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Leara fragte in TiereFische · vor 1 Jahrzehnt

Muss ich verkaufte Artikel wenn sie beschädigt sind, ich es aber nicht wusste zurück erstatten?

Ich habe vor kurzen mein Aquarium verkauft.

Unter anderem auch eine Eheim Außenpumpe.

Nun ruft mich heute derjenige an und sagt das die Pumpe defekt wäre.

Bei mir war alles noch in ordnung es war nichts defekt.

Nun möchte er 30 euro zurück haben verkauft habe ich es für 100 euro mit allem drum und dran.

Z.b Unterschrank,Aquarium 112L, Dekoartikel, Luftsprudler und und und .

Muss ich nun wirklich die 30 euro zurück zahlen obwohl bei mir alles in Takt war?

Update:

Ich habe es über Quoka verkauft nicht über ebay

6 Antworten

Bewertung
  • Lilly
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wenn ich davon ausgehe, das Du das AQ samt Zubehör nicht per Post verschickt hast, sondern der Käufer es abgeholt hat, hätte er bei Abholung die Möglichkeit gehabt, die Pumpe bei Abholung zu testen.

    Außerdem gibt es für Eheim Filter/Pumpen alle möglichen und unmöglichen Ersatzteile für ein paar cents 'an allen Ecken'.

    Somit kannst Du getrost davon ausgehen, das der Käufer sich einen finanziellen Vorteil verschaffen will.

    Lass Dich nicht drauf ein, drohe ihm mit versuchtem Betrug, weil Du nachweisen kannst, dass bei Übergabe alles in Ordnung war.

  • vor 1 Jahrzehnt

    wenn du es so erklärst, glaub ich eher der käufer will da noch kapital raus schlagen. ich habe damals von eheim ein aquaball ( innenfilter + pumpe ) neu für unter 20 euro im baumarkt hornbach gekauft.

    ob außenfilter oder innenfilter ist eigenlich egal, doch wenn jemand gleich 30 euro haben will, stimmt da was nicht ( die pumpe ist bestimmt in ordung )

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hmm, wenn ich was bei Ebay verkauft habe( Privat) , und der Käufer hat sich gemeldet, dass der Artikel defekt ist, dann habe ich das Geld erstattet.

    Das ist aber Kulanzsache.

    Bei dem von dir angebotenen Artikel würde ich aber schon darauf hinweisen, dass der Wert des gesamten weitaus dem Kaufpreis übertrifft.

    Also , keine Diskussionen mehr.

  • vor 1 Jahrzehnt

    anrüchige sache, scheinbar ein betrugsversuch. solche leute gibt es leider.

    ich würde mich aber nicht darauf einlassen, denn hier steht aussage gegen aussage. und bei so einem bagatellbetrag wird sich auch kein rechtsverdreher finden, der einen finger dafür krumm macht.

    lehre daraus : bei privatverkäufen als verkäufer immer auf einem gewährleistungsausschluß bestehen!

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, müssen musst du nicht.

    Wenn du über eBay zB etwas als Privatverkäufer anbietest, dann gilt das EU-Recht dafür nicht.

    Das würde nur bei gewerblichen VK zählen.

    Hättest du einen Fehler wissentlich verschwiegen, wäre es Betrug.

    Dann könnte er vom Kauf zurücktreten (komplett, nicht den Preis runterhandeln. Dass zu entscheiden, wäre dann wieder deine Entscheidung).

    Nur:

    Wie soll er beweisen, dass das Teil defekt war, bzw wie beweisst du, dass es funktionierte?

    Das AQ hat er doch sicher bei dir abgeholt. Verschicken würde sich bei der Größe nicht lohnen (fast 50€).

    Da gilt dann gekauft wie gesehen.

    Hätte er sicher gehen wollen, hätte er dich bitten können, den Filter kurz anzuschliessen (dafür kann man auch nen Eimer nehmen, man muss ja nicht das ganze AQ volllaufen lassen).

    So kannst du nun auch behaupten:

    Beim VK alles bestens.

    Sicher ist ihm der Filter heruntergefallen und er sucht nun gratis ersatz. Oder will den Preis rückwirkend mindern...

    Nur:

    Gehst du darauf nicht ein (eBay), dann wird er dich negativ bewerten.

    Da musst du nun selber wissen, was dir wichtiger ist:

    Eine positive Bewertung und später viele neue Bieter, dafür aber 30€ ersetzt.

    Oder:

    Eine negative Bewertung, dann in Zukunft weniger Mitbieter, also niedrigere Umsätze, aber die 30€ behalten.

    Wäre ab, was dir lieber ist...

    Hatte da mal einen ähnlichen Fall:

    Neue DVD-Set (Wert 50€) versteigert. ist für 30€ weggegangen. Verschickt als Warensendung, die ja unversichert ist. Bezahlt per Überweisung.

    Kunde sagt, er hat sie nicht erhalten und den Fall gemeldet.

    Da nicht mit Paypal gezahlt war, ist kein Käuferschutz dabei.

    Lag nun an mir: Zeige ich "Kulanz" und erstatte, oder ist mir eine negative Bewertung lieber? Da ich viel kaufe und verkaufe, habe ich zähneknirschend erstattet. Und bin mir sehr sicher, dass der Mistkerl die DVD erhalten hat und das Geld nun zurück bekam.

    Wenigstens haben wir das über "Probleme klären"geregelt, so bekam ich die Provision erstattet...

    Ärgerlich war es dennoch!

    NACHTRAG:

    Da würde ich ihm was husten. ICH würde NICHTS erstatten.

    Gekauft wie besehen lautet die Devise!!!

    Hast ja bei quoka nichts zu befürchten...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Rechtlich gesehen, muss hier allerdings der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe in der Sache vorhanden war, also dass der Filter zuvor schon defekt gewesen ist.

    Aus Kulanzgründen könntest Du ihm die 30 Euro erstatten.

    Stichwörter: Privatverkauf, Mangel, Gewährleistung

    Quelle(n): Ich bin kein Jurist, aber ich habe in meinem Studium "Bürgerliches Recht" absolviert.
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