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Reklamationsansprüche?

Ich habe mir in einem Gebrauchtmöbelmarkt, eine Küche gekauft. Sie sieht sehr gut aus. Da gibt es nur ein Problem mit.Der Herd, also die Kochplatten sind ok. Das Problem ist der Backofen, er funktioniert nicht. So nun meine Frage, habe ich Reklamationsansprüche?

Danke WR

8 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Es gibt Gewährleistungsfristen, die sind gesetzlich vorgeschrieben. Das hat nichts mit Garantie oder sonstwas zu tun.

    Zwischen Händler und Privatperson beträgt diese Frist 2 Jahre. In den ersten 6 Monaten dieser Frist herrscht die Beweislastumkehr. Das bedeutet, der Händler muss dem Käufer beweisen, dass das Gerät tadellos funktioniete. Da er dieses ber nicht kann muss er entweder das Gerät reparieren, austauschen oder was auch immer. Bestimmen kannst du das selber, Du kannst drauf bestehen, dass der Händler dir ein anderes-gleichwertiges- Gerät im austausch für das Kaputte gibt. Du kannst aber auch kulant sein und ihn das Gerät reaprieren lassen.

    Lass Dich nicht veräppeln, guck bei Google unter Gewährleistung. Kenne Deine Rechte. die Händler versuchen nämlich immer einem irgeneinen Mist zu erzählen, der gar nicht stimmt. Die meisten tun das allerdings nur, weil sie es selber nicht besser wissen.

    Quelle(n): 3 Jahre BWL. Note 1
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    da anrufen, sagen Backofen funzt net, dann kommt wer vorbei, fertig höhö

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Gewährleistungsfrist ist grundsätzlich 2 Jahre § 437 BGB.

    Bei gebrauchten Gütern kann diese auf ein Jahr verkürzt werden.

    Deine Ansprüche stehen in §§ 434,437 BGB, sofern der Mangel dem Käufer nicht bekannt war.

    Ansprechpartner ist immer der Verkäufer und nicht der Hersteller, auch wenn viele Verkäufer das gerne so wollen und erklären - siehe BGB.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wende dich an die verbraucherzentrale-die haben eine kostenlose rechtsberatung.generell hast du anspruch auf die reperatur deines backofens,sofern er fachgerecht eingebaut und angeschlossen wurde.

    Quelle(n): hatte ein ähnliches problem
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  • Bolle
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Auch bei Gebrauchtmöbeln,kann man reklamieren.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein E- Backofen muss von einem Elektriker angeschlossen werden,und wenn der Backofen angeschlossen ist,dann prüft der Elektriker die Funktion.

    Was sagte der Elektriker?

    Gruss

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hast du die Kabel überhaupt richtig angeschlossen.

    Bei einem E-Herd sind es nicht nur einfach 220 Volt sondern über 380 Volt Starkstrom - diese Anschlüsse kann nur ein Elektroniker fachgerecht anschließen sonst gibt es einen STROMSCHLAG " hab ich selber schon erlebt *

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Markt direkt verkauft hat ja 6 Monate. Wenn der Markt nur vermittelt hat also dann von Privat zu Privat dann nein

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