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T. m fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Vorenthalten der Mieteinnahmen?

Danke fuer Eure Antworten. Es sind 2.500,00 Euro im Monat aufgelaufen seit 5 Jahren. Wir haben Anzeige wegen Betrug gestellt, die wurde abgelehnt, weil eine Erbauseinandersetzung zuvor gemacht werden muesse und weil die Beschuldigte angab die Mieteinnahmen fuer die Instandhaltung der Anwesen zu brauchen. Belege konnten aber keine vorgelegt werden. Trotz Einspruch und Vorlage meinerseits von Kontoauszuegen, wo eindeutig zu erkennen war, ass laufende Kosten wie Instandsetzungen etc... abgebucht wurden und so kein Grund fuer das Vorenthalten der Mieten bestehe wurde mein Einspruch abgelehnt.

Ich habe bereits bei der Bank vorgesprochen und um einen Kredit gefragt. Die Bank hat mir den Kredit zugesagt. Als Sicherheit habe ich ja die Anwesen. Aber die Bank wollte die Unterschrift der Miteigentuemmerin. Die hat diese natuerlich verweigert. Wie Ihr sehen koennt drehe ich mich im Kreise. ICh habe auch versucht vernuenftige Gespraeche mit der Miterbin zu fuehren, was aber zwecklos war. Sie hat mir gesagt, dass sie niemals gewillt ist mir nur einen Cent zu geben, sonst koennte ich ja meine Gerichtskosten bezahlen und was gegen sie unternehmen.

Als meine Frau ( wir leben und arbeiten im Ausland ) vor zwei Jahren von einem Scorpion gebissen wurde und mit dem Leben kaempfte, habe ich die Miterbin ( sie ist meine Mutter ) angerufen und ihr die Dringlichkeit der Notsituation geschildert und gebeten mir von meinen Mieteinnahmen ( damls netto 30.000,00 Euro ) doch 4.500,00 Euro schnellstens zu geben, da es um Leben und Tod ginge und ich einen Kostenvorschuss fuer das Krankenhaus zu bezahlen haette. Sie hat mir dieses verweigert mit den Worten:" Verrecken sollt ihr."

Auch als ich die Bank anrief ( das Mietkonto ist ein " und " Konto und der Bank die Dringlichkeit schilderte, hat die Bank ebenfalls versucht auf meine Mutter einzuwirken- zwecklos. Sie hat einer Auszahlung nicht zugestimmt.

Wir haben auf unterlassene Hilfeleistung geglagt. Wurde abgelehnt. Es waere keine unterlassenen Hilfeleistung war die Begruendung.

2 Antworten

Bewertung
  • wow
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    beim Erbrecht geht in der Regel ohne Anwalt gar nichts.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Verlange die gerichtliche Auflösung. Das heißt das Objekt muss zwangsversteigert werden.

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