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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Darf man damit eigentlich auch Autofahren?

14 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Ja, darf man. Man darf beliebig mit oder ohne Schuhwerk o.ä. fahren, nur, sobald Probleme auftreten (z.B. Unfall), geht das ganze auf deine Kappe. Dann trägst du z.B. nicht mehr nur wie Mitschuld, sondern die Schuld. Dein "Unfallpartner" ist dann sozusagen froh, wenn du die dinger anhast. Er bekommt keine Strafe und nen schönen Betrag für ein neues Auto. Ansonsten kannst du fahren wie du willst, auch bei einer Polizeikontrolle dürfen sie dir nichts sagen, das ist gesetzlich nicht verboten.

    Liebe Grüße

    Quelle(n): Ein§pruch - Die Show der Rechtsirrtümer
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Also, ich würde die zum Lenken über die Hände ziehen!

  • Da greift das 11 Gebot, welches lautet:

    Du darfst alles machen, du darfst dich nur nicht erwischen lassen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Musst nur ein bisschen den Fußraum und die Pedale in deinem Auto umbauen. Für den sicheren Halt musst du noch die dicke Kniestrümpfe aus Wolle tragen.

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    auf dem Meeresgrund bestimmt

  • vor 1 Jahrzehnt

    die dürfen mit fahren

  • vor 1 Jahrzehnt

    Klar, auf dem Beifahrersitz oder hinten ! ;-))

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    tut mir echt leid, dass du so einen Geburtsfehler erleiden musstest, doch ist dir dadurch das Fahren eines KFZ erlaubt, denn es sind deine Schuhe. Und festes Schuhwerk ist nun mal vorgeschrieben beim Fahrzeug führen.

    "TM"

  • vor 1 Jahrzehnt

    Warum auch nicht?

    Falls du in einen See reinfährst, sind die Flossen sehr hilfreich und nützlich beim raustauchen und wieder ans Ufer schwimmen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da es kein Gesetz gibt das sich mit Kleidung am Steuer beschäftigt, darf man damit Autofahren.

    Wenn es einen Unfall gibt, der durch richtige Kleidung verhindert worden wäre, hat man aber zumindest Zivilrechtlich ein Problem. Auch mit der Versicherung.

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