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Wer erbt was und wieviel ?

Hallo,

vor kurzem ist meine Oma verstroben und hat kein Testament hinterlassen. Sie hat 4 Kinder.

Allerdings gibt es da ein Haus, worin wir momentan wohnen, mit dem Hund meiner Oma, den wir allerdings Pflegen.

Nun gibt es 2 Kinder die unbedingt jetzt ihr Erbe haben wollen,

und da es nichts anderes gibt, als dieses Haus, stellt ich mir die Frage, wer bekommt was und wieviel und wann ?

Außerdem verlangen sie, dass der Hund weg soll.

Wir wohnen in einer Stadt, wo Häuser nicht so gut verkauft werden können, Nachbarn von uns werden ihr Haus ebenfalls nicht los.

Kann mir da wer weiterhelfen ??

Liebe Grüße

8 Antworten

Bewertung
  • Lene
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Kein Testament = Gesetzliche Erbfolge

    Gesetzliche Erbfolge = 4 Kinder erben gemeinsam, bei Auflösung des Erbes wäre das für jeden 1/4.

    Von Euch kann Miete verlangt werden, die sich die 4 Kinder dann teilen. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob ihr den Hund pflegt.

    Wenn die 2 Kinder nicht ausbezahlt werden können, muss das Haus wohl verkauft, schlimmstenfalls zwangsversteigert werden.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es wurde schon richtig erklärt, dass alle die gleichen Anteile erben und sich entweder einigen (z.B. Vermietung), das Haus verkaufen, oder die Anderen ausbezahlen müssen.

    Sollte eine Auszahlung nicht möglich sein, wird die Liegenschaft zwangsversteigert - dabei könnte man dann selbst mitbieten und das Objekt kostengünstig komplett als einziger Eigentümer erwerben. Riskant aber möglich.

  • Berni
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Da kein Testament vorliegt, erben die vier Kinder zu gleichen Teilen, also jedes Kind 25 %.

    Entweder ihr seid in der Lage, die zwei Kinder auszuzahlen ( 50 % des Wertes vom Haus) oder sie

    können den Hausverkauf verlangen.

    Verweigert ihr die Zustimmung, kann es zur Zwangsversteigerung kommen. Das wäre dann die schlechteste Lösung.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die 4 Kinder erben zu gleichen Teilen.

    Sie bilden eine Erbengemeinschaft.

    Auf Verlangen EINES Mitglieds der Erbengemeinschaft wird die Erbengemeinschaft aufgelöst und deine Hütte wird verscherbelt und das Geld geteilt.

    Oder sie einigen sich irgendwie.

    Lies mal das:

    http://www.123recht.net/article.asp?a=16924&ccheck...

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    1. jedes Kind 1/4 - der Hund erbt nichts

    2. das Haus ist nicht teilbar, daher kann die Zwangsversteigerung zur Teilung gegebenenfalls verlangt werden

    3. wenn man sich - angesichts der beschriebenen schlechten Marktlage - nicht auf einen vernünftigen Preis einigen kann, dann eben die Zwangsversteigerung kommen lassen und dort mit bieten

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die 2 die das Geld wollen müssen ausbezahlt werden notfalls mit einem Kredit aufnehmen. Sie können sonst verlangen dass das Haus zwangsversteigert wird. Dann kommt halt nur die Hälfte des Wertes heraus, aber sie bekommen Geld

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ohje.

    Macht eine Familiensitzung und sprecht es untereinander aus, ich denke da wird man sich schon einigen ! =)

  • vor 1 Jahrzehnt

    4 kinder heisst normal 25% für jedes-weil kein testament und erbefolge...

    wenn nur 2 das erbe antreten wollen plus deinen eltern, und das 4. kind NICHT dann geht es durch drei(man bedenke jedoch dass kind nr 4 3 jahre zeit hat sein erbe zu beantragen...)...

    wenn deine eltern drinbleiben wollen im haus dann ist das ganze anwesen schätzen zu lassen(lass die anderen in vorkasse treten)und die anderen erbberechtigten sind auszubezahlen(natürlich werden von der erbmasse die kosten für die schätzung des anwesens abgezogen)...

    wenn dir das NICHT genügt geht zum fachanwalt , da seid ihr eh besser aufgehoben-weil die anderen werden wahrscheinlich auch diesen weg gehen...

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