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NoFear63 fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Ist das Bundesverfassungsgericht nicht rechtswidrig?

Soweit mir bekannt ist, hat die Bundesrepublik Deutschland nach wie vor keine Verfassung, sondern nur das Grundgesetz.

Deshalb darf es doch auch gar kein Bundesverfassungsgericht geben (Amtsanmaßung ist doch strafbar?) und es müßte abgeschafft werden. Das würde dem Steuerzahler viel Geld sparen.

Desweiteren wären alle bisher getroffenen Entscheidungen ungültig, weil sie von einem Gericht getroffen wurden, das es gar nicht geben dürfte.

Was passiert, wenn die EU Deutschland deswegen verklagt?

Oder sehe ich das falsch?

10 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das Grundgesetz war nach dem zweiten Weltkrieg nicht als dauerhafte Verfassung gedacht und auch absichtlich nicht so bezeichnet worden – der Parlamentarische Rat ging davon aus, dass die Sowjetische Besatzungszone bald wieder mit den anderen vereinigt sein würde. Das Grundgesetz ist nach der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 die Verfassung des gesamten Deutschen Volkes geworden, heisst aber nach wie vor Grundgesetz.

    Guckst du hier: http://bundesrecht.juris.de/gg/pr_ambel.html

    Quelle(n): Wikipedia
  • Lenny
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (umgangssprachlich auch Deutsches Grundgesetz; allgemein abgekürzt GG, seltener auch GrundG), die geltende „Verfassung der Deutschen“,[1] ist die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.

    Aus der Weimarer Verfassung von 1919 wurden Teile in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland übernommen. Da die einzelnen Länder eigene Gliedstaaten sind (Kennzeichen: Staatsvolk, Staatsgewalt und Staatsgebiet), hat jedes Bundesland seine eigene individuelle (Landes-)Verfassung. Jedoch muss diese Verfassung nach dem Homogenitätsgebot den „Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes entsprechen“ (Art. 28 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes). Eine Totalrevision des deutschen Grundgesetzes wird aber durch die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3 GG) für unzulässig erklärt.

    Somit macht es keinen Unterschied. Ist nur eine andere Bezeichnung :P

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Fragestellung ist eine einzige Ansammlung von Halbwissen und Schwachsinn.

  • Catan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich kann dich völlig beruhigen... wir haben eine Verfassung... ob wir sie nun 'Grundgesetz' oder 'Mickey Maus Tabelle" nennen ist dabei völlig wurscht... wichtig ist was drin steht... und es regelt nunmal wie unser Staat verfasst (aufgebaut) ist.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Grundgesetzgericht klingt einfach nur bescheuert. Es ist doch unwichtig, wie man das nennt.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Verfassung und Grundgesetz ist dasselbe.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Völliger Quatsch.

    Unsere geltende Verfassung heisst nun mal Grundgesetz. Daraus könnte allerdings ein Mensch mit einem einstelligen IQ auf die hirnrissige Idee kommen, das Gericht in "Grundgesetz-Gericht" umzutaufen. An der Rechtmässigkeit ändert sich dadurch natürlich gar nichts - denn das BVerfG ist in eben diesem Grundgesetz definiert.

  • RHR
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Hallo

    das Bundesverfassungsgericht maßt sich gar nichts an, sowohl Name wie auch Aufgaben hat es sich nicht selbst gegeben; sie sind im Grundgesetz (Artikel 92 ff.) festgelegt und geregelt.

    Du tust ja so, als hätte sich das Bundesverfassungsgericht quasi selbst geschaffen.... völliger Unsinn.

    Gruß

    Ronald

  • vor 1 Jahrzehnt

    Deutschland existiert ja praktisch gar nicht!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Es wäre ein großer Fehler das Bundesverfassungsgericht zu verklagen, mMn ist das die ein zigste wirklich unabhängige Einrichtung die mit Politik zu tun hat in Deutschland.

    Aber ja prinzipiell hast du recht.

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