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Muss ich eine Selbstbeteiligung bezahlen, wenn ich nicht schuldig bin?

Kurzer Sachverhalt:

Unfallschaden an priv. Kfz. von Unbekannt.

Über Versicherung des Sportvereins abgewickelt, da während des Trainings passiert.

Verfahren auf Unbekannt von Staatsanwaltschaft eingestellt, da Ermittlungen ergebnislos verlaufen sind.

Nun hat der Sportverein bei seiner Versicherung eine SB in Höhe von 150,00 Euro.

Muss ICH diese bezahlen, obwohl ich nicht schuldig bin?

7 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Das halte ich noch für großzügig.

    Der Verein kann ja auch nichts dazu und die Versicherung wurde wohl so abgeschlossen.

    Ich kenne das nicht, dass Vereine Versicherungen für Schäden an geparkten! Fahrzeugen haben.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ja.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja, so ist das.

    Ohne diese Versicherung müsstest du den Schaden sogar in voller Höhe tragen, obwohl du unschuldig bist. Da ist es doch gut, eine Versicherung zu haben.

  • SUE
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    Ja.

    Wenn du die Vollkasko-Versicherung in Anspruch genommen hättest, wären die Prozente hochgegangen und hier ist meist eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart.

    Also sind die 150 EUR Selbstbeteiligung doch in Ordnung oder?

    Grüßle

    SUE

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ist doch prima,dass der Verein eine solche Versicherung abgeschlossen hat.Da sind doch 150€ SB leichter zu tragen.

    Gruß

  • vor 1 Jahrzehnt

    Es ist Selbstbeteiligung. Der Name sagt doch schon die Antwort.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn der Verein schon eine solche Versicherung abgeschlossen hat haftet sie auch für die 150,00 € Selbstbeteiligung.

    So sagt es die Rechtslage.

    Quelle(n): Versicherungen.
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