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Besuchsrecht meiner Tochter wer kann helfen?
Hallo Comunity,
ich wende mich mit einer für mich wichtigen Frage an euch.
Meine Ex-Frau hat beim Familiengericht seit 12.05.2010 das Aufenthaltsbestimmungsrecht (leider kein Wechselmodell entschieden)
Nun geht es um die Wochenenden. Meine Tochter darf laut Beschluss 2 mal im Monat ein ganzes Wochenende (48 Std.) bei mir verbringen.
Nun aber mein Problem. Die ganze Zeit gestand meine Ex-Frau mir ein jede Woche 24 Std.
Nun ist aber die Situation eskaliert und ich bestehe auf die Gerichtliche Lösung (ist zwar schwer, aber leider durch die lage nicht änderbar)
Nun möchte aber die Frau am WE 17. - 19.09.2010 die kleine nicht ganz zu mir lassen.
Wer kann mir einen Rat geben. Wer hat Erfahrungen?
Meiner kleinen steht diese Zeit mit ihrem Vater doch zu. Und ist ein richtigen Papa-Kind.
Vielen Dank
3 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hallo,
meine erste Frage lautet, wie alt ist denn Dein Mädel? Denn je nach Alter und Entwicklung des Kindes, legt das Familiengericht fest, wie lange das Kind bei Dir sein kann und darf.
(Es muß immer dem Kindeswohl dienen).
Das Aufenthalts- Bestimmungsrecht hat absolut nichts mit dem Umgangsrecht, das wohl durch das Familiengericht geregelt wurde, zu tun.
Wenn Du die Kleine am WE vom 3.-6.9. bei Dir gehabt hast, dann sollte sie auch das WE vom 17-19.9 eigentlich schon bei Dir sein.
Andernfalls solltest Du Dich mit Deinem RA kurzschließen, damit dieser ein Schreiben aufsetzt, wo genau die WE festgehalten werden, wann Du Dein Kind bei Dir hast und wo es bei der Mutter ist.
An diesen "Plan" muß sich Deine Exfrau halten, da es bei Verstößen erstmal eine Abmahnung gibt.
Bei mehreren Verstößen droht ihr dann eine nicht unerhebliche Geldstrafe. Und da hört bei den meisten Exfrauen der "Spaß" auf.
Lieben Gruß aus Franken
kasimir811
zu Merc20:
Welche Impertinenz muß ein Mensch bestitzen, um einer Mutter zu unterstellen, dass sie ihr Kind hasst. Es ist doch
vielmehr so, dass die Mutter nicht das Kind, sondern den Mann bestrafen will, und da sie wahrscheinlich kein anderes "Druckmittel" gegen ihn in der Hand hat, wird kurzerhand das Kind dazu benutzt.
- SunnyLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wende dich erstmal an das zuständige Jugendamt oder an den Kinderschutzbund. Beide Stellen bemühen ich zu vermitteln und eine Einigung herbeizuführen.
- Merce2010Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Deine EX ist verpflichtet den Umgang mit dir und deiner Tochter zu fördern! Sie hat die Auflagen ohne Ausnahme dir das kind rauszugeben. Notfalls musst du gerichtlich gegen sie vorgehen, wegen VerstoÃes gegen das von gericht angeordnete Umgansrecht. Sage ihr das in Ruhe, sie ist verpflichtet und dann noch persönlich schönenen gruà von mir
Sie soll sich mal überlegen wie das kind sich dabei fühlt. sie bestraft das kind, sie hasst ihre tochter, wenn sie ihr sowas antut. das kind hat ein recht auf dich als vater. drohe ihr ggf. mit der polizei, wenn sie das kind nicht rausrückt! du hast ja das recht sie 2 WE zu nehmen. alles andere wäre kindesentzug, das ist strafbar