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Muss ich eine Selbstbeteiligung bezahlen, wenn ich nicht schuldig bin?
Kurzer Sachverhalt:
Unfallschaden an priv. Kfz. von Unbekannt.
Über Versicherung des Sportvereins abgewickelt, da während des Trainings passiert.
Verfahren auf Unbekannt von Staatsanwaltschaft eingestellt, da Ermittlungen ergebnislos verlaufen sind.
Nun hat der Sportverein bei seiner Versicherung eine SB in Höhe von 150,00 Euro.
Muss ICH diese bezahlen, obwohl ich nicht schuldig bin?
7 Antworten
- Anonymvor 1 JahrzehntBeste Antwort
Das halte ich noch für großzügig.
Der Verein kann ja auch nichts dazu und die Versicherung wurde wohl so abgeschlossen.
Ich kenne das nicht, dass Vereine Versicherungen für Schäden an geparkten! Fahrzeugen haben.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja, so ist das.
Ohne diese Versicherung müsstest du den Schaden sogar in voller Höhe tragen, obwohl du unschuldig bist. Da ist es doch gut, eine Versicherung zu haben.
- SUELv 4vor 1 Jahrzehnt
Ja.
Wenn du die Vollkasko-Versicherung in Anspruch genommen hättest, wären die Prozente hochgegangen und hier ist meist eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart.
Also sind die 150 EUR Selbstbeteiligung doch in Ordnung oder?
Grüßle
SUE
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ist doch prima,dass der Verein eine solche Versicherung abgeschlossen hat.Da sind doch 150€ SB leichter zu tragen.
Gruß
- Robert SLv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn der Verein schon eine solche Versicherung abgeschlossen hat haftet sie auch für die 150,00 € Selbstbeteiligung.
So sagt es die Rechtslage.
Quelle(n): Versicherungen.