Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.
Rückwirkend die Stromkosten zurück fordern? Siehe Details?
Folgender Sachverhalt
Wir wohnen in dieser Wohnung seit April 2007.
In diesem Winter/Frühjahr wurde nur duch einen Zufall festgestellt, dass die gesamte Außenbeleuchtung, Treppenhausbeleuchtung und Kellerlicht über UNSEREN Stromzähler laufen.
Natürlich weiß die Hausverwaltung auch davon!
Da also alle möglichen Stromleitungen neu gemacht werden müssen, um einen extra Zähler einzubauen, hat sich bisher noch nicht viel getan. Angeblich wartet die Hausverwaltung noch auf ein weiteres Angebot, weil es einem Eigentümer (sind mehrere) zu teuer war.
Also warte ich bereits etwas länger darauf, dass dieser Mangel beseitigt wird. Und natürlich läuft der Außenstrom noch immer jede Nacht über meinen Zähler.
Laut Hausverwaltung darf ich die Glühbirnen nicht rausdrehen, weil dann die Wegsicherung nicht mehr gegeben ist. Aber das ist ja eigentlich nicht mein Problem, den es ist ja MEIN Strom. Damit dürfte ich doch machen, was mir gefällt, oder?
Natürlich ist mir klar, dass ich einen Anwalt aufsuchen muss. Aber vorab hätte ich gerne eure Abschätzung, ob ich nicht nur für dieses Jahr den Strom erstatten bekommen kann sondern auch seit unserem Einzug!?
9 Antworten
- RHRLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo,
bekommst Du Deine Stromabrechnung direkt vom Versorger oder von der Hausverwaltung?
Wenn Du sie vom Stromversorger bekommst musst Du Deine Ansprüche gegenüber der Hausverwaltung geltend machen. Sie müssen Dir den Anteil am Strom, der nicht z Deinem Verbrauch gehört, erstatten.
Du kannst diese Ansprüche 3 Jahre rückwirkend geltend machen. Es ist wichtig, dass Du Deine Ansprüche umgehend bezifferst und geltnd machst. D. h. Du musst denen jetzt für die letzten 3 Jahre eine Rechnung stellen.
Es ist nicht mit der Aufforderung einer Stellungnahme getan. Du musst sofort Ansprüche geltend machen.
Gleiches gilt für den Fall, dass Du die Stromabrechnung von der Hausverwaltung bekommst.
Dann musst Du die Nebenkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre anfechten.
Versuche Dich am besten mit der Hausverwaltung zu einigen. Für die Hausverwaltung ist es günstiger, Dir einen Stromanteil, der über Deinen Zähler läuft aber nicht von Dir verursacht wird zu erstatten statt aufwändig neue Leitungen und Zähler zu installieren.
Die Hausverwaltung wird sicherlich bereit sein, den Dir zu erstattenden Stromanteil eher großzügig festzulegen.
Gruß
Ronald
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
abklemmen ist so eine sache weil du das stillschweigend und unbewusst geduldet hast.
du kannst dir aber einen provisorischen zwischenzähler montieren lassen von einem zugelassen elektrogeschäft wo die auÃenbeleuchtung gezählt wird.
dir den stand täglich notieren und der verwaltung in rechnung stellen oder gleich mit mietkürzung der verwaltung drohen
wenn die verwaltung das schon lange gewusst hat da würde ich kurzen prozess machen
einen anwalt beauftragen ,sofort abklemmen ,
die haben lange genug zeit gehabt die angelegenheit zuerledigen.
- vor 1 Jahrzehnt
Hallo Sonja,
sende der Hausverwaltung einem Einschreibebrief mit
Rückschein zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen (siehe
Kommentar von Pantani) wenn möglich, noch mündl. einen
Termin vereinbaren.
Setze der Hausverwaltung eine Frist zur Beseitigung des
Mangels und einen Vergütung der zusäztl. Elekt.-Kosten.
Biete Ihnen eine Möglichkeit mit einer Pauschalzahlung das
Problem zu bereinigen, denn eine Au��ergerichtliche
Einigung ist für beide Seiten der günstigere und bessere Weg.
Hoffe für Dich das eine Einigung zu Stande kommt!
GruÃ
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Setzen Sie der Hausverwaltung schriftlich eine Frist von,sagen wir,4 Wochen.Fordern Sie gleichzeitig den über Ihren Zähler abgerechneten Strom zurück.Beziffern Sie auch die entsprechende Summe,soweit es möglich ist.warten Sie die Frist ab (die Zeit sollten Sie haben,es läuft ja schon seit 3 Jahren),reagiert die Verwaltung nicht,oder ausweichend,dann ist juristischer Rat erforderlich.
Viele Grüsse
- Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Hierbei werden sowohl Zivilrechtliche wie Strafrechtliche Tatbestände tangiert, ergo ist es dass beste, du gibst diese Sache an einen Rechtsanwalt.
Hier eine rechtlich Verbindliche und fundierte Antwort zu erhalten, die dann auch noch Bestand vor einem Gericht hat, halte ich für vermessen.
Auf zum Anwalt.
"TM"
- vor 1 Jahrzehnt
Ich denke das sie es müÃten und die Stromkosten zurückzahlen um sie dann der Hausverwaltung in Rechnung stellen. Sie sind nicht verantwortlich für dieses Chaos bei ihren Kabeln. Aber lassen sie sich trotzdem von einem Anwalt beraten.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Du darfst die AuÃenbeleuchtung nicht einfach auÃer Betrieb setzen. Fällt jemand hin und verletzt sich dadurch, dann trägst du hieran die Schuld. Rechne bitte einmal penibel aus, was dich der Spaà bisher gekostet hat, und zwar seit Tage deines Einzuges. Aber bitte keine Schätzung, da diese vor Gericht keinen Bestand hat. Das übergibst du dann deinem Anwalt, zur Betreibung deiner Forderung. Und vergesse bitte nicht, den Zeitaufwand hierfür in Rechnung zu setzen! Der Eigentümer hält dich nur hin, in der Hoffnung, das du freiwillig aufgibst, oder ausziehst. Dann macht er das mit dem nächsten.
- Werner100000Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Abklemmen oder ähnliches würde ich nicht.
Kommt es wegen mangelnder Beleuchtung zu einem Unfall, werden dir die Versicherungen zeigen wie gut ihre Anwälte sind.
Die Stromkosten solltest du alle zurück bekommen, läst sich ja hochrechnen (nicht mogeln).
- KapaunLv 7vor 1 Jahrzehnt
Das wird dir niemand hier sagen können. Das ist tatsächlich ein Fall für den Anwalt. Eigentlich ist das ja bereits Betrug und könnte womöglich sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.