Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Rücksendekosten bei Garantieanspruch?

Hallo,

ich habe im Monat 6 eine DVB-T Antenne bei eBay erworben.

Leider ist diese Antenne nun schon defekt (Geht nicht mehr an) so daß ich die Garantie geltend machen möchte.

Um schon vorher gewappnet zu sein frage ich: Wer muss in diesem Fall die Rücksendekosten tragen?

Der Warenwert liegt bei unter 40€ und es ist ein Kleinteil - Aber es geht in diesem Fall ja nicht um eine Rückgabe sondern um die Garantie.

Ich freue mich auf eure Antworten

Update:

@Steini Platte - Es geht hier nicht um einen Rücktritt vom Kauf sondern um einen Garantie / Gewährleistungsanspruch

4 Antworten

Bewertung
  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    @Jürgen: es geht hier auch nicht um die Garantie, sondern um einen Anspruch aus der gesetzlichen Gewährleistung.

    Streng genommen hätte man Anspruch auf die Portokosten. Ich würde es aber immer auf eigene Rechnung hinschicken und erwarten, es dann ohne Portokosten zurückzuerhalten. So teilt man sich die Kosten.

    Aber vorher einmal bei der Fa. nachfragen, ob sie es überhaupt zurück wollen. Repariert wird bei dem Warenwert eh nichts, evtl. schicken sie gleich eine neue.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Garantie ist eine freiwillige Leistung der Herstellers (selten gibt auch ein Verkäufer eine Garantie). Den genauen Ablauf bei einem Mangel ist in der Garantieerklärung nachzulesen, welche in der Regel beim Kauf ausgehändigt wird. Ob die Kosten der Rücksendung vom Käufer zu tragen sind, geht ebenfalls aus dieser Garantieerklärung hervor.

    Nachtrag: Für den Fragesteller

    Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Dinge. Bei einer Gewährleistung wäre dein Ansprechpartner der Verkäufer - und nur der. Wenn dein Anspruch auf Gewährleistung berechtigt ist, muss der Verkäufer sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Mängelrüge stehen, tragen!

    @ Steini Platte - verwechselst du da nicht etwas? Vielleicht vorher informieren, bevor hier unwahre Aussagen gepostet werden!

    @ Kai R - sorry, ich bin zwar Brillenträger, aber die Frage kann ich schon noch lesen und verstehen. Und wenn da Garantie steht, dann lese ich auch Garantie!

  • vor 1 Jahrzehnt

    Garantieartikel sind eine Bringschuld. logischerweise musst Du auch die Portokosten tragen

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ab 40€ Warenwert zahlt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung.

    Darunter leider, leider der Käufer.

Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.