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Wie lange ist meine Kündigungsfrist vom Mietvertrag?
Hallo!
Ich möchte zu meiner Freundin ziehen, und stehe jetzt wie der Ochs´ am Berg, weil ich nicht weiß, wie lange meine Kündigungsfrist ist, und auf welchen Monat ich sie datieren kann/soll.
Also Folgendes:
Ich wohne in der Wohnung seit 2000, Also 10 Jahre. Nach altem Mietrecht bis 2001 wären das 1 Jahr Kündigungsfrist.
Jetzt wurde aber das Gesetz dazu geändert - habe auch gegoogelt und gelesen, dass die maximale Frist nur noch 9 Monate ist - Die 10-Jahres-Erhöhung wurde angeblich gestrichen.
Ich bin jetzt ehrlich verwirrt und habe also keinen Plan, was ich schreiben soll. Ich meine, ich wäre schön blöd, wenn ich die Kündigung auf 1 Jahr schreiben würde, und ich könnte mir drei Monate sparen. Oder vielleicht kann ich auch die neue Regelung anwenden?
Vielleicht kennt sich ja einer aus. Bin für jede Hilfe, Website und Anregung dankbar!
Zur Anmerkung:
Mein Mietvertrag ist mit dieser zeitlichen Komponente versehen
also nach fünf, acht und zehn Jahren Verlängerung um jeweils drei Monate.
11 Antworten
- HausverwalterLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Die Kündigungsfristen sind in § 573c BGB geregelt:
§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.
(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Deine genannten Fristen gelten für den Vermieter nicht für den Mieter.
Wenn deine Kündigung mit Zugangsnachweis spätestens am 4.10.2010 beim Vertragspartner eingegangen ist, kannst du am Ende des Jahres (3 Monate) die Wohnung übergeben.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - Anonymvor 1 Jahrzehnt
Eine Kündigung für Wohnraummietverhältnisse ist spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats auszusprechen.
Also bis spätestens zum 4. Oktober kündigen = Miete endet zum 31.12.2010
Beachte: Zu dem Termin muss die Kündigung beim Vermieter sein!
Einschreibebrief mit Rückschein - oder selbst hinbringen und sie die Kopie unterschreiben lassen.
@Zusatz
Das ist die gesetzliche Regelung für die Kündigung durch den Mieter.
Anderslautende Regelungen sind nichtig = ungültig!
- Verdinand .Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Nach dem am 1. Juni 2005 in Kraft getretenen Gesetz über Kündigungsfristen für so genannte Altmietverträge (Wohnraum), gilt die kurze, DREIMONATIGE Frist für Kündigungen durch den Mieter auch für einen Altmietvertrag, in denen die bis zum 1.9.2001 geltenden Kündigungsfristen formularmäßig vereinbart worden waren. Die Regelung findet sich in Art. 229 EGBGB § 3 Nr. 10.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
das Jahr Kündigungsfrist gilt definitiv für den Vermieter und bleibt trotz Gesetzesänderung genau wie deine Frist von 3 Monaten bestehen. So wie es im Vertrag steht und nicht anders!
Ich weiss es weil ich auch noch einen alten Mietvertrag habe und ich beim Mieterverein gefragt habe vor nem Monat.
Quelle(n): Mieterbund/Mieterverein wie auch immer ;-) - CharlotteLv 6vor 1 Jahrzehnt
Du solltest deine Wohnung bis spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats kündigen.
Also Wohnung am 03.10.2010 fristgerecht zum 31.12.2010 kündigen.
So steht es im Gesetzt und das ist fakt.
- *~Jessy~*Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Diese Fristverlängerung gilt für den Vermieter, nicht für dich! Als Mieter waren es immer und es sind immer noch 3 Monate.
Man kann doch nicht ein Jahr vorher kündigen, wenn man eine neue Wohung normalerweise maximal 3 Monate im Vorraus bekommt. Das wär ein schöner Mist.
- horschLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn im Mietvertrag gesetzliche Kündigung vereinbart ist, gilt die Dreimonatsfrist für den Mieter. Wenn gesonderte Fristen vereinbart sind, gelten diese.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich denke generelle Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Müßte aber eigentlich auch in deinem Mietvertrag stehen.
- MyladyLv 7vor 1 Jahrzehnt
Was sagt dein Mietvertrag? Da müsste eine Kündigungsfrist vorhanden sein. Dann würde ich mal mit dem Vermieter sprechen. Vielleicht kommst du aus dem Vertrag, wenn du einen neuen Mieter für die Wohnung findest, der schnell einziehen will.
So viel noch zu dem schon Gesagten.