der Wunsch der Vater des Gedankens.
Was dir vorgeworfen wird ist ein Verstoß gegen § 64b Eisenbahnbetriebsordnung die ich hier auszugsweise zitiere
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 28 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes handelt, wer vorsätzlich
.......
1.
ohne amtliche Befugnis eine Bahnanlage oder ein Fahrzeug insoweit betritt oder benutzt, als sie nicht dem allgemeinen Verkehrsgebrauch dient oder als kein besonderes Nutzungsverhältnis dazu berechtigt,
http://www.gesetze-im-internet.de/ebo/__64b.html
Das ist der Tatvorwurf, und jetzt das mögliche Bußgeld.
Die Höhe des Bußgeld ist im § 28 Allgemeines Eisenbahngesetz geregelt. Zitiere daraus.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 und 6 Buchstabe b
mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro, in den übrigen Fällen des Absatzes 1 mit
einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/aeg_...
Es ist also ein Bußgeld bis zu 10 000€ möglich, aber nicht zu erwarten. Das Bußgeld wird in deinem Fall so um die 500€ betragen, also doch ein sehr erkleckliches Sümmchen.
Tut mir leid das ich dir keine bessere Nachricht habe. Die Bahn versteht in dieser Richtung kein Spaß, und egal ob es Gleisüberquerungen an geschlossenen Schranken, oder im Bahnhofsbereich sind, es wird teuer wenn man erwischt wird.
- vor 1 Jahrzehnt
Soweit ich weià wird erst geklagt, wenn du wirklich übers Gleis läufst, wenn ein Zug einfährt z.B., du also die Sicherheit gefährdest oder den Bahnverkehr störst. Hast du aber nicht getan...
In meiner Stadt (ja Kleinstadt) muss man sogar über Gleis 1 laufen um zu Gleis 2 zu kommen und da ist keine Ampel und nix - man muss halt gucken. Und ich geh davon aus das hast du getan, dir wird also nichts passieren.
- uweelenaLv 7vor 1 Jahrzehnt
Nostrada.... hat da recht. Woher weiÃt Du denn das da kein Zug kommt. Da kann selbst auf Nebenbahnen wo niemand mehr mit rechnet, das da überhaupt noch etwas fährt, unvermittelt ein Zug auftauchen.
Ich hoffe das wird dir eine ernsthafte Lehre sein. Viele Leute dachten schon da kommt ja nichts,
und heute darf man Sie auf dem Friedhof besuchen
Mir selber kam auf einer Strecke eine ganze Familie entgegen gewandert, Mit KInd er und Hund.
GrüÃe Uwe
- mbraun01Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Hallo,
ich halte mich mit Begriffen wie Wichtigtuer usw. zurück, jedoch dürften es bei Dir solche gewesen sein. Erst einmal abwarten was da kommt, denn noch entscheiden über eine mögliche Strafe in Deutschland weder Bundespolizisten, welche es gewesen sein dürften, noch die Deutsche Bahn, sondern immer noch ein/-e Richter/-in. Was das zitieren von Bahnvorschriften soll erschliesst sich mir nicht, ist zur Beantwortung der Frage nur minimal relevant, aber der Poster dieser endlosen, kopierten Beiträge ist ja für diese bekannt und 500 Euro Strafe kommt nur dann in Betracht wenn Du ein entsprechendes Einkommen hast, auch hier sieht man wieder einmal von nichts eine Ahnung, aber Hauptsache man hat sich mit mit dem posten von kopierten Gesetzestexten hervorgetan. Im Ãbrigen dürfte, wenn überhaupt, ein BuÃgeld zu erwarten sein und kein Strafverfahren und selbst wenn es doch als Straftatbestand gewertet würde käme erst einmal ein Strafbefehl gegen welchen Du Widerspruch einlegen könntest, aber das sind alles Alternativen die erst relevant werden wenn Du etwas von der Staatsanwaltschaft bzw. Amtsanwaltschaft hörst.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
wichtigtuer,die muessen doch zeigen ,dass sie nicht umsonst bezahlt werden.
ok eine ermahnung waere in ordnung gewesen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du hast halt auf dem Gleiskörper nichts zu suchen. Die Gleise gehören der Bahn, und die übt nun mal das Hausrecht über ihre Grundstücke aus. Dumm gelaufen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der nächste Intercity...
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
einstellung des verfahres wegen nichtigkeit ... die kerle wollten sich doch nur wichtigmachen. wer weiÃ, machen die überhaupt eine anzeige..!?
- Pecunia non oletLv 4vor 1 Jahrzehnt
Sag bitte mal bescheid wenn du im Knast sitzt. Können wir dir besuchen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Da wird nichts passieren. Es ist Niemand zu Schaden gekommen, also hat Niemand einen Grund zu klagen.