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minka88 fragte in Freunde & FamilieFamilie · vor 1 Jahrzehnt

Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Also meine Frage. Men Stiefsohn lebt schon 12 Jahre bei seinem Vater der das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Kann er nun einfach so zu seiner Muter gehen die sich die ganzen Jahre nicht einmal um ihn gekümmert hat? Kein Geburtstag kein Weihnachten kein gar nichts.

Was können wir dagegen tun?

Update:

Der Junge ist 16

6 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wie alt ist denn der Stiefsohn den. Und was könnt Ihr dagegen Tun. Aus Erfahrung, diese Erfahrung muß der Stiefsohn selber irgend wann selber machen. So schwer das auch einem fällt.

    Um so mehr Ihr als "Eltern" dagegen geht um so schneller wird der Stiefsohn gegen euch Stellung beziehen.Da denke ich mal, das wollt Ihr vermeiden.

    Grüße Uwe

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    ich hab verstaendnis fuer eure bedenken. anderseits ist der junge alt genug, das er selbst entscheiden sollte.

    koennt ihn ja noch mal darauf hinweisen, dass die mutter sich nie gemeldet hat und fragen, was er sich von dem kontakt verspricht.

    ebenso find ich es unmoeglich, irgendwelche meinungsverschiedenheiten auf kosten des kindes auszutragen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja das kann er - es ist trotz allem seine Mutter und wenn er heute meint er möchte sie sehen, kann es ihm ,,keiner,, verbieten

    Es ist seine Neugier - laßt ihm die Mutter kennen lernen und er kann sich selbst ein Urteil erlauben und sie selbst fragen, warum sie sich nie um ihm gekümmert hat

    Oder könnte er was erfahren was nicht stimmt- ihr habt doch bestimmt nie ehrlich über seine Mutter gesprochen, wenn er nach sie fragte

    Hatte auch zwei Stiefsöhne aus erster Ehe meines Mannes bei uns

    die Mutter hat sich auch nie um die gekümmert aber wir haben nie über die Frau schlecht geredet um die Jungs nicht zu belasten- den sie wusten ja das die Mama eine Stadt weiter wohnt und ich nur die zweite frau von ihrem Papa bin

    Mit 19 und 18 lernten sie durch zufall ihre Mutter richtig kennen und schwärmten totall von ihr

    Das tat mir sehr weh- dachte auch ich habe Euch groß gezogen und die die nichts für die getan hat wird beachtet

    Heute sind sie groß haben ihre eigne familien und besuchen ihre beiden Mutter, sie auch Mutter wenn sie von ihr sprechen

    Aber wir hatten ja kein schlechtes gewissen, weil wir immer ehrlich über sie sprachen

    Für die Jungs bin ich auch heute noch ihe Ma und die andere die Mutter

    Also laß ihn zu Ihr- wenn ihr es verbietet macht er es heimlich

  • pikas
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja klar kann er zu seiner Mutter gehen, wenn er möchte!

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn er 16 ist, dann kannst du nur dann was machen, wenn dessen persönliches Wohl durch die Mutter gefährdet ist. Das heißt im Klartext: Drogen, Alkohol, Prostitution oder sonstiges. Das musst du aber auch beweisen können. Ansonsten sieht das sehr schlecht für dich aus.

  • vor 1 Jahrzehnt

    "Elternteile, die mit dem Antrag des anderen Elternteils auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht konfrontiert sind, sollten beim Gericht beantragen, dass alternativ beiden Elternteilen das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen und auf einen Pfleger, z.B. dem Jugendamt übertragen wird. Ersatzweise kann beantragt werden, dass im Fall der Zuweisung des ABR an den beantragenden Elternteil, geeignete Auflagen zu machen sind, die eine erhebliche Behinderung des Kontaktes zwischen Kind und anderem Elternteil verhindern. Wobei dies eigentlich dadurch geschehen müsste, dass eben beiden Elternteilen das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wird.

    Eltern, denen durch Beschluß des Familiengerichts das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen wurde, ist zu empfehlen, gegen diesen Beschluss Beschwerde mit der obengenannten Begründung einzulegen. Dann muss das Oberlandesgericht entscheiden."

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